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   LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10   

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https://dejure.org/2010,4738
LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10 (https://dejure.org/2010,4738)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.09.2010 - 3 Sa 243/10 (https://dejure.org/2010,4738)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. September 2010 - 3 Sa 243/10 (https://dejure.org/2010,4738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen "wie im Dritten Reich"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitarbeiterführung "wie im Dritten Reich"

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vergleich mit dem Dritten Reich zieht fristlose Kündigung nach sich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Da komme ich mir vor wie im Dritten Reich" rechtfertigt die fristlose Kündigung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung des Arbeitgebers als Nazi rechtfertigt fristlose Kündigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Nazivergleich" rechtfertigt fristlose Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wie im Dritten Reich " Wer die Arbeitgeberin grob beleidigt, muss mit fristloser Kündigung rechnen

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen NS-Vergleich wirksam

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Nazivergleich

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Nationalsozialismus

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen "wie im Dritten Reich"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, können einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen ( BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - AP Nr. 198 zu § 626 BGB ).

    Die Gleichsetzung noch so umstrittener betrieblicher Vorgänge und der Vergleich des Arbeitgebers oder der für ihn handelnden Menschen mit dem vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und den Menschen, die diese Verbrechen begingen, stellt eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechtes und eine Verhöhnung seiner Opfer dar ( BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein 29. August 2006 - 6 Sa 72/06 - LAGE, Nr. 8 b zu § 626 BGB 2002; LAG Berlin 17. November 1980 - 9 Sa 96/80 - LAGE Nr. 75 zu § 626 BGB n. F.; KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 Rz. 415 ).

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Es kann nicht entscheidend sein, ob er seine Kritik anders hätte formulieren können, denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung ( BVerfG 11.04.1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, 2074, 2075 ).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92

    Zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wegen Äußerungen in einem

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Der Grundrechtschutz besteht unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird ( BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abmahnung ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, wichtiger Grund, Beleidigung, grobe

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Die Gleichsetzung noch so umstrittener betrieblicher Vorgänge und der Vergleich des Arbeitgebers oder der für ihn handelnden Menschen mit dem vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und den Menschen, die diese Verbrechen begingen, stellt eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechtes und eine Verhöhnung seiner Opfer dar ( BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein 29. August 2006 - 6 Sa 72/06 - LAGE, Nr. 8 b zu § 626 BGB 2002; LAG Berlin 17. November 1980 - 9 Sa 96/80 - LAGE Nr. 75 zu § 626 BGB n. F.; KR/Fischermeier, 9. Auflage, § 626 Rz. 415 ).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht ( ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung ).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Nach der ständigen Rspr. des BAG ist eine Zurückweisung daher ausgeschlossen, wenn die Kündigung von dem Personalleiter unterschrieben wurde ( BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71 - NJW 1972, 1877; BAG 20.08.1997 - 2 AZR 518/96 - AP Nr. 11 zu § 620 BGB Kündigungserklärung ).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Voraussetzung jeder Abwägung ist, dass der Sinn der Meinungsäußerung zutreffend erfasst worden ist ( BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 2262 ).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Nach der ständigen Rspr. des BAG ist eine Zurückweisung daher ausgeschlossen, wenn die Kündigung von dem Personalleiter unterschrieben wurde ( BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71 - NJW 1972, 1877; BAG 20.08.1997 - 2 AZR 518/96 - AP Nr. 11 zu § 620 BGB Kündigungserklärung ).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
    Bei der Konkretisierung der Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) sind die grundrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu beachten ( BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP Nr. 49 zu § 1 verhaltensbedingte Kündigung ).
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Der grundrechtlich geschützte Anspruch der heute in Deutschland lebenden Juden, als zugehörig zu einer durch das Schicksal herausgehobenen Personengruppe begriffen zu werden, wird nach Ansicht der Kammer verletzt, indem die Behandlung (auch) jüdischer Gefangener in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern durch Gleichsetzung oder auch nur Vergleich mit staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und/oder der Behandlung nicht gegen das Coronavirus geimpfter Personen relativiert, bagatellisiert und letztlich banalisiert wird (vgl. dazu auch BVerfG 20.02.2009 ‒ 1 BvR 2266/04 und 1 BvR 2620/05, NJW 2009, 3089, 3091, Rn. 25, zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Juden durch die Werbekampagne einer Tierschutzorganisation ‒ "Der Holocaust auf Ihrem Teller"; ferner zum Vergleich der betrieblichen Verhältnisse und von Vorgehensweisen des Arbeitgebers mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen: BAG 24.11.2005 ‒ 2 AZR 584/04, NZA 2006, 650, 652, Rn. 19; BAG 07.07.2011 ‒ 2 AZR 355/10, NZA 2011, 1412, 1413, Rn. 14; LAG Hessen 14.09.2010 ‒ 3 Sa 243/10, juris, Rn. 35; zuletzt LAG Nürnberg 11.01.2019 ‒ 4 Sa 131/16, BeckRS 2019, 14911, Rn. 146; konkret zur Verwendung von Plakaten mit der Aufschrift "Impfen macht frei" als Relativierung des Holocaust: Herrmann, Kriminalistik 2022, 91, 91 f.; vgl. außerdem die vom Vorsitzenden im Hinweis vom 04.04.2022, Bl. 418 ff. d.A., zitierten Berichte der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Auswertung mit dem Titel "Antisemitische Vorfälle in Berlin von Januar bis Juni 2021" der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin, abrufbar über https://www.report-antisemitism.de/annuals, zuletzt abgerufen am 30.09.2022, S. 31, mit Bericht über einen Vorfall vom 11.03.2021, bei dem in Berlin ... an einem Tor zu einem Grundstück ein laminiertes Plakat mit der Aufschrift "Impfen macht frei" und der Abbildung einer Spritze vorgefunden wurde, was der Bericht als die Schoa bagatellisierend bewertet; Publikation "Das muss man auch mal ganz klar benennen dürfen.
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11

    Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Der Arbeitnehmer kann sich dafür nicht auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) berufen (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rdz. 17, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 29; vgl. auch Hess.LAG 14.09.2010 - 3 Sa 243/10 - Rdz. 34 juris).
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