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   LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4738
LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10 (https://dejure.org/2010,4738)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.09.2010 - 3 Sa 243/10 (https://dejure.org/2010,4738)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. September 2010 - 3 Sa 243/10 (https://dejure.org/2010,4738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen "wie im Dritten Reich"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitarbeiterführung "wie im Dritten Reich"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vergleich mit dem Dritten Reich zieht fristlose Kündigung nach sich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Da komme ich mir vor wie im Dritten Reich" rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung des Arbeitgebers als Nazi rechtfertigt fristlose Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Nazivergleich" rechtfertigt fristlose Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wie im Dritten Reich " Wer die Arbeitgeberin grob beleidigt, muss mit fristloser Kündigung rechnen

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Nazi Vergleich Arbeitgeber

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen NS-Vergleich wirksam

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Nazivergleich

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Nationalsozialismus

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen "wie im Dritten Reich"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Der grundrechtlich geschützte Anspruch der heute in Deutschland lebenden Juden, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, wird nach Ansicht der Kammer verletzt, indem die Behandlung (auch) jüdischer Gefangener in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern durch Gleichsetzung oder auch nur Vergleich mit staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und/oder der Behandlung nicht gegen das Coronavirus geimpfter Personen relativiert, bagatellisiert und letztlich banalisiert wird (vgl. dazu auch BVerfG 20.02.2009 ‒ 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05, NJW 2009, 3089, 3091, Rn. 25, zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Juden durch die Werbekampagne einer Tierschutzorganisation ‒ "Der Holocaust auf Ihrem Teller"; ferner zum Vergleich der betrieblichen Verhältnisse und von Vorgehensweisen des Arbeitgebers mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen: BAG 24.11.2005 ‒ 2 AZR 584/04, NZA 2006, 650, 652, Rn. 19; BAG 07.07.2011 ‒ 2 AZR 355/10, NZA 2011, 1412, 1413, Rn. 14; LAG Hessen 14.09.2010 ‒ 3 Sa 243/10, juris, Rn. 35; zuletzt LAG Nürnberg 11.01.2019 ‒ 4 Sa 131/16, BeckRS 2019, 14911, Rn. 146; konkret zur Verwendung von Plakaten mit der Aufschrift "Impfen macht frei" als Relativierung des Holocaust: Herrmann, Kriminalistik 2022, 91, 91 f.; vgl. außerdem die vom Vorsitzenden im Hinweis vom 04.04.2022, Bl. 418 ff. d.A., zitierten Berichte der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Auswertung mit dem Titel "Antisemitische Vorfälle in Berlin von Januar bis Juni 2021" der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin, abrufbar über https://www.report-antisemitism.de/annuals, zuletzt abgerufen am 30.09.2022, S. 31, mit Bericht über einen Vorfall vom 11.03.2021, bei dem in Berlin ... an einem Tor zu einem Grundstück ein laminiertes Plakat mit der Aufschrift "Impfen macht frei" und der Abbildung einer Spritze vorgefunden wurde, was der Bericht als die Schoa bagatellisierend bewertet; Publikation "Das muss man auch mal ganz klar benennen dürfen.
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11

    Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Der Arbeitnehmer kann sich dafür nicht auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rdz. 17, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 29; vgl. auch Hess.LAG 14.09.2010 - 3 Sa 243/10 - Rdz. 34 juris).
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