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   LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08   

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LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08 (https://dejure.org/2009,19324)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08 (https://dejure.org/2009,19324)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 3 Sa 1657/08 (https://dejure.org/2009,19324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG
    Haushaltsmittelbefristung - nachvollziehbare Zwecksetzung für Aufgabe von nur vorübergehender Dauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Befristung aus Haushaltsmitteln bei unbestimmter Zwecksetzung

  • hensche.de

    Haushalt, Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
    Unwirksame Befristung aus Haushaltsmitteln bei unbestimmter Zwecksetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08
    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegen nicht vor, wenn die Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen bereit gestellt werden oder dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer überwiegend Daueraufgaben des Arbeitgebers übertragen werden (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - zu I 1 der Gründe, Rn. 12; 7. Mai 2008 - 7 AZR 198/07 - AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 8, zu I 1 der Gründe, Rn. 10; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1, zu I 1 der Gründe, Rn. 11) .

    Die Entstehungsgeschichte der Norm spricht allerdings dafür, dass die Haushaltsmittel durch ein Gesetz ausgebracht sein müssen (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - zu I 2 a der Gründe, Rn. 14 ).

    Die Prognose ist Teil des Sachgrunds (BAG, ständige Rechtsprechung, etwa 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - zu II 1 a der Gründe, Rn. 18; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 45, zu I 3 a der Gründe, Rn. 17) .

    Hingegen ist es grundsätzlich ausreichend für die Prognose des öffentlichen Arbeitgebers, wenn die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus einer konkreten Haushaltsstelle erfolgt, die von vornherein nur für eine bestimmte Zeitdauer bewilligt ist und anschließend fortfallen soll (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - zu II 1 b der Gründe, Rn. 19) .

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08
    Dies setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (BAG, ständige Rechtsprechung, etwa 16. Oktober 2008 - 7 AZR 306/07 - zu II 1 a der Gründe, Rn. 18; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 45, zu I 1 der Gründe, Rn. 12; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 30, zu II 2 b aa (1) der Gründe, Rn. 28) .

    Die Prognose ist Teil des Sachgrunds (BAG, ständige Rechtsprechung, etwa 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - zu II 1 a der Gründe, Rn. 18; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 45, zu I 3 a der Gründe, Rn. 17) .

  • LAG Niedersachsen, 17.10.2007 - 15 Sa 535/07

    Haushaltsmittelbefristung von Arbeitsverträgen von Arbeitsvermittler/innen i.R.d.

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08
    cc) Die Befristung ist jedenfalls deswegen nicht nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG wirksam, weil die nach dem Haushaltsplan der Beklagten für 2008 in Kapitel 5 Titel 425 07 ausgewiesenen Haushaltsmittel nicht mit einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer ausgebracht waren (vgl. ebenso für Kapitel 5 Titel 425 07 des Haushaltsplans der Beklagten für 2006: LAG Niedersachsen 17. Oktober 2007 - 15 Sa 535/07 - ZTR 2008, 396, 397) .
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08
    Dies setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (BAG, ständige Rechtsprechung, etwa 16. Oktober 2008 - 7 AZR 306/07 - zu II 1 a der Gründe, Rn. 18; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 45, zu I 1 der Gründe, Rn. 12; 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 30, zu II 2 b aa (1) der Gründe, Rn. 28) .
  • BAG, 07.05.2008 - 7 AZR 198/07

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08
    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegen nicht vor, wenn die Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen bereit gestellt werden oder dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer überwiegend Daueraufgaben des Arbeitgebers übertragen werden (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - zu I 1 der Gründe, Rn. 12; 7. Mai 2008 - 7 AZR 198/07 - AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 8, zu I 1 der Gründe, Rn. 10; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1, zu I 1 der Gründe, Rn. 11) .
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08
    Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegen nicht vor, wenn die Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen bereit gestellt werden oder dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer überwiegend Daueraufgaben des Arbeitgebers übertragen werden (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - zu I 1 der Gründe, Rn. 12; 7. Mai 2008 - 7 AZR 198/07 - AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 8, zu I 1 der Gründe, Rn. 10; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1, zu I 1 der Gründe, Rn. 11) .
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2009 - 3 Sa 1657/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 27.01.2011 - 4 Sa 806/10

    Befristeter Arbeitsvertrag

    ee) Damit scheidet eine Rechtfertigung des befristeten Arbeitsvertrages vom 17.07.2008 für den Zeitraum vom 05.09.2008 bis 30.06.2009 nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG aus (vgl. auch - überwiegend zum nämlichen Haushaltsplan der Beklagten für das Haushaltsjahr 2008 -: LAG Hamm, U. v. 07.10.2010, 17 Sa 455/09, Juris; LAG Sachsen-Anhalt, U. v. 06.05.2010, 3 Sa 300/09, Juris; Hess. LAG, U. v. 19.02.2010, 3 Sa 966/09, Juris; Hess. LAG, U. v. 31.07.2009, 3 Sa 1657/08, Juris; LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 22.07.2010, 14 Sa 1741/09 u. a., Juris; LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 27.10.2009, 7 Sa 1290/09, Juris - in allen Fällen wurde die Revision zugelassen und auch eingelegt -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Befristung

    Soweit die Beklagte meint, sie - die Beklagte - sei von der Unwirksamkeit ihrer Befristungsabreden nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG und durch die vorgenannte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überrascht worden, übersieht die Beklagte, dass bereits das Hessische Landesarbeitsgericht in der Vorinstanz (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08 - zitiert nach juris) die gleichen Bedenken wie das Bundesarbeitsgericht in der zitierten Entscheidung gegen die Praxis der Beklagten geäußert hatte.
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