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LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- judicialis
BGB § 308 Nr. 4 n. F.; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 n. F.; ; BGB § 315
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer einzelvertraglichen vereinbarten zusätzlichen Leistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf einer freiwillig unter Widerrufsvorbehalt gestellten Leistung / Zulage; Weiterzahlung einer Zulage; Gewährung einer Funktionszulage an Arbeiter der Universitäten; Zulagenregelung als einzelvertragliche Allgemeine Geschäftsbedingung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 12.09.2003 - 91 Ca 12045/03
- LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03
- BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
Papierfundstellen
- NZA 2004, 1047 (Ls.)
- NZA-RR 2005, 20
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
Widerruf einer Funktionszulage
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. März 2004 - 3 Sa 2206/03 - aufgehoben. - LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2004 - 6 Sa 380/04
Widerruf von Lohnbestandteilen
Bezüglich der Frage, wie sich die arbeitsvertragliche Regelung aus dem Jahre 1999 mit der neuen Gesetzeslage, §§ 307 Abs. 1 Satz 2, 308 Nr. 4 BGB verträgt, schließt sich die Berufungskammer der Auffassung des LAG Berlin in der Entscheidung vom 30.03.2004 (AZ: 3 Sa 2206/03) an, wonach es zu den Besonderheiten des Arbeitsrechtes auch zählt, was durch Richterrecht als Grundsatz entwickelt worden ist. - LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der …
Auch wenn dies nach neuer Rechtslage im Falle der Verwendung allgemeiner Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Vorschrift des § 308 Ziff. 4 BGB Zweifelsfragen aufwirft (vgl. die Darstellung bei Richardi, NZA 2002, 1057, 1063; demgegenüber stellt nach LAG Berlin, Urteil vom 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03 - EzA-SD 2004 Nr. 16 - die Vereinbarung eines Widerrufsrechts ohne Benennung von Widerrufsgründen eine "Besonderheit des Arbeitsrechts" im Sinne des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB dar ), ist damit die Möglichkeit, das Gratifikationsversprechen durch Widerrufsvorbehalt an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu binden, nicht ausgeschlossen. - LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 575/04
Vorbehaltsklausel im Formulararbeitsvertrag bezüglich übertariflicher Leistungen; …
Die Angabe der möglichen Widerrufsgründe im Arbeitsvertrag wird vielfach in der Literatur und nun teilweise auch in der Rechtsprechung für erforderlich gehalten (…vgl. Erf. Komm./ Preis, 4. Aufl., §§ 305 - 310 BGB Rdnr. 54 ff.; Preis, NZA 2004, 1014;… Gotthardt, a.a.O., E II 6 c) ee) (2); Stoffels, NZA Sonderbeilage 1/2004, 19, 25 und insbesondere LAG Hamm, Urteil vom 11.05.2004 - 19 Sa 90/04 - NZA-RR 2004, 515 in einem Parallelfall, dem eine Klage eines Arbeitskollegen des Klägers gegen die Beklagte zugrunde liegt, Revision anhängig unter - 5 AZR 364/04 - ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.03 - 2 Ca 2548/03, DB 2004, 81f , a.A.: LAG Berlin, Urteil vom 30.03.04 - 3 Sa 2206/03 - Revision anhängig unter 10 AZR 331/04; Lingemann, NZA 2002, 191 und Schnitker/Grau, BB 2002, 2124). - ArbG Arnsberg, 07.12.2004 - 3 Ca 622/04
Widerruf einer Zulage, Kürzung des Mitarbeiterrabatts, Teilkündigung, …
(LAG Berlin, Urteil vom 30.03.2004, 3 Sa 2206/03, NZA 2004, 1047).