Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,22809
LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13 (https://dejure.org/2014,22809)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13 (https://dejure.org/2014,22809)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2014 - 3 Sa 1728/13 (https://dejure.org/2014,22809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,22809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Nur insoweit handelt es sich um international zwingende Normen iSd. Art. 34 EGBGB aF bzw. Art. 9 Rom-I-VO (vgl. BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 - zu IX 1 der Gründe, EzAÜG AEntG § 1a Nr. 7; 12. Januar 2005 - 5 AZR 617/01 - zu IX der Gründe, BAGE 113, 149; Koberski/Asshoff/Eustrup/Winkler AEntG 3. Aufl. § 5 Rn. 17).

    (3) Den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 - und 5 AZR 617/01 - kann nach Ansicht der Kammer nicht entnommen werden, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht eine Feiertagsvergütung gemäß § 2 EFZG bzw. eine Entgeltfortzahlung gemäß §§ 3, 4 EFZG beanspruchen kann, bei der als Geldfaktor die Mindeststundenvergütung zugrunde zu legen ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Fall der Erbringung der (ausgefallenen) Arbeitsleistung gemäß § 8 Abs. 1 AEntG diese hätte zahlen müssen.

    cc) Auch den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 - und 5 AZR 617/01 - kann nach Ansicht der Kammer nicht entnommen werden, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht eine Feiertagsvergütung gemäß § 2 EFZG in Höhe des Mindestentgelts beanspruchen kann, wenn der Arbeitgeber das Mindestentgelt dem Arbeitnehmer im Falle der Erbringung der Arbeitsleistung gemäß § 8 Abs. 1 AEntG hätte zahlen müssen.

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Auch § 3 EFZG ist nur dann als Eingriffsnorm iSd. Art. 34 EGBGB aF anwendbar, wenn die betreffenden Arbeitsverhältnisse dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen (BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 13, BAGE 141, 129).

    Hätte der Gesetzgeber auch die hier betroffenen Normen über die Entgeltfortzahlung in jedem Fall als Eingriffsnormen angesehen, so hätte es nahe gelegen, sie in den Katalog des § 2 AEntG aufzunehmen (vgl. BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 22 mwN, aaO).

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144 mit Verweis auf BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332).

    Bei § 3 Abs. 1 EFZG handelt es sich um einen gesetzlichen Tatbestand, der eine Vergütungspflicht ohne Arbeit regelt (vgl. BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, aaO).

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Vorliegend wurde zwischen den Parteien über die gleiche Berechnungsgrundlage von im Übrigen unstreitigen monatlichen Entgeltansprüchen gestritten (vgl. auch BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 42 ff., 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 21 ff., NZA 2013, 975).
  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Vorliegend wurde zwischen den Parteien über die gleiche Berechnungsgrundlage von im Übrigen unstreitigen monatlichen Entgeltansprüchen gestritten (vgl. auch BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 42 ff., 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 21 ff., NZA 2013, 975).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 168/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Dabei ist davon auszugehen, dass der Begriff "Mindestentgeltsätze" iSd. § 2 Nr. 1 AEntG bzw. § 5 Nr. 1 AEntG einheitlich auszulegen ist, und zwar unabhängig davon, ob ein rein innerstaatlicher Sachverhalt oder ein Sachverhalt mit Auslandsbezug zu entscheiden ist (vgl. auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 168/10 (A) - Rn. 14ff., BAGE 141, 173).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144 mit Verweis auf BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlicherklärung bzw. dem Erlass der Verordnung ist stets gegeben, wenn damit ein anerkanntes Interesse des Gesetzgebers nachvollzogen wird (vgl. BAG 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - Juris-Rn. 18, NZA 1990, 781 zur Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TVG).
  • BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 597/86

    Aussperrung erkrankter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    Ausgehend von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts iVm. § 614 BGB gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (BAG 18. April 2012 - 5 AZR 248/11 - Rn. 14, BAGE 141, 144 mit Verweis auf BAG GS 17. Dezember 1959 - GS 2/59 - zu B IV der Gründe, BAGE 8, 285; vgl. auch BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 100, 256; 7. Juni 1988 - 1 AZR 597/86 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 58, 332).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - 3 Sa 1728/13
    aa) Bei der Auslegung eines Gesetzes ist der Wortlaut der Vorschrift, der systematische Gesamtzusammenhang, die EntstehungsgeSch.e und der Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, zugrunde zu legen (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 348/10 - Rn. 32, NZA 2012, 323; 20 Mai 2008 - 9 AZR 219/07 - Rn. 20, BAGE 126, 352).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 557/09

    Bemessung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 5/11

    Entgeltansprüche nach dem TV Mindestlohn Briefdienstleistungen - Wirksamkeit der

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2014 - 15 Sa 14/14

    Umfang des Anspruchs auf Zahlung des Mindestlohns

    Die Wirksamkeit einer Verordnung ist grundsätzlich als Vorfrage in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem es entscheidungserheblich darauf ankommt, zu prüfen (BAG 26.09.2012 - 4 AZR 5/11 - Rn. 15; LAG Berlin-Brandenburg 7.3.2014 - 3 Sa 1728/13, juris).

    Ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlichkeitserklärung bzw. dem Erlass der Verordnung ist stets gegeben, wenn damit ein anerkanntes Interesse des Gesetzgebers nachvollzogen wird (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2014 - 3 Sa 1728/13, juris; vgl. auch BAG 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - Juris-Rn. 18, NZA 1990, 781 zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TVG).

    Es stellt ein nachvollziehbares Interesse dar, dem pädagogischen Personal, welches im Bereich der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen eingesetzt wird, ein Mindestentgelt zu zahlen und einen angemessenen Urlaubsanspruch zu gewähren, um auf diese Weise zu fördern, dass ausreichend qualifiziertes und motiviertes Personal in diesem Bereich zum Einsatz kommt (LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2014 - 3 Sa 1728/13 -, juris).

    Ausnahmen hiervon regelt das Gesetz in § 4 Abs. 1a EFZG (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. März 2014 - 3 Sa 1728/13 -, juris).

    Hätte der Gesetzgeber auch die hier betroffenen Normen über die Entgeltfortzahlung in jedem Fall als Eingriffsnormen angesehen, so hätte es nahe gelegen, sie in den Katalog des § 2 AEntG aufzunehmen (vgl. BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 22 mwN, aaO; LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2014 - 3 Sa 1728/13 -).

    Wenn die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen gesichert ist, wird allein dadurch, dass darüberhinausgehende Arbeitsbedingungen gegebenenfalls unterschiedlich geregelt sind, je nachdem, ob das Arbeitsverhältnis unter deutsches Recht fällt oder nicht, auch der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr oder ein fairer Wettbewerb nicht behindert (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2014 - 3 Sa 1728/13 - juris).

  • LAG Niedersachsen, 19.08.2014 - 15 Sa 163/14

    Öffentliches Interesse an einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung; Einrichtungen

    Die Wirksamkeit einer Verordnung ist grundsätzlich als Vorfrage in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem es entscheidungserheblich darauf ankommt, zu prüfen (BAG 26.09.2012 - 4 AZR 5/11 - Rn. 15; LAG Berlin-Brandenburg 7.3.2014 - 3 Sa 1728/13, juris).

    Ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlichkeitserklärung bzw. dem Erlass der Verordnung ist stets gegeben, wenn damit ein anerkanntes Interesse des Gesetzgebers nachvollzogen wird (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2014 - 3 Sa 1728/13, juris; vgl. auch BAG 28. März 1990 - 4 AZR 536/89 - Juris-Rn. 18, NZA 1990, 781 zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TVG ).

    Es stellt ein nachvollziehbares Interesse dar, dem pädagogischen Personal, welches im Bereich der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen eingesetzt wird, ein Mindestentgelt zu zahlen und einen angemessenen Urlaubsanspruch zu gewähren, um auf diese Weise zu fördern, dass ausreichend qualifiziertes und motiviertes Personal in diesem Bereich zum Einsatz kommt (LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2014 - 3 Sa 1728/13 -, juris).

    Ausnahmen hiervon regelt das Gesetz in § 4 Abs. 1a EFZG (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. März 2014 - 3 Sa 1728/13 -, juris).

    Hätte der Gesetzgeber auch die hier betroffenen Normen über die Entgeltfortzahlung in jedem Fall als Eingriffsnormen angesehen, so hätte es nahe gelegen, sie in den Katalog des § 2 AEntG aufzunehmen (vgl. BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 22 mwN, aaO; LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2014 - 3 Sa 1728/13 -).

    Wenn die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen gesichert ist, wird allein dadurch, dass darüberhinausgehende Arbeitsbedingungen gegebenenfalls unterschiedlich geregelt sind, je nachdem, ob das Arbeitsverhältnis unter deutsches Recht fällt oder nicht, auch der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr oder ein fairer Wettbewerb nicht behindert (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg 7. März 2014 - 3 Sa 1728/13 - juris).

  • LAG Köln, 16.01.2015 - 9 Sa 642/14

    Höhe der Entgeltfortzahlung eines Mitarbeiters einer Bildungseinrichtung zur

    a) Die Kammer folgt nicht der vom Landesarbeitsgericht Niedersachen (Urteil vom 04. Juni 2014 - 16 Sa 1348/13 -, juris) und vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 07. März 2014 - 3 Sa 1728/13 -, juris) vertretenen Auffassung, wonach sich der Feiertagslohn und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund des Lohnausfallprinzips nach der Höhe des Mindestlohns gemäß § 3 Nr. 1 TV Mindestlohn für das pädagogische Personal richtet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht