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   LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05   

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https://dejure.org/2006,8923
LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05 (https://dejure.org/2006,8923)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05 (https://dejure.org/2006,8923)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. November 2006 - 3 Sa 1495/05 (https://dejure.org/2006,8923)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 KSchG, § 241 Abs 2 BGB, § 314 Abs 2 BGB, § 9 Abs 1 S 1 KSchG, § 10 Abs 1 KSchG
    Keine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung bei Beleidigung des Arbeitgebers in erregtem Zustand - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers - Rücknahme des Auflösungsantrags des Arbeitgebers in Berufungsinstanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses; Vorliegen einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund der schuldhaften Verletzung einer Vertragspflicht; Umfang der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung; ...

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1
    Unbegründete verhaltensbedingte Kündigung bei Beleidigung des Arbeitgebers - Erforderlichkeit der Abmahnung im ungestörten Arbeitsverhältnis - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei unberechtigter Suspendierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - NZA 2006, 917, zu B. II. 1. d.Gr., m.w.N.).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und seiner Vertreter einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gem. § 1 Abs. 2 KSchG an sich sozial rechtfertigen (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - zu B. II. 1. c) aa) d.Gr., m.w.N.).

    Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797, zu I. 3. a) d.Gr.; 12. Januar 1996 - 2 AZR 21/05 - zu B. II. 1. c) d.Gr.).

    Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist eine vorherige Abmahnung ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Vertragsänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - zu B. II. 2. a) d.Gr.).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Der Arbeitnehmer kann sich dann nicht erfolgreich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen (BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797, zu I. 3. a) d.Gr.; 12. Januar 1996 - 2 AZR 21/05 - zu B. II. 1. c) d.Gr.).

    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die u.a. zur Untergrabung der Position des Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (BAG 10. Oktober 2002, a.a.O.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98; 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96).

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Die Nichtweiterverfolgung des zunächst gestellten Auflösungsantrags bedurfte auch nicht der Einwilligung des Prozessgegners (BAG 26. Oktober 1979 - 7 AZR 752/77 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 5, zu B. II. 2. a) d.Gr.).
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Sie können sich auch aus weiteren Handlungen des Arbeitgebers, wie einer völlig ungerechtfertigten Suspendierung, ergeben (BAG 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX Nr. 3, zu I. 3. d.Gr.).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die u.a. zur Untergrabung der Position des Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (BAG 10. Oktober 2002, a.a.O.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98; 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Im groben Maße unsachliche Angriffe, die u.a. zur Untergrabung der Position des Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber dagegen nicht hinnehmen (BAG 10. Oktober 2002, a.a.O.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98; 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt zum einen weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266; 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185).
  • BAG, 28.01.1961 - 2 AZR 482/59

    Abweisung des Hauptantrages - Hilfsantrag - Berufung - Auflösung des

    Auszug aus LAG Hessen, 10.11.2006 - 3 Sa 1495/05
    Der Arbeitgeber kann daher seinen auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses und der Zuerkennung einer Abfindung an den Arbeitnehmer gehenden Hilfsantrag noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zurücknehmen (BAG 28. Januar 1961 - 2 AZR 482/59 - DB 1961, 476; Bauer/Hahn, DB 1990, 2471, 2473).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung

    Nach diesen Maßstäben sind in der Rechtsprechung grobe Beleidigungen von Arbeitskollegen oder Vorgesetzten einzelfallabhängig als Kündigungsgrund anerkannt oder abgelehnt worden (z.B. Thüringer LAG, Urteil vom 13.02.2001, 5 Sa 27/2000, "arrogantes Schwein", "ein paar in die Fresse hauen", LAG Köln, Urteil vom 18.04.2006 9 Sa 1623/05, "als Chef ein Ass, aber als Mensch ein Arschloch", LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 08.11.2000 9 Sa 967/00, "Du bist ein Arschloch" (Äußerung einer sich belästigt fühlenden Arbeitnehmerin in der Probezeit), LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25.10.2004, 5 TaBV 96/03, "Arschlöcher" (Betriebsratsvorsitzender über anwesende Marktleiter), LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.01.2000, 9 Sa 473/99, "dummes Schwein", "faules Schwein", Hessisches LAG, Urteil vom 02.10.2001, 2 Sa 879/01, "Fauler Sack, faules Biest, faule Sau ... ", Hessisches LAG, Urteil vom 13.02.1984, 11 Sa 1509/83, und LAG München, Urteil vom 20.12.1967, 5 Sa 280/67 N, "Leck mich am Arsch" (Götzzitat), Hessisches LAG, Urteil vom 10.11.2006, 3 Sa 1495/05, "keinen Arsch in der Hose").
  • VG München, 30.01.2008 - M 18 K 07.4969

    Kein Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund; außerordentliche

    Zwar stellt dies keine Entschuldigung für das Verhalten des Beigeladenen dar, zeigt jedoch, dass sich die Situation aufgeschaukelt hat, was bei der Betrachtung, ob dem Verhalten des Beigeladenen eine besondere Verwerflichkeit inne wohnt zu würdigen ist (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, U. v. 10.11.2006, 3 Sa 1495/05).
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