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   LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11   

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https://dejure.org/2012,34726
LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11 (https://dejure.org/2012,34726)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11 (https://dejure.org/2012,34726)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. April 2012 - 3 Sa 1598/11 (https://dejure.org/2012,34726)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 9 Nr. 2; AÜG § 10 Abs. 4
    Entstehen des Equal-pay-Anspruchs; Fälligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11
    cc) Allgemeine Regel ist dabei, dass Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs zusammen fallen (zuletzt BAG, 09.08.2011, DB 2012, 122).
  • ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11

    Bindung an ausdrücklich vereinbarte Einzelarbeitsvertrags-Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11
    Die Kammer schließt sich im Übrigen hierzu der Auffassung des Arbeitsgerichts Köln vom 07.09.2011 (NZA-RR 2012, 29) an, die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erlangung einer Entscheidung über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nach § 97 ArbGG zeige bereits, dass der Gesetzgeber von Entstehung und Fälligkeit des Einzelanspruchs bereits nach erbrachter Arbeitsleistung ausgehe; anderenfalls bedürfte es der Aussetzung des Verfahrens nicht, weil noch keine Fälligkeit der laufenden Vergütungsansprüche gegeben ist.
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05

    Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11
    Der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist dabei in Ausschlussfristen dadurch Rechnung zu tragen, dass für den Fristbeginn die Fälligkeit der Ansprüche maßgebend ist (vgl. insoweit BAG, 01.03.2006, NZA 2006, 783).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11
    Das Element der Kenntnis in § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bezieht sich dabei auf die tatsächlichen Umstände, somit Tatsachen und nicht auf zutreffende rechtliche Wertung (BGH, 25.02.1999, NJW 1999, 2041).
  • BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99

    Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein

    Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11
    Es reicht daher nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter lediglich mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BAG, 11.03.1998, EzA ZPO § 519 Nr. 10; BAG, 06.03.2003, EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 2; BGH, 24.06.1999, BB 1999, 2532).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LAG Hamm, 18.04.2012 - 3 Sa 1598/11
    Er vertritt mit der Berufungsbegründung unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 - und eine weitere Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremerhaven vom 12.05.2011 die Auffassung, ein Verfall von Ansprüchen sei nicht gegeben.
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. April 2012 - 3 Sa 1598/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 06.03.2013 - 4 Sa 106/12

    Arbeitsvergütung - Leiharbeitnehmer

    4 Sa 106/12 - 10 Hinsichtlich des Beginns der Ausschlussfristen schließt sich die erkennende Kammer der Rechtsansicht der Kammern 2 und 8 des Landesarbeitsgerichts Nürnberg ( Urteile vom 02.05.2012 - 2 Sa 516/11- und vom 23.12.2012 - 8 Sa 633/11) an, die auch von einigen anderen Landesarbeitsgerichten vertretenen wird (vgl. LAG Hamm 18.04.2012, 3 Sa 1598/11; LAG Düsseldorf 22.05.2012, 16 Sa 302/12; LAG Chemnitz 17.04.2012, 1 Sa 53/12; jeweils in juris), wonach eine vereinbarte Ausschlussfrist für die geltend gemachten Vergütungsansprüche bereits mit der Fälligkeit der Vergütung für den einzelnen Abrechnungsmonat zu laufen beginnt.
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