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   LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08   

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LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2008,3156)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.2008 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2008,3156)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2008,3156)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Diskriminierungsfreie Ablehnung einer Bewerberin durch Diakonisches Werk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Stellenbewerberin bei fehlender Eignung

  • hensche.de

    Bewerbung, Diskriminierung: Bewerbung, Diskriminierung: Religion, Diskriminierung: Ethnische Herkunft

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hamburg.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Diakonisches Werk Hamburg e.V. wegen Diskriminierung abgewiesen

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Klage gegen Diakonisches Werk Hamburg e.V. wegen Diskriminierung abgewiesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ohne objektive Eignung keine Diskriminierung eines Bewerbers!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ablehnung einer konfessionslosen Bewerberin durch Diakonie

  • 123recht.net (Pressebericht, 29.10.2008)

    Diakonie hat muslimische Bewerberin zu Recht abgelehnt // LAG: Frau war für Stelle von vornherein ungeeignet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 295/99

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08
    Es gelangen dann die bezeichneten Beweislastregelungen zur Anwendung (vgl. BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris, zur Beweislastverteilung bei § 611 a BGB a.F.).

    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris; BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 365/97, AP Nr. 16 zu § 611a BGB, zitiert nach juris).

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08
    Dann ist es aber allein auch Sache des Arbeitgebers, in einer Stellenausschreibung diejenigen Anforderungen zu bestimmen, die ein Bewerber für die ausgeschriebene Stelle erfüllen muss (BAG vom 23.02.1998 - 1 ABR 82/86, AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 15.02.2008 - 11 Sa 923/07

    Keine unzulässige Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08
    Eine andere Beurteilung ist auch im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht geboten (so auch LAG Baden-Württemberg vom 13.08.2007 - 3 Ta 119/07, zitiert nach juris; LAG Köln vom 15.02.2008 - 11 Sa 923/07 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • ArbG Hamburg, 04.12.2007 - 20 Ca 105/07

    Religionsgemeinschaften können sich nur im sog. "verkündungsnahen Bereich" auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08
    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 4. Dezember 2007, Az. 20 Ca 105/07, die Klage abzuweisen.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2007 - 3 Ta 119/07

    Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08
    Eine andere Beurteilung ist auch im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht geboten (so auch LAG Baden-Württemberg vom 13.08.2007 - 3 Ta 119/07, zitiert nach juris; LAG Köln vom 15.02.2008 - 11 Sa 923/07 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • LAG Niedersachsen, 04.07.2005 - 12 Sa 1244/05

    Ungeeigneter Bewerber

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08
    Kriterien, die dieser Ausschreibung nicht zu entnehmen sind und lediglich von dem in Anspruch genommenen Arbeitgeber im Nachhinein als zwingende Voraussetzung dargestellt werden (sog. nachgeschobene Kriterien), dürfen nicht berücksichtigt werden (LAG Niedersachsen vom 04.07.2005 - 12 Sa 1244/05 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08
    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris; BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 365/97, AP Nr. 16 zu § 611a BGB, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin, 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung nur bei ernsthafter

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.10.2008 - 3 Sa 15/08
    Dieser Grundsatz war bereits zur früheren Vorschrift des § 611 a BGB anerkannt (vgl. LAG Berlin vom 30.03.2006 - 10 Sa 2395/05, LAGE § 611 a BGB 2002 Nr. 1, zitiert nach juris; BAG vom 27.04.2000 - 8 AZR 295/99, zitiert nach juris; BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 365/97, AP Nr. 16 zu § 611a BGB, zitiert nach juris).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2008 - 3 Sa 15/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2009 - 3 Sa 499/09

    Diskriminierung behinderter Menschen nach §§ 1, 7 AGG / Informations- und

    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber Gründe, die nicht in der Stellenausschreibung als Einstellungsvoraussetzung genannt sind, nach der einen Meinung gar nicht (vgl. LAG Hamburg - 3 Sa 15/08 - vom 29. Oktober 2008, AuR 09, 97; LAG Niedersachsen - 12 Sa 1244/05 - vom 4. Juli 2005, PersR 06, 399) oder nach der anderen Meinung nur unter Darlegung besonderer Umstände (vgl. BVerfG NZA 94, 745; BAG - 8 AZR 112/03 - vom 5. Februar 2004, NZA 04, 540; Wendeling-Schröder/Stein AGG § 22 Rnr. 34) nachschieben kann.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    - LAG Hamburg, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 3 Sa 15/08 unter Hinweis auf einen Tätigkeitsinhalt = www.integrationslotsehamburg.de.
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08   

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https://dejure.org/2008,20250
LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2008,20250)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.06.2008 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2008,20250)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2008,20250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entgeltcharakter bei der Gewährung eines Sonderzinses von 1% über den Kundenkonditionen durch den Arbeitgeber auf in seinem Geschäftsbereich von Arbeitnehmern, Pensionären und Familienmitgliedern abgeschlossenen Bausparverträgen; Anspruch auf Weitergewährung des ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB§ 613 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; BGB § 613a
    Sonderzins auf Bausparverträge; Arbeitsvertragliche freiwillige Sozialleistung; Betriebsübergang - Sonderzins; Bausparvertrag; freiwillige Sozialleistung; verdeckte Sachleistung; Anspruch; Arbeitsvertrag; Familienmitglied; Pensionäre

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08
    Die entgeltliche Zuwendung besteht in der Zinsvergünstigung (vgl. BAG v. 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - zitiert nach JURIS, Rd.-Ziff. 22 u. 24 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    a) Dieser Sonderzins ist vergleichbar mit der Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer im Sinne des BAG vom 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - oder mit der Einräumung eines sogenannten Personalrabatts, z. B. bei Jahreswagen (vgl. BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB); der Gewährung von Sachbezügen oder der Gewährung der Teilhabe an einem Aktienoptionsplan (vgl. BAG v. 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 - AP Nr. 243 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08
    Sie hält das angefochtene Urteil für rechtlich fehlerhaft und verweist insoweit unter anderem auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16.1.2008 - 3 Sa 347/07 - das zu einem Parallelverfahren ergangen ist und gegen das beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 3 AZR 102/08 ein Revisionsverfahren durchgeführt wird.

    Auf das bereits anhängige Revisionsverfahren 3 AZR 102/08 wird verwiesen.

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03

    Jahreswagen - Personaleinkauf - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08
    a) Dieser Sonderzins ist vergleichbar mit der Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer im Sinne des BAG vom 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - oder mit der Einräumung eines sogenannten Personalrabatts, z. B. bei Jahreswagen (vgl. BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB); der Gewährung von Sachbezügen oder der Gewährung der Teilhabe an einem Aktienoptionsplan (vgl. BAG v. 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 - AP Nr. 243 zu § 613 a BGB).

    Inhaltlich verpflichtet beispielsweise die Einräumung von Personalrabatten den Arbeitgeber, mit dem Arbeitnehmer die für den Bezug der Vergünstigung erforderlichen Rechtsgeschäfte zu schließen und wird wegen des erforderlichen "Zwischenschritts" auch als "verdeckte" Sachleistung bezeichnet (BAG v. 07.09.2003 - 9 AZR 631/03 - zitiert nach JURIS, Rd.-Ziff. 38 m.w.N.).

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08
    a) Dieser Sonderzins ist vergleichbar mit der Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer im Sinne des BAG vom 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - oder mit der Einräumung eines sogenannten Personalrabatts, z. B. bei Jahreswagen (vgl. BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB); der Gewährung von Sachbezügen oder der Gewährung der Teilhabe an einem Aktienoptionsplan (vgl. BAG v. 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 - AP Nr. 243 zu § 613 a BGB).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07

    Sonderzins, Bausparvertrag, Sozialleistung, freiwillige Leistung, Sachleistung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08
    Sie hält das angefochtene Urteil für rechtlich fehlerhaft und verweist insoweit unter anderem auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16.1.2008 - 3 Sa 347/07 - das zu einem Parallelverfahren ergangen ist und gegen das beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 3 AZR 102/08 ein Revisionsverfahren durchgeführt wird.
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 556/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. Juni 2008 - 3 Sa 15/08 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 13.01.2009 - 3 Sa 15/08   

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LAG Niedersachsen, 13.01.2009 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2009,51987)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.01.2009 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2009,51987)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 3 Sa 15/08 (https://dejure.org/2009,51987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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