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   LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04   

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https://dejure.org/2004,5631
LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04 (https://dejure.org/2004,5631)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.09.2004 - 3 Sa 245/04 (https://dejure.org/2004,5631)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. September 2004 - 3 Sa 245/04 (https://dejure.org/2004,5631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Rettungsassistent, Nachtarbeitszuschlag, Formularvertrag, Ausschlussfrist, Unwirksamkeit, Pauschalierungsabrede, Benachteiligung, Verjährung, Verwirkung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Anspruchs auf Nachtarbeitszuschlägen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Anforderungen an wirksame Geltendmachung von arbeitsvertraglichen Vergütungsansprüchen; Zulässigkeit einer formularmäßigen einseitigen, nur für Arbeitnehmer geltenden ...

  • Judicialis

    ArbZG § 2; ; ArbZG § 6 Abs. 5; ; BGB § 138; ; BGB § 195 n. F; ; BGB § 242; ; BGB § 305; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 310 n. F.; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit einseitiger formularmäßiger Ausschlussfrist - unwirksame Pauschalierungsabrede unter Einschluss sämtlicher Zuschläge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen nimmt zu

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abgeltung aller Zuschläge zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsvertragsinhalt - Einseitige Ausschlussfristen und pauschalierte Zuschlagsregelungen sind unwirksam

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht Bedenken gegen die Wirksamkeit einseitiger vertraglicher Ausschlussfristen, die nur zu Lasten des Arbeitnehmers und nicht auch gleichzeitig für den Arbeitgeber gelten sollen, gem. § 242 BGB und dem auch im Arbeitsrecht anwendbaren Grundsatz des § 9 AGBG oder gem. § 138 BGB geäußert und das Verbot des unangemessenen Ausgleichs der beiderseitigen Interessen auf vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen angewandt (BAG vom 24.3.1988 - 2 AZR 630/87; BAG vom 2.3.2004 - 1 AZR 271/03 - zitiert nach Juris).

    (BAG vom 2.3.2004 - 1 AZR 271/03).

    Die einzelvertragliche, einseitig den Arbeitnehmer treffende Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen und der bei Fristversäumnis nur für den Arbeitnehmer vorgesehene völlige Anspruchsverlust, während es für die Arbeitgeberansprüche bei den gesetzlichen Verjährungsvorschriften des BGB verbleibt, widerspricht einer ausgewogenen Vertragsgestaltung (vgl. im Ergebnis LAG Köln v. 30.06.2002 - 9 Sa 1301/01; ArbG Heilbronn v. 02.07.1986 - 4 Ca 156/86 - NZA 1987, 466; Hunold, NZA-RR 2002, 225, 229; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Preis, 4. Aufl. RdZiff. 50 mwN; Lakies, ABG-Kontrolle, Ausschlussfristen vor dem Aus?, NZA 2004, 569 ff (574); vergl. auch BAG vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03 unter VI; BAG vom 24.03.1988, 2 AZR 639/87- jeweils zitiert nach Juris).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Es müsste ein Verstoß gegen elementare Gerechtigkeitsanforderungen, der sich aus einem Vergleich der Tariflöhne des gesamten Wirtschaftszweiges im Verhältnis zur Vergütung des Klägers ergibt (vgl. BAG v. 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 unter I. 2caa - zitiert nach Juris) feststellbar sein.

    Von einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann jedoch allenfalls gesprochen werden, wenn ein Lohn gezahlt wird, der 2/3 des Tariflohnes beträgt (- BGH v. 22.04.1997 - 1 StR 701/06; vgl. auch BAG v. 24.03.2004 - 5 AZR 303/03 m. w. N.).

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG vom 4.3.2004 - 8 AZR 196/03 - NZA 2004, 727 ff (728)).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der Beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 in NZA 2004, 727 (732 f.).

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Insoweit hätte er den Kläger ggfs. zum Ausgleich der Nachtarbeit bezahlt von seiner Arbeitspflicht freistellen müssen (vgl. BAG vom 24.2.1999 - 4 AZR 62/98 - zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 30.07.2002 - 9 Sa 1301/01

    Anspruch eines Flugzeugführers auf Rückzahlung verauslagter Ausbildungskosten;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Die einzelvertragliche, einseitig den Arbeitnehmer treffende Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen und der bei Fristversäumnis nur für den Arbeitnehmer vorgesehene völlige Anspruchsverlust, während es für die Arbeitgeberansprüche bei den gesetzlichen Verjährungsvorschriften des BGB verbleibt, widerspricht einer ausgewogenen Vertragsgestaltung (vgl. im Ergebnis LAG Köln v. 30.06.2002 - 9 Sa 1301/01; ArbG Heilbronn v. 02.07.1986 - 4 Ca 156/86 - NZA 1987, 466; Hunold, NZA-RR 2002, 225, 229; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Preis, 4. Aufl. RdZiff. 50 mwN; Lakies, ABG-Kontrolle, Ausschlussfristen vor dem Aus?, NZA 2004, 569 ff (574); vergl. auch BAG vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03 unter VI; BAG vom 24.03.1988, 2 AZR 639/87- jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht Pauschalierungsabreden über § 138 BGB Grenzen gesetzt, sofern ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung festgestellt werden konnte (BAG vom 26.1.1956 - 2 AZR 98/54 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO).
  • ArbG Heilbronn, 02.07.1986 - 4 Ca 156/86
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Die einzelvertragliche, einseitig den Arbeitnehmer treffende Erschwerung der Durchsetzung von Ansprüchen und der bei Fristversäumnis nur für den Arbeitnehmer vorgesehene völlige Anspruchsverlust, während es für die Arbeitgeberansprüche bei den gesetzlichen Verjährungsvorschriften des BGB verbleibt, widerspricht einer ausgewogenen Vertragsgestaltung (vgl. im Ergebnis LAG Köln v. 30.06.2002 - 9 Sa 1301/01; ArbG Heilbronn v. 02.07.1986 - 4 Ca 156/86 - NZA 1987, 466; Hunold, NZA-RR 2002, 225, 229; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Preis, 4. Aufl. RdZiff. 50 mwN; Lakies, ABG-Kontrolle, Ausschlussfristen vor dem Aus?, NZA 2004, 569 ff (574); vergl. auch BAG vom 02.03.2004 - 1 AZR 271/03 unter VI; BAG vom 24.03.1988, 2 AZR 639/87- jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, das ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Das BAG hat schon nach altem Schuldrecht Bedenken gegen die Wirksamkeit einseitiger vertraglicher Ausschlussfristen, die nur zu Lasten des Arbeitnehmers und nicht auch gleichzeitig für den Arbeitgeber gelten sollen, gem. § 242 BGB und dem auch im Arbeitsrecht anwendbaren Grundsatz des § 9 AGBG oder gem. § 138 BGB geäußert und das Verbot des unangemessenen Ausgleichs der beiderseitigen Interessen auf vorformulierte Klauseln in Arbeitsverträgen angewandt (BAG vom 24.3.1988 - 2 AZR 630/87; BAG vom 2.3.2004 - 1 AZR 271/03 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2004 - 3 Sa 245/04
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, sodass der Verpflichtete sich darauf einstellten durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG v. 28.05.2002 - 9 AZR 145/01 m.w.N zitiert nach Juris).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 22. September 2004 - 3 Sa 245/04 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05

    Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit

    Da die Klägerin ihre geltend gemachten Ansprüche auf Überstundenvergütung bereits nicht schlüssig dargelegt hat, konnte vorliegend sowohl dahingestellt bleiben, ob die Überstundenvergütung bereits verwirkt war (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.09.1997, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.01.2001, a.a.O.), als auch ob sie durch § 7 des Arbeitsvertrages mit dem Monatslohn pauschal abgegolten war (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.2004 - 3 Sa 245/04 -, LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 5; LAG Hamm, Urt. v. 16.11.2004 - 19 Sa 1424/04 -, zit. n. Juris).
  • ArbG Limburg, 31.03.2008 - 1 Ca 853/06

    Pauschalierte Abgeltung von Überstunden

    Dementsprechend sind Klauseln, in denen dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet wird, bei gleichbleibender Vergütung von einem Arbeitnehmer über die vereinbarte Regelarbeitszeit hinaus in erheblichem Umfang Mehrarbeit zu verlangen, als unangemessen von der Instanzrechsprechung angesehen worden (LAG Hamm Urteil v. 16.11.2004 - 19 Sa 424/04, Juris; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 22.09.2004 - 3 Sa 245/04, LAGE Nr. 5 zu § 307 BGB 2002).
  • LAG Hamm, 21.04.2010 - 18 Sa 1198/09

    Einzelvertragliche Verfallfrist, Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher

    Die Zulässigkeit von Verjährungs- und Ausschlussfristenvereinbarungen, hinsichtlich der Ansprüche, die erst nach dem 31.12.2002 entstanden sind, richtet sich dagegen auch nach Berücksichtigung der Übergangsregelung des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB nach dem neuen Recht, das seit dem 01.01.2003 anwendbar ist, sodass § 202 BGB zu beachten ist (vgl. BAG, Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 192; Urt. v. 16.05.2007, a.a.O; BGH, Urt. v. 06.12.2007 - III ZR 146/07, MDR 2008, 375; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.09.2004 - 3 Sa 245/04, Juris; Reinecke BB 2005, 378, 383).
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