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   LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17   

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LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17 (https://dejure.org/2018,64308)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17 (https://dejure.org/2018,64308)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 3 Sa 1630/17 (https://dejure.org/2018,64308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung dringender betrieblicher Erfordernisse zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (ständige Rechtsprechung, vergl. z.B. BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 32ff, NZA 2016, 630; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37ff; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21, DB 2012, 2402ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings kann in Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, die ansonsten berechtigte Vermutung, die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht unbesehen greifen (vgl. z. B. BAG 24. Mai 2012 -2 AZR 124/11 - Rn. 22, DB 2012, 2402ff, mit weiteren Nachweisen).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, d.h. im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 27. April 2017 -2 AZR 67/16- Rn. 34, BAGE 159, 82; BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 34, NZA 2016, 630; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23, DB 2012, 2402ff).

    Insofern heißt es in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2012 -2 AZR 124/11- Rn. 31, auf welches die von der Beklagten zitierte Fundstelle in KR-Griebeling/Rachor, 11. Aufl. § 1 KSchG, Rn. 554 Bezug nimmt, ausdrücklich:.

    Es kann ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber die getroffenen Vereinbarungen zu Umfang und Verteilung der Arbeitszeit darstellt und Anhaltspunkte dafür darlegt, dass Freiräume für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben vorhanden sind." (vgl. BAG 24. Mai 2012 -2 AZR 124/11- Rn. 31, NZA 2012, 1223).

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung objektiv berechtigt sein (BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 32, NZA 2016, 630).

    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (ständige Rechtsprechung, vergl. z.B. BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 32ff, NZA 2016, 630; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37ff; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21, DB 2012, 2402ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Nachzuprüfen ist aber immer, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 33, NZA 2016, 630; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37ff; BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 17, NZA 2012, 852, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, d.h. im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 27. April 2017 -2 AZR 67/16- Rn. 34, BAGE 159, 82; BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 34, NZA 2016, 630; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23, DB 2012, 2402ff).

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (so ausdrücklich BAG 25. Januar 2012 -4 AZR 185/10- Rn. 14, NZA-RR 2013, 41; BAG 18. Dezember 2008 -6 AZN 646/08- Rn. 3, BAGE 129, 89).

    Über die Frage der Wiedereröffnung entscheidet die Kammer mit den ehrenamtlichen Richtern, die an der letzten mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BAG 25. Januar 2012 -4 AZR 185/10- Rn. 16, NZA-RR 2013, 41; BAG 18. Dezember 2008 -6 AZN 646/08- Rn. 6, BAGE 129, 89).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (so ausdrücklich BAG 25. Januar 2012 -4 AZR 185/10- Rn. 14, NZA-RR 2013, 41; BAG 18. Dezember 2008 -6 AZN 646/08- Rn. 3, BAGE 129, 89).

    Über die Frage der Wiedereröffnung entscheidet die Kammer mit den ehrenamtlichen Richtern, die an der letzten mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BAG 25. Januar 2012 -4 AZR 185/10- Rn. 16, NZA-RR 2013, 41; BAG 18. Dezember 2008 -6 AZN 646/08- Rn. 6, BAGE 129, 89).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss auch die anwaltlich vertretene Partei über die Folgen der Fristversäumnis belehrt werden, auch dieser sind mindestens die Verfahrensvorschriften mitzuteilen oder dass es sich um Ausschlussfristen handelt (vgl. z. B. BAG 14. März 2013 -8 AZR 153/12- Rn. 45, AP Nr. 201 zu § 1 KSchG 1969 betr. bed. Kündigung; BAG 19. Mai 1998 -9 AZR 362/97- Rn. 26ff, zitiert nach Juris).

    Dies gilt dann nicht, wenn das Berufungsgericht das ergänzende mündliche Vorbringen zu Recht nach Maßgabe des Verfahrensrechts als verspätet hätte zurückweisen dürfen (BAG 14. März 2013 -8 AZR 153/12- Rn. 44f, AP Nr. 201 zu § 1 KSchG 1969 betr. bed. Kündigung).

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (ständige Rechtsprechung, vergl. z.B. BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 32ff, NZA 2016, 630; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37ff; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21, DB 2012, 2402ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Nachzuprüfen ist aber immer, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 33, NZA 2016, 630; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37ff; BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 17, NZA 2012, 852, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 13 Ca 1201/17

    Betriebsbdingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Oktober 2017 - 13 Ca 1201/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Oktober 2017 -13 Ca 1201/17- abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Auf der anderen Seite ist in die Abwägung einzustellen, dass ein nachfolgendes Rechtsbehelfsverfahren vermieden werden kann, das erst recht zur Verfahrensverzögerung führt (BAG 06. September 2007- Rn. 52, NZA 2008, 636).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Wird nur eine von mehreren Begründungen angegriffen, ist die Berufung unzulässig, weil die Begründung des angefochtenen Urteils nicht insgesamt zur Überprüfung durch das Landesarbeitsgericht gestellt wurde (vgl. z.B. BGH 21. Juli 2016 -IX ZB 88/15- Rn. 9, zitiert nach Juris; BAG 11. März 1998 -2 AZR 497/97- I der Gründe, BAGE 88, 171).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17
    Im Übrigen kann vom Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung verlangt werden, als vom Gericht in einem Punkt selbst aufgewendet worden ist (vgl. BAG 28. Mai 2009 -2 AZR 223/08- Rn. 18, AP Nr. 2 zu § 520 ZPO).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 88/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Ersturteil: Inhaltsanforderungen an die

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 362/97
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 67/16

    Sozialauswahl - Bezug von Regelaltersrente

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 400/19

    Zurückweisung von Vorbringen

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2018 - 3 Sa 1630/17 - aufgehoben.
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