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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11 (https://dejure.org/2011,21307)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2011 - 3 Sa 271/11 (https://dejure.org/2011,21307)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2011 - 3 Sa 271/11 (https://dejure.org/2011,21307)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei pauschalem Hinweis auf Urlaubsabgeltungsanspruch "für den Fall des Annahmeverzuges" i.R. einer Kündigungsschutzklage

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung, Tarifvertrag, Ausschlussfrist, Urlaub: Krankheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4; BasisTV § 28
    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei pauschalem Hinweis auf Urlaubsabgeltungsanspruch "für den Fall des Annahmeverzuges" im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11
    Der damit bezweckte Rechtsfriede könnte nicht erreicht werden, wenn für den Beginn der Ausschlussfrist auf die Kenntnis des Gläubigers vom Bestehen des Anspruchs abgestellt würde ( BAG 03. August 1982 - 1 AZR 45/81 - [juris], zu 2 der Gründe ).

    Auch wenn die Klägerin mit ihrer Kündigungsschutzklage in erster Linie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses begehrte, entband sie das nicht von der Notwendigkeit, ihren Urlaubsabgeltungsanspruch für den Fall geltend zu machen, dass ihre Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, zumal diese Möglichkeit in Anbetracht ihrer bereits seit dem 27. März 2006 ununterbrochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit zumindest nahelag ( vgl. BAG 03. August 1982 - 1 AZR 45/81 - [juris], zu 2 der Gründe ).

    Auf eine Ausschlussklausel, die nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern - wie hier - auf die Fälligkeit des Anspruchs abstellt, kann dieser Rechtssatz nicht übertragen werden ( BAG 03. August 1982 - 1 AZR 45/81 - [juris], zu 2 der Gründe ).

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 168/08

    Tarifliche Ausschlussklausel - Fristbeginn

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11
    Dem steht auch nicht entgegen, dass eine an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfende kürzere Ausschlussfrist nicht zu laufen beginnt, solange wegen des Schwebens eines Kündigungsschutzprozesses die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht feststeht ( BAG 3. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 - BAGE 23, 110; 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - NZA 2009, 687 ), weil dies einen anderen Sachverhalt betrifft.
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 68/70

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11
    Dem steht auch nicht entgegen, dass eine an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfende kürzere Ausschlussfrist nicht zu laufen beginnt, solange wegen des Schwebens eines Kündigungsschutzprozesses die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht feststeht ( BAG 3. Dezember 1970 - 5 AZR 68/70 - BAGE 23, 110; 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - NZA 2009, 687 ), weil dies einen anderen Sachverhalt betrifft.
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11
    Deshalb müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein, während eine rechtliche Begründung nicht erforderlich ist ( BAG 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 28, zu II 1 a der Gründe ).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11
    Das gilt auch für die Abgeltung des nach § 13 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BUrlG unabdingbaren gesetzlichen Mindesturlaubs ( BAG 09. August 2011 - 9 AZR 352/10 - [juris] ).
  • LAG Düsseldorf, 11.10.2016 - 8 Sa 405/16

    Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei laufendem

    In einem solchen Fall haben es die Parteien in der Hand, Vereinbarungen zum Schicksal eines unter Umständen verfallenen Urlaubsabgeltungsanspruchs zu treffen (LAG Hamm, Urteil vom 11.10.2012 - 16 Sa 637/12, aaO; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2011 - 3 Sa 271/11, juris, Rdz. 33 unter Bezugnahme auf BAG, Urteil vom 03.08.1982 - 1 AZR 45/81; im selben Sinne ohne nähere Begründung LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.04.2012 - 6 Sa 441/10, juris; LAG Hamburg, Urteil vom 25.09.2013 - 3 Sa 41/13, juris).
  • LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13

    Rückzahlung von Bildungskosten

    Das gilt auch für die Abgeltung des nach § 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BUrlG unabdingbaren gesetzlichen Mindesturlaubs (LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2011 - 3 Sa 271/11 - juris).
  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 1600/11

    Europarechtliches Effektivitätsgebot und Verjährungsbeginn; Verjährungshemmung

    Zwar galt am 30. Juni 1999, als der Kläger in den Ruhestand versetzte wurde und der von ihm behauptete Urlaubsabgeltungsanspruch entstanden wäre (vgl. für den arbeitsrechtlichen Abgeltungsanspruch LAG RP, Urteil vom 15. November 2011 - 3 Sa 271/11 -, juris), noch die dreißigjährige Verjährungsfrist nach § 195 a. F., die mit der Entstehung des Anspruchs zu laufen begann.
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