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   LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16   

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https://dejure.org/2017,18122
LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16 (https://dejure.org/2017,18122)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.04.2017 - 3 Sa 202/16 (https://dejure.org/2017,18122)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. April 2017 - 3 Sa 202/16 (https://dejure.org/2017,18122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 60 Abs 1 HGB, § 75 Abs 1 HGB, § 75 Abs 3 HGB
    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis - gesellschaftsrechtliche Beteiligung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, Konkurrenztätigkeit, Wettbewerbsverbot, Gesellschafterstellung, Einfluss, maßgeblicher, Handelszweig, Internetauftritt, Bestreiten mit Nichtwissen, Vorbereitungshandlungen, Verhältnismäßigkeit, Karenzentschädigung, Lossagung

  • IWW

    § 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 60 Abs 1 HGB, § 75 Abs 1 HGB, § 75 Abs 3 HGB
    BGB, HGB

  • Betriebs-Berater

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Konkurrenztätigkeit im Arbeitsverhältnis kann zu fristloser Kündigung führen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines leitenden Angestellten rechtmäßig bei Konkurrenztätigkeit im Arbeitsverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenztätigkeit - durch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis - gesellschaftsrechtliche Beteiligung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an einem Konkurrenzunternehmen, so kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Konkurrenztätigkeit während bestehendem Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Konkurrenztätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohe Beteiligung an Konkurrenzunternehmen begründet Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann kann einem Angestellten vom Arbeitgeber wegen Konkurrenztätigkeit fristlos gekündigt werden?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Konkurrenztätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers - Fristlose Kündigung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Konkurrenztätigkeit im bereits gekündigten Arbeitsverhältnis kann fristlose Kündigung rechtfertigen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Konkurrenztätigkeit im Arbeitsverhältnis kann zu fristloser Kündigung führen - Arbeitnehmern ist jegliche Konkurrenztätigkeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses untersagt

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2124
  • NZG 2017, 1395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, 22. Oktober 2005 - 2 AZR 569/14 - Rn. 21, juris).

    Mit der Berufung auf die Konkurrenztätigkeit hat sie einen Dauertatbestand geltend gemacht, der sich fortlaufend neu verwirklicht (BAG, 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 59, juris).

  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 59/86

    Erlöschen einer Karenzentschädigung nach schriftlichem Verzicht auf die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16
    Auf BAG vom 17.02.1987, 3 AZR 59/86 - RZ 14 und BAG vom 19.05.1998, 9 AZR 327/86 - Rz. 16 wird verwiesen.
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16
    Auf BAG vom 21.12.2016 - 5 AZR 362/16 - Rz. 17 f wird verwiesen.
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16
    Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 644/13 - Juris, Rz. 28 m.w.N.).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16
    Durch das Wettbewerbsverbot soll erreicht werden, dass dem Arbeitgeber der Marktbereich voll und ohne Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen steht (BAG vom 21.11.1996 - 2 AZR 852/95 - Rz. 20 m.w.N.).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 62/81

    Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16
    Der Arbeitnehmer konkurriert dann nur mit anderen Anbietern, aber nicht mit seinem Arbeitgeber (BAG vom 03.05.1983 - 3 AZR 62/81 - LS 1 und Rz. 29 f).
  • LAG Köln, 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04

    Registrierung einer Internetadresse und arbeitsvertragliches Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2017 - 3 Sa 202/16
    (2.1.) Die reine Registrierung bzw. der reine Erwerb einer Internet-Domäne stellt noch keine unzulässige Konkurrenz, vielmehr lediglich eine Vorbereitungshandlung dar (LAG Köln vom 12.04.2005 - 9 Sa 1518/04 - Juris, Rz. 35; ErfK-Oetker, Rz. 6 zu § 60 HGB).
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