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   LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08   

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LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08 (https://dejure.org/2008,13016)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.07.2008 - 3 Sa 159/08 (https://dejure.org/2008,13016)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 3 Sa 159/08 (https://dejure.org/2008,13016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag tarifgebundener Parteien bei einem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber; Dynamische Bezugnahmeklausel eines Arbeitsvertrags als konstitutive Verweisungsklausel; Auslegung ...

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Bezugnahmeklausel

  • Judicialis

    BGB § 613 a Abs. 1 S. 1; ; BGB § 613a Abs. 1 S. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 133; ; GG Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dynamische Bezugnahmeklausel; Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; arbeitsvertragliche Ansprüche - Bezugnahmeklausel; konstitutiv; dynamisch; Verweisung; Betriebsübergang; Tarifbindung; Vertragsrecht; Konkurrenz; Vertrauensschutz; negative ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08
    Das Arbeitsgericht hat der Zahlungsklage - mit Ausnahme von wenigen Zinsansprüchen - stattgegeben und das Ergebnis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - und vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - gestützt.

    Die Auslegung hat nach einem objektivierten Empfängerhorizont zu erfolgen (BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rz. 30 zitiert nach JURIS).

    Diese Auslegungsregel ist jedoch für Verträge/Vertragsklauseln, die nach dem 31. Dezember 2001, nach der Schuldrechtsreform, abgeschlossen worden sind, bei dynamischen Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge und Tarifwerke nicht mehr anwendbar, da sie der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB und auch dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nicht Rechnung tragen (BAG vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04; vgl. auch BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Eine individualvertragliche Klausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Einschränkung auf einen bestimmten Tarifvertrag oder bestimmte Tarifwerke in ihrer jeweiligen Fassung verweist, ist vielmehr im Regelfall dahingehend auszulegen, dass dieser Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung gelten soll und dass diese Geltung nicht von Faktoren abhängt, die nicht im Vertrag genannt oder sonst für beide Parteien ersichtlich zur Voraussetzung gemacht worden sind (BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rz. 29, zitiert nach JURIS).

    Diese stellt, auch das ist bereits dargelegt, allein schon aufgrund des geänderten Wortlauts eine konstitutive Neuvereinbarung und nicht nur eine deklaratorische Wiederholung dar, was nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 Rz. 60) aber per se zu keinem unterschiedlichen Ergebnis führen würde.

    Die Kammer folgt insoweit uneingeschränkt den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rz. 42 - 60).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08
    Das Arbeitsgericht hat der Zahlungsklage - mit Ausnahme von wenigen Zinsansprüchen - stattgegeben und das Ergebnis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - und vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - gestützt.

    Diese Auslegungsregel ist jedoch für Verträge/Vertragsklauseln, die nach dem 31. Dezember 2001, nach der Schuldrechtsreform, abgeschlossen worden sind, bei dynamischen Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge und Tarifwerke nicht mehr anwendbar, da sie der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB und auch dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nicht Rechnung tragen (BAG vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04; vgl. auch BAG vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Daher unterfällt die Bezugnahmeklausel nicht dem Schutz eines etwaigen Altvertrags (BAG vom 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - zitiert nach JURIS).

    Insoweit sei nur auf die Vielzahl der vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 14.12.2005, 4 AZR 536/04, angeführten Fundstellen verwiesen (Rz. 17 - zitiert nach JURIS).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08
    Eine Verdrängung dieser Ansprüche aus Vertragsrecht durch § 613a Abs. 1 S. 2 BGB erfolgt nicht (vgl. BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - zitiert nach JURIS).

    Insoweit gilt der Günstigkeitsgrundsatz des § 4 Abs. 3 TVG (vgl. auch BAG vom 29.8.2007 - 4 AZR 767/06 - Rz. 20 - zitiert nach JURIS).

    Gerade diese Rechtsfrage etwaiger gesetzlicher Konkurrenzen der Wirkungen einer arbeitsvertraglichen kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel ist bisher, soweit ersichtlich, höchstrichterlich noch nicht entschieden worden und auch nicht von der Entscheidung des BAG vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - erfasst.

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08
    Da die Beklagte nicht tarifgebunden ist, greift für die bislang normativ geltenden Rechte die Auffangregelung des § 613a Abs. 1 S. 2 BGB ein (vgl. BAG vom 19.9.2004 - 4 AZR 711/06 - zitiert nach JURIS; Rz. 18 m. w. N.).

    Sie gelten statisch fort (BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 711/06 - Rz. 24; BAG vom 14.11.2007 - 4 AZR 828/06 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Der Tarifvertrag wird in der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Fassung regelmäßig "eingefroren" (BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 711/06, Rz. 25).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08
    Das Urteil übersehe darüber hinaus die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 09.03.2006 - C-499/04 - und wende - fälschlich - § 613a Abs. 1 S. 1 BGB an, obgleich lediglich § 613a Abs. 1 S. 2 BGB maßgeblich sei.

    Die Bindung der nicht tarifgebundenen Beklagten an die Auswirkungen des dynamischen Bezugnahmeklausel verstößt nicht gegen Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof insbesondere in der Entscheidung vom 9. März 2006 - C-499/04 - (Wehrhof) eventuell aufstellen wollte.

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05; BAG vom 03.05.2006 - 10 AZR 310/05 m. w. N. - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG vom 20.09.2006 - 10 AZR 715/05; BAG vom 03.05.2006 - 10 AZR 310/05 m. w. N. - jeweils zitiert nach JURIS).
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 828/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08
    Sie gelten statisch fort (BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 711/06 - Rz. 24; BAG vom 14.11.2007 - 4 AZR 828/06 - jeweils zitiert nach JURIS).
  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 638/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

    Das Vorliegen auch der Voraussetzungen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB steht der Anwendung des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB nicht entgegen (ebenso LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2008 - 3 Sa 159/08 - juris).

    Dass es umgekehrt europarechtlich problematisch sei, eine dynamische Verweisungsklausel dahingehend auszulegen, dass ihr konstitutive Wirkung auch bei Übergang des Betriebs auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber zukommt, ist dem Urteil nicht zu entnehmen (ebenso LAG Sachsen, 27.2.2008 - 2 Sa 382/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, 17.7.2008 - 3 Sa 159/08 - juris; Heinlein, NJW 2008, 323; Reichold, Entscheidungsanmerkung JZ 2006, 725; Thüsing, NZA 2006, 473; offen gelassen BAG, 19.9.2007 - 4 AZR 711/06 - juris; 4.6.2008 - 4 AZR 308/07 - juris; a.A. Spielberger, NZA 2007 1089).

    Bei entsprechender arbeitsvertraglicher Vereinbarung tritt auf schuldrechtlicher Ebene neben die normative Bindung ein zweiter Geltungsgrund für den Tarifvertrag (BAG, 29.8.2007 - 4 AZR 765/06 - ArbuR 2008, 181; 4.6.2008- 4 AR 308/07- juris; LAG Schleswig-Holstein, 17.7.2008 - 3 Sa 159/08 - juris; LAG Köln, 17.7.2008 - 10 Sa 576/08 - juris, Bauer/Günther NZA 2008, 10).

    Dass der Kläger damit aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarung im Hinblick auf den Betriebsübergang wegen § 613 Abs. 1 Satz 1 BGB besser steht, als er ohne sie nur aufgrund seiner Gewerkschaftsmitgliedschaft gestanden hätte, weil dann gem. § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB der Tarifvertrag statisch in der Fassung fort gegolten hätte, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestand (BAG, 19.9.2007 - 4 AZR 711/06 - juris; BAG 14.11.2007 - 4 AZR 828/06- juris), steht dem nicht entgegen (ebenso LAG Schleswig-Holstein, 17.7.2008 - 3 Sa 159/08 - juris; Bauer/Günther NZA 2008, 10).

    § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB und § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB sind nebeneinander anwendbar (LAG Schleswig-Holstein, 17.7.2008 - 3 Sa 159/08 - juris).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 17. Juli 2008 - 3 Sa 159/08 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Paderborn, 08.04.2009 - 2 Ca 1808/08

    Betriebsübergang, arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel.

    Der BAT wäre jedenfalls in der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Fassung "eingefroren" worden (vgl. BAG v. 19.09.2007 - 4 AZR 711/06, NZA 2008, 241, LAG Schleswig-Holstein v. 17.07.2008 - 3 Sa 159/08, Juris m.w.N.).

    Zwar greift § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB richtigerweise neben § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 17.07.2008 - 3 Sa 159/08, Juris).

    Um sicherzugehen, dass die Tarifverträge auch tatsächlich Anwendung finden, müssen die Arbeitsvertragsparteien von einer konstitutiven Regelung ausgehen (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 17.07.2008 - 3 Sa 159/08, Juris; Erfurter Kommentar/ Franzen , 9. Aufl. [2009], § 3 TVG, Rn. 33 m.w.N.).

  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 639/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

    Dass es umgekehrt europarechtlich problematisch sei, eine dynamische Verweisungsklausel dahingehend auszulegen, dass ihr konstitutive Wirkung auch bei Übergang des Betriebs auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber zukommt, ist dem Urteil nicht zu entnehmen (ebenso LAG Sachsen, 27.2.2008 - 2 Sa 382/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, 17.7.2008 - 3 Sa 159/08 - juris; Heinlein, NJW 2008, 323; Reichold, Entscheidungsanmerkung JZ 2006, 725; Thüsing, NZA 2006, 473; offen gelassen BAG, 19.9.2007 - 4 AZR 711/06 - juris; 4.6.2008 - 4 AZR 308/07 - juris; a.A. Spielberger, NZA 2007 1089).
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