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   LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15   

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LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15 (https://dejure.org/2015,30476)
LAG München, Entscheidung vom 06.08.2015 - 3 Sa 254/15 (https://dejure.org/2015,30476)
LAG München, Entscheidung vom 06. August 2015 - 3 Sa 254/15 (https://dejure.org/2015,30476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 2 Abs. 1 BetrAVG, §§ ... 123 Abs. 1, 119 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 26 SGB IV, § 123 Abs. 1 BGB, § 305 c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 346 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, §§ 123, §§ 305 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 310 Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, §§ 142, 123 Abs. 1 BGB, § 119 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 3 BGB, § 305c BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, §§ 119, 123 BGB, § 121 Abs. 1 BGB, § 306 BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 123 BGB, § 119 BGB, § 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 533, 525, 263 ZPO, §§ 533 Nr. 1, 267 ZPO, § 529 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, BetrAVG § 1, §§ 133, 157 BGB, Art. 20 Abs. 3 GG, § 256 ZPO, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 305 c Abs. 2 BGB, Anlage 3a, § 305c Abs. 1 BGB, Art. 75 Abs. 4 Nr. 4 BayPVG, § 779 BGB, §§ 3 Abs. 1, 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, §§ 3, 17 BetrAVG, § 3 Abs. 1 BetrAVG, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 307 bis 309 BGB, §§ 308, 309 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 110 Abs. 4 BGB, § 124 Abs. 1 BGB, § 123Abs. 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamer Verzicht auf beamtenähnliche Versorgung im Rahmen einer "Personalvereinbarung" zur "Harmonisierung der Dienstverhältnisse" fusionierter Bankanstalten des öffentlichen Rechts; Unbegründete Klage eines Bankangestellten auf Unterbreitung eines Angebots auf ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BGB §§ 119, 121, 123, 124, 133, 142, 157, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 305 Abs. 1, 305 c Abs. 1 und Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 1 und 2, 307 Abs. 3, 779BetrAVG: §§ 3 Abs. 1, 17 Abs. 3
    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Verzichtserklärung, Auslegung, AGB-Kontrolle, Anfechtung, Anfechtungsgrund, Anfechtungsfrist, Schadensersatz, Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

  • hensche.de

    Betriebsrente, Betriebsrentenzusage

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung: Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle von Änderungsvereinbarungen (BayernLB)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamer Verzicht auf beamtenähnliche Versorgung im Rahmen einer "Personalvereinbarung" zur "Harmonisierung der Dienstverhältnisse" fusionierter Bankanstalten des öffentlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Den Klagen, gerichtet auf Verurteilung der Beklagten, den Klageparteien ein Angebot auf Abschluss eines Versorgungsvertrags nach beamtenähnlichen Grundsätzen zu unterbreiten, wurden durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 - u.a. 3 AZR 610/11 - stattgegeben.

    Das Bundesarbeitsgericht habe durch Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - den Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Abschluss des Versorgungsvertrags gem. Ziff. 3.2 PV72 aufgrund betrieblicher Übung zugesprochen.

    Zwar hat die Klagepartei im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht) nach beamtenähnlichen Grundsätzen, wenn sie die Voraussetzungen der zwanzigjährigen Beschäftigung im Bankgewerbe, davon mindestens zehn Jahre bei der Beklagten, der guten Beurteilung durch ihre Vorgesetzten und einer gesundheitlichen Verfassung, die ein vorzeitige Zurruhesetzung nicht erwarten lässt (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2012, a.a.O., Rn. 64), erfüllt.

    Es war schon vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 unter anderem im Mitarbeiterhandbuch, Fassung Oktober 1988, auf Seite 25 - 27 umfassend beschrieben worden, nämlich hinsichtlich der Beihilfeberechtigung, des erweiterten Kündigungsschutzes, der erweiterten Entgeltfortzahlung sowie der Sozialversicherungsfreiheit (wiedergegeben in BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 3 AZR 610/11 - NZA 2012, 1279).

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - war jedenfalls die Frage, ob die fehlende Beteiligung des Personalrats nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 4 BayPVG Ansprüche der Arbeitnehmer aus betrieblicher Übung hindern könnte, höchstrichterlich nicht entschieden (Rn. 86).

    Ebenso informierte das Mitarbeiterhandbuch in der Fassung von Oktober 1988 auf den Seiten 25 bis 27 unter der Überschrift "Altersversorgung" über die "Alternative 1 (Versorgungskasse)" und die "Alternative 2 (Versorgung durch die Bank)" (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 -a.a.O.).

    (wiedergegeben im Urteil des BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - a.a.O.).

    Auch die im Intranet eingestellte Präsentation mit der Überschrift "Betriebliche Altersversorgung in der C. - Versorgungskasse und Versorgungswerk - Stand Oktober 2008" bestätigt, dass es nur ein Versorgungssystem bei der Beklagten gab (wiedergegeben im Urteil des BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 -a.a.O.).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Kein Rechtsverhältnis i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen oder rechtliche Vorfragen (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - NJOZ 2010, 1828, 1829, Rn. 19,Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 371/10 - NZA 2013, 161, Rn. 10 m.w.N.).

    Dementsprechend kann die (Un-)Wirksamkeit der Rechtshandlung einer Partei nicht Gegenstand einer allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012, a.a.O.; BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - NJOZ 2010, 1828, 1829, Rn. 19), weshalb etwa die Feststellung, dass der Widerruf einer erteilten Versorgungszusage unwirksam ist, nicht nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig ist (vgl. BAG, Urteil vom 02.09.2014 - 3 AZR 951/12 -, , Rn 36).

    Das weiterhin erforderliche Feststellungsinteresse setzt voraus, dass durch die gerichtliche Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit zwischen den Parteien insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010, a.a.O., Rn. 21).

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2010, a.a.O.).

  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Es bestünden bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Berufung, weil sich die Klagepartei in der Berufungsbegründung vom 11.05.2015 nur formelhaft mit den Argumenten des Arbeitsgerichts auseinandergesetzt und im Wesentlichen unter Wiederholung ihres erstinstanzlichen Vorbringens das klagestattgebende Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.01.2015 - 33 Ca 14749/13 zitiert habe.

    Hinsichtlich der Auslegung der Erklärungen in der Anlage 3a) hat die Klagepartei ihre Auffassung, wonach Inhalt des Begleitschreibens und seine Anlagen die - allein - maßgeblichen Umstände seien und deshalb nur das "Angebot auf Überführung" von ihrer Erklärung umfasst sei, dem Zitat des Arbeitsgerichts München vom 30.01.2015 - 33 Ca 14749/13 - vorangestellt.

    Gleiches gilt für die Zitate des Urteils des Arbeitsgerichts München vom 30.01.2015 - 33 Ca 14749/13 - im Rahmen der Rechtsmeinung, es liege mit den fraglichen Erklärungen der Anlage 3 a) eine unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingung vor.

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., z.B. BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 10 AZR 64/14 - BeckRS 2015, 67796, Rn. 26 m.w.N.; Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29 f. m.w.N.).

    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB (st. Rspr., z. B. BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 10 AZR 84/14 -, BeckRS 2015, 67796, Rn. 33; Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 -, BAGE 139, 156, Rz. 22 m. w. N.).

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Schon wegen der Kürze des Textes ist ausgeschlossen, den Arbeitnehmer mit einer versteckten Klausel zu überraschen (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10 - NJW 2012, 103 f., Rn. 36).

    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlte Abfindung (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10 -, BAGE 138, 136, Rn. 43).

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss deshalb ein deutlicher Widerspruch bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2014 - 5 AZR 920/12 - NJOZ 2014, 992, Rn. 17).

    Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2014, a.a.O.).

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84

    Vergleich - Revision

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht Tatsachenvergleiche, mit denen sich die Parteien über die tatsächlichen Voraussetzungen von Ruhegeldansprüchen und Anwartschaften vergleichen, als zulässig angesehen (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 125/84 - NZA 1986, 95 unter I. 2. b) der Gründe).

    Derartige Tatsachenvergleiche werden vom Schutzzweck der gesetzlichen Regelungsverbote nicht erfasst (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1984, a.a.O.).

  • BAG, 14.06.2005 - 3 AZR 185/04

    Teilanfechtung - Verzicht auf Versorgungsrechte

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Es wird für die Parteien mit Rechtskraft des Urteils verbindlich festgestellt, ob der Klagepartei das geltend gemachte Versorgungsrecht zusteht, sofern sie die hierfür festgelegten Voraussetzungen erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 14.06.2005 - 3 AZR 185/04 - NJOZ 2006, 1859).

    Im Übrigen stand § 3 Abs. 1 BetrAVG einer Regelung der Parteien schon deshalb nicht entgegen, weil er Vereinbarungen im laufenden Arbeitsverhältnis - wie sie hier vorliegen -nicht erfasst (vgl. BAG, Urteil vom 16.04.2005 - 3 AZR 185/04 - NJOZ 2006, 1859, Rn. 27).

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11

    Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Grundsätzlich hat jede Partei für die Wahrnehmung ihrer Interessen selbst zu sorgen und sich Klarheit über die Folgen ihres Handels zu verschaffen (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2014 - 3 AZR 807/11 - NZA 2014, 903, Rn. 15 und 16 m. w. Nachw.).

    Ist aber eine Versorgungsregelung für jedermann zugänglich und verständlich, besteht keine weitere Hinweispflicht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2014, a.a.O., Rn. 19).

  • ArbG München, 13.01.2010 - 37 Ca 3566/09

    Gesamtzusage, Versorgungsvertrag, Versorgungsrecht, Personalinformation

    Auszug aus LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 254/15
    Er hat dabei ausdrücklich die stattgebenden Entscheidungen des Arbeitsgerichts München vom 13.01.2009 (u.a. 37 Ca 3566/09) aufgegriffen, nach denen ein "Anspruch auf Abschluss des Versorgungsvertrags" aufgrund Gesamtzusage vorläge, und erklärt, dass die Entscheidung, "ob Sie (gemeint die Mitarbeiter) wechseln wollen oder das Versorgungsrecht einklagen", kein Personalrat abnehmen könne.

    Vor allem hatten eine Vielzahl von Arbeitnehmern Klage wegen Erteilung des Versor gungsrechts vor dem Arbeitsgerichts München erhoben und das Arbeitsgericht München hatte am 13.01.2010 in zwei Fällen einen Anspruch der Arbeitnehmer auf Erteilung des Versorgungsrechts bejaht (vgl. Arbeitsgericht München, Urteil vom 13.01.2010 - 37 Ca 3566/09).

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 7 Sa 334/13

    Jährliche Sonderzuwendung - allgemeine Geschäftsbedingungen

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 64/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 TaBV 16/13

    Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausschlussfrist

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12

    Anpassung einer Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • BAG, 04.08.2011 - 6 AZR 436/10

    Befristeter Formulararbeitsvertrag - Abrede der Kündbarkeit

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BAG, 15.11.2016 - 3 AZR 539/15

    Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. August 2015 - 3 Sa 254/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 23.09.2015 - 5 Sa 235/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage, Feststellungsklage, Bestimmtheit,

    Aus diesem Grund wird der Differenzierung, wonach das Feststellungsinteresse unter Hinweis auf den Justizgewährungsanspruch dann bejaht wird, wenn die Wartezeit in naher Zukunft abläuft und mit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht vor deren Ablauf zu rechnen ist (LAG München v. 06.08.2015 - 3 Sa 254/15), nicht gefolgt.

    Soweit bei Feststellungsklagen das Feststellungsinteresse bejaht wurde (vgl. Urt. v. 06.08.2015 - 3 Sa 254/15), liegt auch eine Abweichung i. S. d. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG vor.

  • LAG München, 24.09.2015 - 4 Sa 473/15

    Betriebliche Altersversorgung: Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle von

    Die Auslegung des "Umstellungsvertrages" - des von der Klagepartei angenommen "Angebots zur Überführung" seitens der Beklagten - ergibt nicht, dass dieses Angebot sich nur auf die Regelungen "der Versorgungskasse I" - betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Unterstützungskasse auf der ersten Stufe der beamtenähnlichen Versorgungsregelung alten Zuschnitts - bezogen hätte, nicht jedoch auf das beamtenähnliche Versorgungsrecht insgesamt (so auch die bereits zahlreich vorliegenden Entscheidungen des LAG München in Parallelverfahren, etwa: U. v. 05.08.2015, 11 Sa 366/15 - II. 1. a/S.33 f d. Gr. - U. v. 06.08.2015, 3 Sa 254/15 - II. 3. b/S. 29 f d. G. - u.a.).
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