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   LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10   

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https://dejure.org/2011,27532
LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10 (https://dejure.org/2011,27532)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10 (https://dejure.org/2011,27532)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. März 2011 - 3 Sa 1543/10 (https://dejure.org/2011,27532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungszeitraum bei der Betriebrentenanpassung; Zahlungsklage auf Differenzvergütung und angepasste Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10
    Gleichzeitig sollte die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber aus bereits bestehenden Versorgungspflichten berechenbar bleiben (BAG, Urteil vom 17.4.1996 - 3 AZR 56/95 -, BAGE 83, 1; BAG, Urteil vom 10.2.2009 - 3 AZR 610/07 -, NZA-RR 2010, 42).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10
    Gleichzeitig sollte die Gesamtbelastung für den Arbeitgeber aus bereits bestehenden Versorgungspflichten berechenbar bleiben (BAG, Urteil vom 17.4.1996 - 3 AZR 56/95 -, BAGE 83, 1; BAG, Urteil vom 10.2.2009 - 3 AZR 610/07 -, NZA-RR 2010, 42).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - 7 Sa 67/09

    Betriebliche Altersversorgung bei der Fa. IBM Deutschland GmbH

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10
    Sowohl das Landesarbeitsgericht Hamm als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg folgen weiterhin der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und halten bei einem Wechsel des Prüfungsmaßstabs am Prüfungszeitraum von Rentenbeginn bis zum maßgeblichen Prüfungsstichtag fest (vgl. LAG Hamm Urteil vom 08.06.2010 - 9 Sa 280/10 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010 - 7 Sa 67/09 -).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Köln, 18.03.2011 - 3 Sa 1543/10
    Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten ist auch der Rechtsprechung des Betriebsrentensenats zum Nichteingreifen des § 16 Abs. 4 BetrAVG bei einer wegen einer niedrigeren reallohnbezogenen Obergrenze unterbliebenen Anpassung uneingeschränkt zu folgen (vgl. BAG, Urteil vom 30.08.1005 - 3 AZR 395/04 -, AP Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 344/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Die Entstehungsgeschichte der im Zuge des Rentenreformgesetzes 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) neugefassten § 16 BetrAVG belegt keinen veränderten Regelungszweck gegenüber dem überkommenen, der eine umfassende Auszehrungssperre für das Betriebsrentenrecht ergibt (LAG Köln 18.3.2011 - 3 Sa 1543/10 - zu II 1 der Gründe, juris).

    Zudem kann auch aus § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG keine zusätzliche Begrenzung für den Teuerungsausgleich abgeleitet werden, weil der Gesetzgeber bei Einführung dieser Norm davon ausging, dass das Steigerungsmaß von jährlich einem Prozent gegenüber der laufenden Inflationsrate keine Verschlechterung beinhalte (LAG Köln 18.3.2011 - 3 Sa 1543/10 - zu II 2 der Gründe, juris) und die Bestimmung keine Anhaltspunkte dafür liefert, welcher Prüfungszeitraum für die Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG maßgeblich sein soll (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 27, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2012 - 6 Sa 740/11

    Anpassung von Betriebsrenten

    Die Entstehungsgeschichte der im Zuge des Rentenreformgesetzes 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2998) neugefassten § 16 BetrAVG belegt keinen veränderten Regelungszweck gegenüber dem überkommenen, der eine umfassende Auszehrungssperre für das Betriebsrentenrecht ergibt (LAG Köln 18.3.2011 - 3 Sa 1543/10 - zu II 1 der Gründe, juris).

    Zudem kann auch aus § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG keine zusätzliche Begrenzung für den Teuerungsausgleich abgeleitet werden, weil der Gesetzgeber bei Einführung dieser Norm davon ausging, dass das Steigerungsmaß von jährlich einem Prozent gegenüber der laufenden Inflationsrate keine Verschlechterung beinhalte (LAG Köln 18.3.2011 - 3 Sa 1543/10 - zu II 2 der Gründe, juris) und die Bestimmung keine Anhaltspunkte dafür liefert, welcher Prüfungszeitraum für die Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG maßgeblich sein soll (BAG 19.6.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 27, juris).

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