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   LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2011 - 3 Sa 241/11   

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https://dejure.org/2011,9104
LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2011 - 3 Sa 241/11 (https://dejure.org/2011,9104)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2011 - 3 Sa 241/11 (https://dejure.org/2011,9104)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2011 - 3 Sa 241/11 (https://dejure.org/2011,9104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Arbeitgeber, Beschränkung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schadensersatzansprüche, Unfall, Arbeitnehmerhaftung, Fahrlässigkeit, grobe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Schadensausgleich, Quote, Kaskoversicherung, Risikoverlagerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensanlass, Schadensfolgen und Gefahrgeneigtheit der Arbeit sind für die Beteiligung des Arbeitnehmers an Schadensfolgen eines Verkehrsunfalls abzuwägen; Beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei grob fahrlässig verursachtem Verkehrsunfall

  • rabüro.de

    Zur Arbeitnehmerhaftung für Unfallschaden infolge stark überhöhter Geschwindigkeit

  • hensche.de

    Schadensersatz, Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei grob fahrlässig verursachtem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Arbeit verloren - nicht auch noch vollen Schadensersatz

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gericht begrenzt Schadensersatz des Arbeitnehmers totz grober Fahrlässigkeit auf vier Monatsgehälter

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2011 - 3 Sa 241/11
    Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten können zu berücksichtigen sein (BAG vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - zitiert nach Juris, Rz. 17 f).

    Auf Seiten des Arbeitgebers wird ein durch das schädigende Ereignis eingetretener hoher Vermögensverlust umso mehr dem Betriebsrisiko zuzurechnen sein, als dieser einzukalkulieren oder durch Versicherungen ohne Rückgriffsmöglichkeit gegen den Arbeitnehmer abzudecken war (BAG vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - zitiert nach Juris, Rz. 25).

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2011 - 3 Sa 241/11
    Abzustellen ist auch darauf, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 - zitiert nach Juris, Rz. 24 m. w. N).

    Hier drückt sich das zu Lasten des Arbeitgebers ins Gewicht fallende Betriebsrisiko unter anderem darin aus, dass der im Schadensfall zu erwartende Vermögensverlust des Arbeitgebers in einem groben Missverhältnis zudem als Grundlage in Betracht kommenden Arbeitslohn steht (BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 - zitiert nach Juris, Rz. 36 m. w. N.).

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2011 - 3 Sa 241/11
    Das ist dann anzunehmen, wenn die Abwägung aller für die Schadensteilung in Betracht kommenden Umstände ergibt, dass dem Arbeitnehmer auch die quotale Schadensbeteiligung nicht in voller Höhe zuzumuten ist (BAG vom 24.11.1987 - 8 AZR 66/82 - zitiert nach Juris, Rz. 21, 23, 24).
  • ArbG Berlin, 23.09.2015 - 28 Ca 5269/15

    Arbeitnehmerhaftung - verschuldeter Verkehrsunfall - mittlere Fahrlässigkeit -

    hierzu beispielsweise LAG Schleswig-Holstein14.9.2011 - 3 Sa 241/11 - n.v. (Volltext: "Juris") [I. - "Juris"-Rn.28]: "Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Beklagten, seines bei der Klägerin erzielten Arbeitsentgeltes, seiner Unerfahrenheit, des Grades des Verschuldens auch in Bezug auf den Schadenseintritt, aber auch der entstandenen Schadenshöhe bei der Klägerin, des diese treffenden Betriebsrisikos sowie der Möglichkeit einer Risikovorsorge war der Schadensausgleichsanspruch der Klägerin auf 4 Monatsverdienste zu beschränken".S. hierzu beispielsweise LAG Schleswig-Holstein14.9.2011 - 3 Sa 241/11 - n.v. (Volltext: "Juris") [I. - "Juris"-Rn.28]: "Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Beklagten, seines bei der Klägerin erzielten Arbeitsentgeltes, seiner Unerfahrenheit, des Grades des Verschuldens auch in Bezug auf den Schadenseintritt, aber auch der entstandenen Schadenshöhe bei der Klägerin, des diese treffenden Betriebsrisikos sowie der Möglichkeit einer Risikovorsorge war der Schadensausgleichsanspruch der Klägerin auf 4 Monatsverdienste zu beschränken".schematisch zu begrenzen 34S.

    33) S. hierzu beispielsweise LAG Schleswig-Holstein14.9.2011 - 3 Sa 241/11 - n.v. (Volltext: "Juris") [I. - "Juris"-Rn.28]: "Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Beklagten, seines bei der Klägerin erzielten Arbeitsentgeltes, seiner Unerfahrenheit, des Grades des Verschuldens auch in Bezug auf den Schadenseintritt, aber auch der entstandenen Schadenshöhe bei der Klägerin, des diese treffenden Betriebsrisikos sowie der Möglichkeit einer Risikovorsorge war der Schadensausgleichsanspruch der Klägerin auf 4 Monatsverdienste zu beschränken".

  • LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15

    Grober Fahrlässigkeit, Autovermietung, Kaskoversicherungsschutz

    Eine den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit begründende Geschwindigkeitsüberschreitung des Beklagten zu 1. liegt deshalb nicht vor (vgl. etwa OLG Köln VersR 1997, 57: Annäherung an eine scharfe Rechtskurve mit 100 km/h trotz Warnschildern und Geschwindigkeitstrichtern von 80, 60 und 40 km/h; LAG Schleswig Holstein, Urteil vom 14.09.2011 - 3 Sa 241/11 = juris: Geschwindigkeitsüberschreitung von 55% in einer Kurve mit zweigliedrigem Lkw; LG Mühlhausen, Urteil vom 02.05.1994 - 4 O 84/93 = juris: Einfahren in eine Straßenkurve mit stark überhöhter Geschwindigkeit von 80 km/h bei Nebel).
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