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   LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10   

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https://dejure.org/2010,4486
LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10 (https://dejure.org/2010,4486)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.09.2010 - 3 Sa 233/10 (https://dejure.org/2010,4486)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. September 2010 - 3 Sa 233/10 (https://dejure.org/2010,4486)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    § 626 Abs. 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen Verzehrs von Teilen von Patientenspeisen

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, Krankenpflegehelfer, Pflichtverletzung, Eigentumsdelikt, Essen, Pizzaecke / Gulasch, Verzehr von Teilen von Patientenspeisen, Verhältnismäßigkeit, Abmahnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen Essens geringfügiger Mengen von Patientenspeisen

  • Betriebs-Berater

    Patientenpizza - keine fristlose Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Fristlos, Bagatellkündigung

  • Betriebs-Berater

    Patientenpizza - keine fristlose Kündigung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verzehr von übrig gebliebenen Patientenessen muss erst abgemahnt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen Essens geringfügiger Mengen von Patientenspeisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung - Vorwurf: Verzehr von übrig gebliebenen Patientenessen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übrig gebliebenes Patientenessen verzehrt - fristlose Kündigung?

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Zur fristlosen Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine fristlose Kündigung wegen Verzehrs von übrig gebliebenen Patientenessen - Vorherige Abmahnung erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 3020
  • NZA-RR 2011, 126
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es stets der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile auf Dauer zumutbar ist oder nicht (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - zitiert nach Juris, Rz. 18 m. w. N.).

    Die Kündigung dient der Vermeidung des Risikos weiterer Vertragsverletzungen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - zitiert nach Juris).

    Selbst bei Störungen des Vertrauensbereiches durch Eigentums- und Vermögensdelikte kann es danach Fälle geben, in denen eine Abmahnung nicht ohne Weiteres entbehrlich erscheint (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - zitiert nach Juris, Rz. 33).

  • BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62

    Kündigungsfrist - Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10
    Dem Sinn und Zweck des wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses entspricht es, dass auch bei einem abstrakt durchaus erheblichen Verhalten doch noch in jedem konkreten Einzelfalle eine Abwägung aller für und gegen die Lösung des Arbeitsverhältnisses sprechenden Gründe erfolgt (BAG vom 23.01.1963 - 2 AZR 278/62 = AP Nr. 8 zu § 124 a Gewerbeordnung).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10
    Es ist rechtlich anerkannt, dass grundsätzlich nicht aus jedem unkorrekten, eigentumsrechtlich relevanten Verhalten eines Arbeitnehmers darauf geschlossen werden kann, dass einem Arbeitnehmer eine an Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichtete Grundhaltung fehlt (BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - zitiert nach Juris, Rz. 19 m. w. N.; LAG Schl.-Holst. v. 13.01.2010 - 3 Sa 324/09 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10
    Unter Umständen kann eine Abmahnung als milderes Mittel zur Wiederherstellung des für die Fortsetzung des Vertrages notwendigen Vertrauens ausreichen, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Pressemitteilung 24/10).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.01.2010 - 3 Sa 324/09

    Kündigung, außerordentlich, Vermögensdelikt, Diebstahl, Prognoseprinzip,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10
    Es ist rechtlich anerkannt, dass grundsätzlich nicht aus jedem unkorrekten, eigentumsrechtlich relevanten Verhalten eines Arbeitnehmers darauf geschlossen werden kann, dass einem Arbeitnehmer eine an Korrektheit und Ehrlichkeit ausgerichtete Grundhaltung fehlt (BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - zitiert nach Juris, Rz. 19 m. w. N.; LAG Schl.-Holst. v. 13.01.2010 - 3 Sa 324/09 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2010 - 3 Sa 233/10
    Bei der Prüfung des wichtigen Grundes kommt es nicht darauf an, wie ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich zu würdigen ist, sondern darauf, ob der Gesamtsachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (BAG vom 27.01.1977 - 2 ABR 77/96 - = AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 13 zu § 626 BGB).
  • ArbG München, 02.12.2020 - 22 Ca 8178/19

    Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Erkrankung, Personalrat, Arbeitgeber,

    a) Mit dem Begriff des "wichtigen Grundes" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an (vgl. zum TVöD etwa: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.09.2010 - 3 Sa 233/10, NZA-RR 3011, 126).
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