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   LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14   

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https://dejure.org/2014,26577
LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2014,26577)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.08.2014 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2014,26577)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. August 2014 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2014,26577)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1 GG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen der Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Unbegründete Unterlassungsklage der Arbeitgeberin bei verweigerter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • Betriebs-Berater

    Unterlassungsanspruch - keine Wiederholungsgefahr bei einmalig ehrverletzender Äußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen der Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Unbegründete Unterlassungsklage der Arbeitgeberin bei verweigerter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 ; BGB § 1004 Abs. 1
    Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen der Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Beleidigende Worte: Immer ein mit Strafe bedrohter Unterlassungsanspruch?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Eine einmalige Sache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beleidigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber nach Kündigung als A....loch bezeichnet - Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beleidigung des Vorgesetzten und die Unterlassungserklärung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einmalige Eskalation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründet noch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beleidigende Worte - Immer ein mit Strafe bedrohter Unterlassungsanspruch?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einmalige ehrverletzende Äußerungen des Arbeitnehmers im Rahmen einer Eskalation können gegen Wiederholungsgefahr sprechen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch mit Strafe wegen beleidigenden Worten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Bei Kündigung im Ton vergriffen - Den Chef beleidigt - welche Folgen hat das?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ex-Chef nach Kündigung als Arschloch tituliert - keine Wiederholungsgefahr

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung wegen ehrverletzenden Äußerungen am Arbeitsplatz nur bei Wiederholungsgefahr

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeit: Beleidigung des Chefs und die Folgen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Beleidigung des Arbeitgebers am Arbeitsplatz -Arschl - Unterlassungserklärung?

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    "Mindestens sinngemäß" ein "Arschloch"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Unterlassungserklärung wegen Beleidigung nach Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer muss bei Beleidigung des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben - LAG weist Unterlassungsklage mangels Wiederholungsgefahr ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2611
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04

    Unterlassung einer Äußerung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    Dies setzt voraus, dass die Äußerung sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BGH, NJW 1974, 1762; BVerfG, NJW 1991, 95,BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH NJW 1998, 3047; LAG Hessen vom 7.9.2015, 8 Sa 2212/04, Rz. 27 ff).

    Diese Gefahr ist nur ausgeschlossen, wenn das Verhalten des Behauptenden eine sichere Gewähr gegen weitere Rechtsverletzungen bietet oder die tatsächliche Entwicklung eine weitere Rechtsverletzung unwahrscheinlich macht (Hessisches LAG 7. September 2005 - 8 Sa 2212/04, Rn. 52, zit. nach juris; vgl. auch Hessisches LAG 9. Mai 2012 - 18 Sa 1596/11 - Rn. 26 f., zit. nach juris).

  • LAG Hessen, 09.05.2012 - 18 Sa 1596/11

    Vorübergehender Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    Diese Gefahr ist nur ausgeschlossen, wenn das Verhalten des Behauptenden eine sichere Gewähr gegen weitere Rechtsverletzungen bietet oder die tatsächliche Entwicklung eine weitere Rechtsverletzung unwahrscheinlich macht (Hessisches LAG 7. September 2005 - 8 Sa 2212/04, Rn. 52, zit. nach juris; vgl. auch Hessisches LAG 9. Mai 2012 - 18 Sa 1596/11 - Rn. 26 f., zit. nach juris).

    Die Verteidigung innerhalb eines Rechtsstreits indiziert keine Wiederholungsgefahr außerhalb des Verfahrens (Hessisches LAG vom 09.05.2012 - 18 Sa 1596/11 - Rz. 27).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    Eine solche Widerlegung kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen ist (BGH vom 30.10.1998, V ZR 64/98 - Rz. 20; BGH vom 08.02.1994, VI ZR 286/93 - Rz. 27; Arbeitsgericht Würzburg vom 24.6.2010 - 10 Ca 592/10 - Rz. 74 m. w. N.).

    Im Deliktsrecht kann der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen (BGH vom 08.02.1994, VI ZR 286/93 - Rz. 27).

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    a) Ist ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfolgt, besteht zwar grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (BGH vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85, Juris, Rz. 21 m.w.N; BGH vom 30.10.1998 - V ZR 64/98 - Juris, Rz. 19 mit einer Vielzahl von Nachweisen).

    Eine solche Widerlegung kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen ist (BGH vom 30.10.1998, V ZR 64/98 - Rz. 20; BGH vom 08.02.1994, VI ZR 286/93 - Rz. 27; Arbeitsgericht Würzburg vom 24.6.2010 - 10 Ca 592/10 - Rz. 74 m. w. N.).

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    Dies setzt voraus, dass die Äußerung sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BGH, NJW 1974, 1762; BVerfG, NJW 1991, 95,BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH NJW 1998, 3047; LAG Hessen vom 7.9.2015, 8 Sa 2212/04, Rz. 27 ff).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    Dies setzt voraus, dass die Äußerung sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BGH, NJW 1974, 1762; BVerfG, NJW 1991, 95,BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH NJW 1998, 3047; LAG Hessen vom 7.9.2015, 8 Sa 2212/04, Rz. 27 ff).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    Dies setzt voraus, dass die Äußerung sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BGH, NJW 1974, 1762; BVerfG, NJW 1991, 95,BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH NJW 1998, 3047; LAG Hessen vom 7.9.2015, 8 Sa 2212/04, Rz. 27 ff).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    Dies setzt voraus, dass die Äußerung sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpft (BGH, NJW 1974, 1762; BVerfG, NJW 1991, 95,BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH NJW 1998, 3047; LAG Hessen vom 7.9.2015, 8 Sa 2212/04, Rz. 27 ff).
  • ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10

    Meinungsfreiheit eines Mitarbeitervertreters

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    Eine solche Widerlegung kann beispielsweise dann angenommen werden, wenn der Eingriff durch eine einmalige Sondersituation veranlasst gewesen ist (BGH vom 30.10.1998, V ZR 64/98 - Rz. 20; BGH vom 08.02.1994, VI ZR 286/93 - Rz. 27; Arbeitsgericht Würzburg vom 24.6.2010 - 10 Ca 592/10 - Rz. 74 m. w. N.).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - 3 Sa 153/14
    a) Ist ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfolgt, besteht zwar grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (BGH vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85, Juris, Rz. 21 m.w.N; BGH vom 30.10.1998 - V ZR 64/98 - Juris, Rz. 19 mit einer Vielzahl von Nachweisen).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37462
LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2014,37462)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.07.2014 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2014,37462)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2014,37462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 2 BGB
    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerbegriff - Darlegungslast

  • IWW

    §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, Art. 45 AEUV, § 611 BGB, § 2 HAG, § 138 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 85 Abs. 1 Satz 1, 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 104 Nr. 2, § 105 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 2 Ta 81/04

    Rechtsweg - angestellte Ärztin

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft werden zahlreiche Einzelmerkmale verwendet, die zur Feststellung der persönlichen Abhängigkeit herangezogen werden, in der das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses gesehen wird (BAG 13.01.1983, 1991 EzA § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 26, 27, 38; LAG Rheinland-Pfalz 02.05.2004 - 2 Ta 81/04 - ArbuR 2005, 161 LS; vgl. Dörner/ Luczak/ Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 11. Auflage 2014, Kap. 1 Rz. 46 ff.).

    Dagegen gibt es für die Abgrenzung z. B. von Arbeitnehmern und "freien Mitarbeitern" kein Einzelmerkmal, das aus der Vielzahl möglicher Merkmale unverzichtbar vorliegen muss (BAG 23.04.1980 EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 21; LAG Rheinland-Pfalz 02.05.2004 - 2 Ta 81/04 - ArbuR 2005, 161 LS).

    Maßgeblich ist in materieller Hinsicht darauf abzustellen, inwieweit durch Fremdbestimmung der Arbeit in fachlicher, zeitlicher, örtlicher und organisatorischer Hinsicht eine persönliche Abhängigkeit des Dienstleistenden gegeben ist (LAG Rheinland-Pfalz 12.05.2004 - 2 Ta 81/04 - ArbuR 2005, 161 LS; zum europäischen Arbeitnehmerbegriff gem. Art. 45 AEUV s. EuGH 17.07.2008, NZA 2008, 995; 11.11.2010, NZA 2011, 143; Oberthür NZA 2011, 253 ff.).

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).
  • LAG Köln, 21.11.1997 - 11 Sa 342/97

    Status; Ingenieur, Kündigung betriebsbedingt; leitender Angestellter, Auflösung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Wird der Vertrag abweichend von der ausdrücklichen Vereinbarung vollzogen, so ist i.d.R. die tatsächliche Durchführung maßgebend (BAG 03.04.1990, EzA § 2 HAG Nr: 1; 20.07.1994, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005 - 2 Ta 189/05 - EzA-SD 22/2005, S. 9 LS; LAG Hamm 07.02.2011, LAGE § 5 ArbGG 1979 Nr. 15; a.A. LAG Köln 21.11.1997, NZA-RR 1998, 394).
  • LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - persönliche Abhängigkeit - fristlose

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Es müssen keine Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliches Maß an persönlicher Abhängigkeit gegeben ist (LAG Nürnberg 12.01.2004, NZA-RR 2004, 400).
  • LAG Nürnberg, 21.11.2011 - 4 Ta 180/11

    Rechtsweg - Arbeitsaufnahme "zur Probe" - Beweislast für Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Haben die Parteien ein Rechtsverhältnis ausdrücklich als "Arbeitsverhältnis" vereinbart, so ist es dann in aller Regel auch als solches einzuordnen; ob dies auch dann gilt, wenn die Dienstleistung nicht im Rahmen einer fremdbestimmten Arbeitsorganisation erbracht wird, hat das BAG (21.04.2005, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 8, s. a. LAG Nürnberg 21.12.2011 - 4 Ta 180/11 - EzA-SD 4/2012 S. 9 Ls) allerdings offen gelassen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05

    Rechtsweg, Arbeitnehmer, Dienstvertrag, Werkvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Entscheidend für die Abgrenzung ist die praktische Durchführung des Rechtsverhältnisses (BAG 08.06.1967 AP § 611 BGB Abhängigkeit Nr. 6; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005, 08.04.2005, NZA-RR 2005, 656), wenn die Parteien ein Vertragsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis, sondern z. B. als freies Dienstverhältnis bezeichnen, der Beschäftigte jedoch tatsächlich weisungsgebundene Tätigkeiten verrichtet (BAG 25.01.2007, EzA § 233 ZPO 2002 Nr. 6).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2005 - 2 Ta 189/05

    Rechtsweg, freier Mitarbeiter, Werkvertrag, Arbeitnehmer, Weisungsgebundenheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Wird der Vertrag abweichend von der ausdrücklichen Vereinbarung vollzogen, so ist i.d.R. die tatsächliche Durchführung maßgebend (BAG 03.04.1990, EzA § 2 HAG Nr: 1; 20.07.1994, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54; LAG Schleswig-Holstein 19.09.2005 - 2 Ta 189/05 - EzA-SD 22/2005, S. 9 LS; LAG Hamm 07.02.2011, LAGE § 5 ArbGG 1979 Nr. 15; a.A. LAG Köln 21.11.1997, NZA-RR 1998, 394).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02

    Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Arbeitnehmer ist nach nationalem bundesdeutschem Recht, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages (oder eines diesem gleichgestellten Rechtsverhältnisses) über entgeltliche Dienste für einen anderen in persönlicher Abhängigkeit tätig ist (z.B. BAG 15.12.1999, 20.09.2000, 12.12.2001, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 78, 80, 84, 87; 20.08.2003, NZA 2004, 39; Reiserer/Freckmann NJW 2003, 180 ff.).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Zwar ist notwendige Voraussetzung für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses nach § 611 Abs. 1 BGB nur, dass sich der Arbeitnehmer vertraglich zur Leistung von Diensten verpflichtet (BAG 15.02.2012, EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 20; 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 - NZA 2012, 974).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 153/14
    Etwas anderes kann sich durch Auslegung ergeben, insbesondere bei Gefälligkeitsleistungen, wenn sich die Beteiligten nicht der Rechtsordnung unterstellen wollen oder diese zwar gelten soll, die Gefälligkeit sich aber gerade auf die Unentgeltlichkeit bezieht (vgl. BFH 10.07.2013 - X R 31/12 - NZA-RR 2013, 643).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-94/07

    Raccanelli - Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der

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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 153/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39498
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2015,39498)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.10.2015 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2015,39498)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 3 Sa 153/14 (https://dejure.org/2015,39498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Durchgriffshaftung - Geschäftsführer - GmbH - unzureichende Insolvenzsicherung - Wertguthaben - Altersteilzeitvertrag

  • IWW

    § 8a Altersteilzeitgesetz, § 13 Abs. 3 GmbHG, §§ ... 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 3 BGB, § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV, § 8a Abs. 1 Satz 1 AltTZG, § 7e SGB IV, §§ 131, 132 InsO, § 8 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz AltTZG, § 7e Abs. 7 SGB IV, § 8a AltTZG, § 8a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 AltTZG, Artikel 3 Grundgesetz, § 7 Abs. 1a SGB IV, § 7e Abs. 6 SGB IV, § 7e Abs. 7 Satz 1 und 2 SGB IV, § 311 Abs. 3 BGB, §§ 164, 278 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 43 GmbHG, § 13 Abs. 2 GmbHG, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 8a Abs. 1 AltTZG, §§ 263, 266 StGB, § 826 BGB, § 8a Abs. 1 Satz 1, zweiter Halbsatz AltTZG, § 8a Abs. 1, § 7e Abs. 7 Satz 2 und Satz 3 SGB IV, § 7e Abs. 7 Satz 1 SGB IV, § 8a Abs. 2 AltTZG, Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, § 8a Abs. 4 AltTZG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Nichtanwendbarkeit sozialrechtlicher Durchgriffshaftung zur Erstattung des erdienten Wertguthabens auf unterlassene Insolvenzsicherungen aus Altersteilzeitverhältnissen; Unbegründete Zahlungsklage gegen Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin bei ungesicherten Wertguthaben ...

  • ra.de
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    Nichtanwendbarkeit sozialrechtlicher Durchgriffshaftung zur Erstattung des erdienten Wertguthabens auf unterlassene Insolvenzsicherungen aus Altersteilzeitverhältnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 153/14
    Werden Vertragsverhandlungen von einem Vertreter geführt, richten sich Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nach §§ 164, 278 BGB regelmäßig gegen den Vertretenden und nicht gegen den Vertreter (BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 206/06 -).

    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 153/14
    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).

    Ob diese Bestimmung nur auf den spezialgesetzlichen Vorrang der Regelungen des § 8a AltTZG im Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber hinweist oder auch die Durchgriffshaftung des organschaftlichen Vertreters nach § 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV ausschließt, ist umstritten (unentschieden BAG vom 23.02.2010 - 9 AZR 44/09 -, juris Rn. 54).

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 153/14
    Zwar ist anerkannt, dass auch dritte Personen, die nicht unmittelbar an einem Vertrag beteiligt sind, in den Schutzbereich eines solchen Vertrages einbezogen werden können (BGH vom 02.07.1996 - X ZR 104/94 - juris Rn. 11).
  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 153/14
    Damit soll verhindert werden, dass der Schädiger aus der für ihn zufälligen Verlagerung des Schadens auf einen nicht anspruchsberechtigten Dritten Vorteile zieht (BAG vom 18.07.2006 - 1 AZR 578/05 -, juris Rn. 15).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 153/14
    Nach § 311 Abs. 3 BGB entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis mit dem Dritten, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (BAG, Urteil vom 13.02.2007 - 9 AZR 106/06 -).
  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 Sa 153/14
    Das setzt voraus, dass der Vertreter entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG, Urteil vom 23.10.2010 - 9 AZR 44/09 - vom 13.02.2007 - 9 AZR 207/06 - vom 21.11.2006 -9 AZR 206/06-).
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