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   LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07   

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LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07 (https://dejure.org/2008,2675)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07 (https://dejure.org/2008,2675)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. August 2008 - 3 Sa 1798/07 (https://dejure.org/2008,2675)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anl 1a VergGr I BAT, TVöD BT-K, § 133 BGB, § 157 BGB, § 3 Abs 1 TVG
    Bezugnahmeklausel - Chefarztvertrag - Ersetzung des BAT durch TV-Ärzte/VKA oder TVöD-BT-K - Unmöglichkeit der ergänzenden Vertragsauslegung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsklage eines Chefarztes; Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf ersetzenden Tarifvertrag

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Chefarzt Verguetung Tarifvertrag

  • hensche.de

    Bezugnahmeklausel, Chefarztvertrag, Tarifvertrag: Bezugnahme

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsklage eines Chefarztes - Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel auf ersetzenden Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vergütung eines Chefarztes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Chefarztvergütung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine höhere Vergütung für Chefarzt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vergütung eines Chefarztes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsregeln bleiben keine nicht behebbaren Unklarheiten bestehen (vgl. BAG 09.11.2005 - 5 AZR 145/05 - Rn. 25, zitiert nach Juris; BAG 17.01.2006 - 9 AZR 417/05 - Rn 37, zitiert nach Juris; BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - Rn 14 zitiert nach Juris).

    Hierfür muss feststehen, dass ohne die Schließung der Lücke die Erreichung des Vertragszwecks nicht gesichert wäre, mithin ohne diese Vervollständigung eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54 - Rn 17, zitiert nach juris; BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52 - Rn 6, zitiert nach juris; BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79 - Rn 15, zitiert nach juris; BGH 13.05.1993 - IX ZR 166/92 - Rn 24, zitiert nach juris; auch BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06- Rn. 33, zitiert nach Juris ).

    Die Antwort auf die Frage muss innerhalb des durch den Vertrag selbst gezogenen Rahmens gesucht werden (BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - Rn 34, zitiert nach Juris).

    Das Gericht kann die Parteien nicht auf eine einzige von mehreren möglichen Problemlösungen festlegen (vgl. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - Rn 35, zitiert nach Juris; Staudinger-Roth, § 157 BGB Rn 43; MK-Busche, § 157 BGB Rn 130).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, gestaltend in den Arbeitsvertrag einzugreifen (vgl. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - Rn 35 zitiert nach Juris).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Kommt der Wille des Erklärenden nicht oder nicht vollständig zum Ausdruck, gehört dies zu dessen Risikobereich (vgl. BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn 30, zitiert nach juris).

    Dies bedeutet für die Auslegung von Bezugnahmeklauseln, dass ihr Bedeutungsgehalt in erster Linie anhand des Wortlauts zu ermitteln ist (vgl. BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn 31, zitiert nach juris).

    Zwar könnten im Streitfall die Auslegungsgrundsätze zur sog. Gleichstellungsabrede herangezogen werden (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 625/05 - Rn 24, zitiert nach juris; BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - zitiert nach juris), da es sich im Streitfall um einen vor dem 01. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag handelt (sog. Altfall).

    Sie beruhen auf der Vorstellung, dass mit einer von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Verweisungsklausel lediglich eine möglicherweise fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzt werden soll, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (vgl. BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn 27, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Handelt es sich um einen Austauschvertrag, so besteht die Vermutung, dass nach dem Geschäftswillen der Parteien Leistung und Gegenleistung der Parteien in einem ausgewogenen Verhältnis standen (vgl. BGH 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 - Rn 27, zitiert nach juris).

    Mit dem Grundsatz der Privatautonomie ist es unvereinbar, wenn die Regelungslücke auf verschiedene Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte bestehen, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten (BGH 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 - Rn 27, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 25.03.1992 - 4 Sa 78/92 - NZA 1992, 839 (840)).

    Sie darf daher nicht zu einer Abänderung oder Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen (BGH 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 - Rn 27, zitiert nach juris).

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist in der deutschen Rechtsordnung keine allgemeingültige Anspruchsgrundlage, sondern bedarf der Umsetzung in spezifischen Anspruchsgrundlagen wie zum Beispiel § 612 Abs. 111 BGB (so BAG 21.6.2000 - 5 AZR 806/98 - NZA 2000, 1050 (1050)).

    In Fragen der Vergütung besteht Vertragsfreiheit, die lediglich durch verschiedene rechtliche Bindungen wie Diskriminierungsverbote und tarifliche Mindestentgelte eingeschränkt ist (vgl. BAG 21.6.2000 - 5 AZR 806/98 - NZA 2000, 1050 (1051)).

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt insbesondere auch dann nicht in Betracht, wenn sich ein Ereignis wegen einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse einer Beurteilung nach dem Parteiwillen entzieht (vgl. BGH 08.07.1982 - IX ZR 99/80 - Rn. 20, zitiert nach Juris; MK-Busche, § 157 Rn 130; LAG Düsseldorf 25.03.1992 - 4 Sa 78/92 - NZA 1992, 839 (840)).

    (3) Eine Bestätigung findet die Unmöglichkeit einer Beurteilung nach dem Parteiwillen darin, dass es sich um ein Ereignis infolge einer grundlegenden Veränderung der Verhältnisse handelt (vgl. BGH 08.07.1982 - IX ZR 99/80 - Rn 20, zitiert nach juris).

  • ArbG Darmstadt, 19.09.2007 - 5 Ca 34/07

    Anpassung der Chefarztvergütung an den TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. September 2007 - 5 Ca 34/07 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 19. September 2007 - 5 Ca 34/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Düsseldorf, 25.03.1992 - 4 Sa 78/92

    Arbeitsentgelt: Erstreckung einer Beteiligung für Inlandsumsätze auf die neuen

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Mit dem Grundsatz der Privatautonomie ist es unvereinbar, wenn die Regelungslücke auf verschiedene Weise geschlossen werden kann und keine Anhaltspunkte bestehen, für welche Alternative sich die Parteien entschieden hätten (BGH 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 - Rn 27, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 25.03.1992 - 4 Sa 78/92 - NZA 1992, 839 (840)).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt insbesondere auch dann nicht in Betracht, wenn sich ein Ereignis wegen einer grundlegenden Änderung der Verhältnisse einer Beurteilung nach dem Parteiwillen entzieht (vgl. BGH 08.07.1982 - IX ZR 99/80 - Rn. 20, zitiert nach Juris; MK-Busche, § 157 Rn 130; LAG Düsseldorf 25.03.1992 - 4 Sa 78/92 - NZA 1992, 839 (840)).

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Hierfür muss feststehen, dass ohne die Schließung der Lücke die Erreichung des Vertragszwecks nicht gesichert wäre, mithin ohne diese Vervollständigung eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54 - Rn 17, zitiert nach juris; BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52 - Rn 6, zitiert nach juris; BGH 25.06.1980 - VIII ZR 260/79 - Rn 15, zitiert nach juris; BGH 13.05.1993 - IX ZR 166/92 - Rn 24, zitiert nach juris; auch BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06- Rn. 33, zitiert nach Juris ).
  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04

    Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch die Entstehungsgeschichte, der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG 24.09.2003 - 10 AZR 34/03 - Rn 38, zitiert nach juris; BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03

    Zuwendung - Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch die Entstehungsgeschichte, der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (vgl. BAG 24.09.2003 - 10 AZR 34/03 - Rn 38, zitiert nach juris; BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 710/06

    Vertragsauslegung - Statische oder dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 145/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

  • BGH, 13.05.1993 - IX ZR 166/92

    Bürgschaft für Versorgungsanspruch bei Forderungsübergang auf Träger der

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 122/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - Tarifpluralität -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 2008 - 3 Sa 1798/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 Sa 101/08

    Vergütung, Vergütungsabrede, Chefarzt, Dienstvertrag, Tarifvertrag,

    (g) Ebenso wie das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urt. v. 12.12.2008 - 16 Sa 901/08 E -) teilt auch die hiesige Kammer die in einem parallel gelagerten Fall vom Landesarbeitsgericht Hessen (Urt. v. 15.08.2008 - 3 Sa 1798/07 -, zit. n. Juris) vertretene Auffassung nicht.

    Da die hier strittige Bezugnahmeklausel in zahlreichen Chefarztverträgen Anwendung fand, war die Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung sowie wegen Divergenz zur der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 15.08.2008, Az. 3 Sa 1798/07, zuzulassen, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 ArbGG.

  • LAG Niedersachsen, 30.06.2009 - 13 Sa 1277/08

    Vergütung des Chefarztes eines kommunalen Krankenhauses bei arbeitsvertraglicher

    Das Hessische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.08.2008, 3 Sa 1798/07, nimmt an, die Regelungslücke könne auf verschiedene Weise geschlossen werden, mangels ausreichender Anhaltspunkte für eine Alternative scheide eine richterliche Vertragsanpassung aus.
  • LAG Niedersachsen, 12.12.2008 - 16 Sa 901/08

    Chefarztvertrag; Vergütung; Auslegung; Bezugnahmeklausel

    Da diese tatsächlich weitgehend die Vergütung nach dem TV-Ärzte/VKA erhalten, kann mit hinreichender Sicherheit angenommen werden, wie sich der hypothetische Wille bei Vertragsabschluss dargestellt hatte (vgl. Hessisches LAG, Urteil vom 15.08.2008, 3 Sa 1798/07, zitiert nach juris).
  • LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08

    Eingruppierung (Chefarzt)

    Aufgrund der Besonderheiten des vorliegenden Sachverhalts - insbesondere dem Rundschreiben Nr. 00 des Beklagten vom 00.00.2006, dessen Inhalt und dessen Bewertung im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung - besteht auch keine Divergenz zum vorgelegten und vom Beklagten angezogenen Urteil des Hess. LAG vom 15.08.2008, 3 Sa 1798/07, Anl. B3, Bl. 214 f. d. A. -auch: ZTR 2009, S. 29 f -).
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