Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 15.07.2011

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11   

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https://dejure.org/2011,46737
LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11 (https://dejure.org/2011,46737)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.12.2011 - 3 Sa 207/11 (https://dejure.org/2011,46737)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 3 Sa 207/11 (https://dejure.org/2011,46737)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Inhaltskontrolle für Einzelvereinbarung zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Eigenkündigung während der Probezeit; Widerklage der Arbeitgeberin auf Zahlung der Ausbildungskosten bei unwirksamer Aufrechnung gegen Lohnforderung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schulungskosten - Rückzahlungsvereinbarung während der Probezeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsanspruch Arbeitgeber

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schulungskosten - Rückzahlungsvereinbarung in Arbeitsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Inhaltskontrolle für Einzelvereinbarung zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Eigenkündigung während der Probezeit; Widerklage der Arbeitgeberin auf Zahlung der Ausbildungskosten bei unwirksamer Aufrechnung gegen Lohnforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11
    Eine Unwirksamkeit der Vereinbarung lässt sich mithin nicht daraus herleiten, dass eine vom Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag aufgestellte Klausel, nach welcher der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber getragene Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf den Beendigungsgrund zurückzahlen muss, gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist und nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine geltungserhaltende Reduktion der zu weit gefassten Klausel ausscheidet ( vgl. hierzu BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, 1042 ).

    Anders als bei der zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehörenden Inhaltskontrolle (§ 307 ff. BGB) ist im Rahmen des § 242 BGB bei weit gefassten Klauseln jeweils individuell zu prüfen, ob der Arbeitnehmer im konkreten Fall schutzwürdig ist ( vgl. hierzu BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 28, NZA 2006, 1042 ).

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11
    aa) Hierzu kann auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - Rn. 20, NZA 2004, 1035 ) zur Rechtslage vor Einführung der Vorschriften zur Inhaltskontrolle nach §§ 307 bis 309 BGB mit Wirkung zum 01. Januar 2002 durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 zurückgegriffen werden.

    Dieses grundsätzlich berechtigte Interesse gestattet es dem Arbeitgeber, als Ausgleich für seine finanziellen Aufwendungen von einem sich vorzeitig abkehrenden Arbeitnehmer die Kosten der Ausbildung ganz oder zeitanteilig zurückzuverlangen ( BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - Rn. 21, NZA 2004, 1035 ).

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11
    Vielmehr reicht die Einhaltung der Textform des § 126 b BGB aus ( vgl. BAG 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - NZA 2010, 1068 ).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11
    Zwar ist die einzelvertragliche Abrede der Parteien über die Rückzahlung der Schulungskosten insoweit unwirksam, wie sie eine Erstattung auch für den Fall einer Kündigung der Beklagten innerhalb der Probezeit aus in ihrer Sphäre liegenden Gründen erfasst ( vgl. BAG 06. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - NZA 1999, 79 ).
  • BAG, 30.06.1971 - 3 AZR 8/71

    Handlungsreisende - Übernachtungsgeld - Tagegeld

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11
    Die Abrechnung der Beklagten weist einen steuerfreien Verpflegungszuschuss in Höhe von 1.300,00 EUR aus, der nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar ist ( vgl. hierzu BAG 30. Juni 1971 - 3 AZR 8/71 - AP ZPO § 850 a Nr. 4 ).
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 611/97

    Pfändbarkeit einer Versicherungsprämie nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11
    Weiterhin ist der in der Abrechnung für den Monat November 2010 ausgewiesene Betrag in Höhe von 100, 00 EUR, der für die zugunsten des Klägers abgeschlossene Direktversicherung abgeführt worden ist, nicht als pfändbares Arbeitseinkommen zu berücksichtigen ( vgl. BAG 17. Februar 1989 - 3 AZR 611/97 - NZA 1998, 707 ).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 126/06

    Verbraucher trägt Beweislast für Vorformulierung von Vertragsklauseln in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11
    Im Falle von Vertragsbestimmungen, die zur Verwendung in einem einzelnen Verbrauchervertrag bestimmt sind, trägt der Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Vertragsbedingungen vorformuliert worden sind und er infolge der Vorformulierung keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnte ( BGH 15. April 2008 - X ZR 126/06 - NJW 2008, 2250 ).
  • FG Münster, 09.08.2016 - 13 K 3218/13

    Einkommensteuerliche Einordnung von Kosten für die Weiterbildung von

    So stelle das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 20.12.2011 3 Sa 207/11, juris darauf ab, dass der geldwerte Vorteil darin liege, dass der Arbeitnehmer die erworbenen Kenntnisse, die nach dem BKrFQG erforderlich seien, auch für andere Arbeitsverhältnisse bei anderen Arbeitgebern nutzbar machen könne.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12801
LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11 (https://dejure.org/2011,12801)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.07.2011 - 3 Sa 207/11 (https://dejure.org/2011,12801)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - 3 Sa 207/11 (https://dejure.org/2011,12801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Rettungsassistent des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirchen; unbegründete Feststellungsklage bei unsubstantiierten Darlegungen zu tariflichem Hervorhebungsmerkmal

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - nv.; BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310; BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301; BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294) zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppen vorliegen.

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlauben (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - nv.; BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310) .

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 313/09

    Eingruppierung einer Logopädin nach den AVR-K

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - nv.; BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310; BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301; BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294) zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppen vorliegen.

    Die vorgetragenen Tatsachen müssen erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit hervorhebt und einen wertenden Vergleich mit diesen nicht unter das Hervorhebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten erlauben (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - nv.; BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310) .

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einem diakonischen Arbeitgeber schließt, hat davon auszugehen, dass sein Vertragspartner das spezifisch kirchlich-diakonische Arbeitsvertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses macht (BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 52) .

    Eine Abweichung von Rechtsvorschriften kann sich daher lediglich aus den in Bezug genommenen Regelungen, nicht jedoch aus der Verweisungsklausel selbst ergeben (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 493/08 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 54; BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 52).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Eine Abweichung von Rechtsvorschriften kann sich daher lediglich aus den in Bezug genommenen Regelungen, nicht jedoch aus der Verweisungsklausel selbst ergeben (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 493/08 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 54; BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 52).

    Die Auslegung der AVR erfolgt aber nach den gleichen Grundsätzen, die für die Tarifauslegung gelten (BAG 18. November 2009 - 4 AZR 493/08 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 54; BAG 13. September 2006 - 4 AZR 1/06 - ZMV 2007, 148 ff.; BAG 23. September 2004 - 6 AZR 430/03 - AP AVR Caritasverband § 1a Nr. 1) .

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 18. Mai 2011- 4 AZR 552/09 - nv.; BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - AP ZPO § 580 Nr. 15) .

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2) .

    Mit diesem Inhalt ist die Berufung schon allein deshalb hinreichend begründet, weil im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie keine unzumutbaren Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen gestellt werden dürfen (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2 mwN.) .

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 146/08

    Altersteilzeit - Tariflohnabsenkung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Der Beruf des Rettungsassistenten ist kein nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf (BAG 12. März 2008 - 4 AZR 616/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 18) .
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - nv.; BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310; BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301; BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 294) zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden und anschließend, ob die qualifizierenden Merkmale der höheren Entgeltgruppen vorliegen.
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Denn ein gerichtlicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn die Partei von der Gegenseite die gebotene Unterrichtung erhalten hat (BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 - NJW-RR 2008, 581 f.; BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - WM 2007, 984 ff.; BGH 24. September 1987 - III ZR 188/86 - NJW 1988, 696 f.; BGH 2. Oktober 1979 - VI ZR 245/78, NJW 1980, 223 f.) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Hessen, 15.07.2011 - 3 Sa 207/11
    Gesundheitspfleger und Rettungsassistenten sind deshalb nicht vergleichbar (vgl. für Krankenpfleger BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge Chemie Nr. 20) .
  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 245/78

    Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen einer Massenveranstaltung

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1955/10

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten - Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 188/86

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 310/02

    Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Umlage zur ZVK; Auslegung der AVR des

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 1/06

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisung auf die AVR-DW-EKD

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 430/03

    Auslegung von §§ 2, 8 SicherungsO

  • LAG Köln, 19.11.2014 - 3 Sa 570/14

    Rettungssanitäter; Nachtchichtzuschlag

    Diese deutlich unterschiedliche Tätigkeit spiegelt sich auch in der gleichermaßen unterschiedlichen Eingruppierung nach Anlage 1 der AVR wider (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 18.08.2010 - 18 Sa 471/10, BeckRS 2011, 69457; LAG Hessen, Urteil vom 15.07.2011 - 3 Sa 207/11, BeckRS 2011, 78189).
  • LAG Köln, 19.11.2014 - 3 Sa 571/14

    Rettungssanitäter, Nachtschichtzuschlag

    Diese deutlich unterschiedliche Tätigkeit spiegelt sich auch in der gleichermaßen unterschiedlichen Eingruppierung nach Anlage 1 der AVR wider (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 18.08.2010 - 18 Sa 471/10, BeckRS 2011, 69457; LAG Hessen, Urteil vom 15.07.2011 - 3 Sa 207/11, BeckRS 2011, 78189).
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