Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2010 - 3 Sa 144/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, außerordentlich, Vertragspflichtverletzung, mehrere Vertragspflichtverletzungen, unterlassene Handlungen, Berufsbildungsstätte, Notrufsituation, Verkennung, Fehleinschätzung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauenskapital
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen Missachtung von Betreuungspflichten unter Verkennung einer Notsituation
- Betriebs-Berater
Verkennung einer Notrufsituation durch einen Internatsmitarbeiter
- hensche.de
Kündigung: Fristlos, Kündigung: Verhaltensbedingt
- Betriebs-Berater
Verkennung einer Notrufsituation durch einen Internatsmitarbeiter
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen Missachtung von Betreuungspflichten unter Verkennung einer Notsituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Verkennung einer Notrufsituation: Fristlose Kündigung trotz pflichtwidrigen Unterlassens von Hilfestellungen unverhältnismäßig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verkennung einer Notrufsituation: Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages unverhältnismäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkennung einer Notrufsituation: Fristlose Kündigung trotz pflichtwidrigen Unterlassens von Hilfestellungen unverhältnismäßig - Abmahnung als milderes Mittel ausreichend
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 25.02.2010 - 1 Ca 3237b/09
- LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2010 - 3 Sa 144/10
Papierfundstellen
- BB 2010, 2300
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2010 - 3 Sa 144/10
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile auf Dauer zumutbar ist oder nicht (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - zitiert nach Juris, Rz. 18 m. w. N.).Die Kündigung dient der Vermeidung des Risikos weiterer Vertragsverletzungen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - zitiert nach Juris).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2010 - 3 Sa 144/10
Unter Umständen kann eine Abmahnung als milderes Mittel zur Wiederherstellung des für die Fortsetzung des Vertrages notwendigen Vertrauens ausreichen, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Pressemitteilung 24/10). - BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62
Kündigungsfrist - Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2010 - 3 Sa 144/10
Dem Sinn und Zweck des wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses entspricht es, dass auch bei einem abstrakt durchaus erheblichen Verhalten doch noch in jedem konkreten Einzelfalle eine Abwägung aller für und gegen die Lösung des Arbeitsverhältnisses sprechenden Gründe erfolgt (BAG vom 23.01.1963 - 2 AZR 278/62 = AP Nr. 8 zu § 124 a Gewerbeordnung). - BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56
Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2010 - 3 Sa 144/10
Bei der Prüfung des wichtigen Grundes kommt es nicht darauf an, wie ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich zu würdigen ist, sondern darauf, ob der Gesamtsachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (BAG vom 27.01.1977 - 2 ABR 77/96 - = AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 13 zu § 626 BGB).
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2010 - 3 Sa 144/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 779 Abs 1 BGB, § 613a Abs 1 S 1 BGB
Wiedereinstellungsanspruch - Vergleich - Wolters Kluwer
Wiedereinstellungsklage ist unschlüssig aufgrund vergleichsweise bestimmter "Übernahme eines Restaurants"; Unschlüssige Wiedereinstellungsklage aufgrund vergleichsweise bestimmter "Übernahme eines Restaurants"
- rechtsportal.de
BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 779
Unschlüssige Wiedereinstellungsklage aufgrund vergleichsweise bestimmter "Übernahme eines Restaurants" - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 14.10.2009 - 1 Ca 902/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2010 - 3 Sa 144/10