Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2021,36486)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.07.2021 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2021,36486)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2021,36486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 106 GewO, § 611 BGB, § 1 TVG
    Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit

  • IWW

    § 124 SGB IX, § ... 2 Abs. 2 S. 1 MiLoG, § 2 Abs. 2 S. 3 MiLoG, § 14 Abs. 2 RTV, § 41 Abs. 1 RTV, § 41 RTV, § 305 ff BGB, § 202 BGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 276 Abs. 3 BGB, § 14 Abs. 11 S. 1, 1. HS RTV, § 14 Abs. 2 S. 2 e RTV, § 611BGB, 1. HS, Abs. 2 S. 2 e RTV, § 362 Abs. 1 BGB, § 611 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, §§ 13 bis 15 RTV, § 15 RTV, § 15 Abs. 2 S. 1 RTV, § 14 Abs. 2 S. 1 RTV, § 14 Abs. 2 S. 2 RTV, § 14 Abs. 11 S. 1 RTV

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Direktionsrecht; Rufbereitschaft; DRK-Reformtarifvertrag - Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Direktionsrecht; Rufbereitschaft; DRK-Reformtarifvertrag - Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitgutschrift auf Jahresarbeitszeitkonto; Zeitgutschrift als zusätzliche Vergütung; Nichtgeltung tariflicher Ausschlussfristen bei fehlender vertraglicher Bezugnahme; Rechtmäßige Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers bei Anrechnung von Rufbereitschaftszeiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, juris).

    Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, juris).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 45, juris; BAG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 14, juris).

    Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person, ist grundsätzlich die Kenntnis des gesetzlich oder satzungsgemäß für die Kündigung zuständigen Organs maßgeblich (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, juris).

  • BAG, 13.11.1974 - 5 AZR 54/74

    Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines (provozierten) Überfalls

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein hinreichendes Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BAG, Urteil vom 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 - Rn. 21f., juris).
  • LAG Köln, 14.02.2006 - 9 Sa 1303/05

    Entgeltfortzahlung, Verschulden, Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer die Schlägerei selbst begonnen oder sie provoziert hat (LAG Köln, Urteil vom 14.02.2006 - 9 Sa 1303/05 - Rn. 29, juris).
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11

    Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Nur bei einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bleibt Raum für § 296 BGB, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuweist (BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Im Streitfall hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer besonders leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (BAG, Urteil vom 07.07.1991 - 5 AZR 410/90 - Rn. 12, juris).
  • BAG, 11.03.1987 - 5 AZR 739/85

    Entgeltfortzahlung bei Unfall nach Alkoholmißbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Beruht Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall, der durch Alkoholmissbrauch herbeigeführt worden ist, ohne dass eine andere Ursache dabei mitgewirkt hat, kann zwar ein den Entgeltfortzahlungsanspruch beseitigendes Verschulden des Arbeitnehmers bejaht werden (BAG, Urteil vom 11.03.1987- 5 AZR 739/85 - Rn. 11, juris), vorliegend ist die Verletzung der Klägerin jedoch nicht unmittelbare Folge einer Trunkenheit.
  • LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19

    Verletzung bei freundschaftlichem Gerangel; Begriff des Verschuldens nach § 3

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Ein Ausschluss der Entgeltfortzahlung kommt nur bei vorsätzlichem oder besonders leichtfertigem Verhalten in Betracht, wenn also der Arbeitnehmer entweder die Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit bewusst anstrebt, wie z. B. im Fall der Selbstverstümmelung, oder er zumindest sein eigenes Integritätsinteresse in einem Grad von Gleichgültigkeit (nicht nur Sorglosigkeit) missachtet, der in ganz besonderem Maße von der üblichen Risikofreude eines verobjektivierten gesunden Arbeitnehmers abweicht (LAG Köln, Urteil vom 30.01.2020 - 6 Sa 647/19 - Rn. 20f., juris).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Nur bei einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bleibt Raum für § 296 BGB, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuweist (BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - Rn. 21, juris).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21   

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https://dejure.org/2021,58500
LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2021,58500)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2021 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2021,58500)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2021,58500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Außerordentliche Kündigung - Verletzung einer Mitteilungspflicht - Leiterin einer KiTa

  • IWW

    § 8 a SGB VIII, § ... 8 a Abs. 4 SGB VIII, § 70 Abs. 2 LPersVG, §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 9, 10 KSchG, § 626 BGB, § 1 KSchG, §§ 123, 124 Gewerbeordnung, 71, 72 HGB, § 286 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 141 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 241 Abs. 2 BGB, § 613a BGB, §626 BGB, § 611 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 626 Abs. 1
    Arbeitgeber; Ausschluss; sexuelle Belästigung; fristlose Kündigung; ordentliche Kündigung; Mitteilungspflicht; Prüfungsmaßstab; Verdacht; Fristlose Kündigung wegen Verletzung einer Mitteilungspflicht

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 626 Abs. 1
    Arbeitgeber; Ausschluss; sexuelle Belästigung; fristlose Kündigung; ordentliche Kündigung; Mitteilungspflicht; Prüfungsmaßstab; Verdacht; Fristlose Kündigung wegen Verletzung einer Mitteilungspflicht

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Ein wichtiger Grund im Sinne der Generalklausel der § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und in der Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (vgl. BAG 27.01.2011 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 07.07.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 38; 21.06.2012 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 63 = NZA 2013, 199; 27.09.2012 -2 AZR 646/11- EzA/SD 9/2013 Seite 6 LS).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 - 2 AZR 282/10- EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 27.09.2012 -2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS).

    Entscheidend ist die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung bzw. bis zum Ende der vereinbarten Befristung (BAG 9, 6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS; LAG Bl. 5.1.2005 - 17 Sa 1308/04 - EzA-SD 8/05, Seite 12 LS; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O.).

    Es hat eine Bewertung der Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 27.09.2012 -2 AZR 646/11- EzA/SD 9/2013, Seite 6 LS).

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist die außerordentliche Kündigung "Ultima Ratio", so dass sie dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, weil dann die ordentliche Kündigung ein milderes Mittel als die außerordentliche Kündigung darstellt (BAG 9, 6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; 27.09.2012 -2 AZR 646/11- EzA/SD 9/2013 Seite 6 LS; krit. Stück-mann/Kohlepp RdA 2000, 331 ff.).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Entscheidend ist die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung bzw. bis zum Ende der vereinbarten Befristung (BAG 9, 6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS; LAG Bl. 5.1.2005 - 17 Sa 1308/04 - EzA-SD 8/05, Seite 12 LS; Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O.).

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist die außerordentliche Kündigung "Ultima Ratio", so dass sie dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, weil dann die ordentliche Kündigung ein milderes Mittel als die außerordentliche Kündigung darstellt (BAG 9, 6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; 27.09.2012 -2 AZR 646/11- EzA/SD 9/2013 Seite 6 LS; krit. Stück-mann/Kohlepp RdA 2000, 331 ff.).

    Das gilt grds. uneingeschränkt selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers (BAG 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; LAG Bln.-Bra. 30.03.2012 LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9 = NZA -RR 2012, 353; LAG Köln 20.01.2012 NZA-RR 2012, 356), denn auch in diesem Bereich gibt es keine "absoluten" Kündigungsgründe.

    Die Bewertung eines Fehlverhaltens als vorsätzlich liegt insoweit im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet und ist Gegenstand der tatrichterlichen Beweiswürdigung i.S.v. § 286 ZPO (BAG 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027).

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Im Hinblick auf prozessuales Vorbringen gilt nichts Anderes (BAG 15.12.1955 NJW 1956, 807; 28.10.1971 EzA § 626 BGB n. F. Nr. 9; 3.7.2003 EzA § 626 BGB 202 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2; 24.11.2005 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 12, 484; 10.6.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32).

    Sie können allenfalls als Grundlage für eine weitere Kündigung oder einen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG dienen (BAG 10.6.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32 = NZA 2010, 1227; 28.10.1971 EzA § 626 BGB n. F. Nr. 9; 15.12.1955 BAGE 2, 245).

    Dazu müssen zwischen den neuen Vorgängen und den alten Gründen so enge innere Beziehungen bestehen, dass jene nicht außer Acht gelassen werden können, ohne dass ein einheitlicher Lebensvorgang zerrissen würde (BAG 10.6.2010 a. a. O; 15.12.1955 a. a. O.).

    Es darf aber nicht etwa eine ursprünglich unbegründete Kündigung durch die Berücksichtigung späteren Verhaltens rückwirkend zu einer begründeten werden (BAG 15.12.1955 a. a. O).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Die erforderliche Überprüfung gem. § 626 Abs. 1 BGB vollzieht sich folglich zweistufig (vgl. z. B. BAG 24.3.2011 2 AZR 282/10 EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG 24.3.2011 - 2 AZR 282/10- EzA-SD 16/2011 S. 3 LS. = NZA 2011, 1029; 27.09.2012 -2 AZR 646/11 - EzA-SD 9/2013, Seite 6 LS).

    Einer Abmahnung bedarf es danach bei einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes also nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, EzA-SD 16/2011 S. 3 LS = NZA 2011, 1029; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 36; 19.04.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 39 = NZA-RR 2012, 567; 25.10.2012 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 41 = NZA 2013, 319; LAG Hessen 27.02.2012 NZA-RR 2012, 471), denn dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann; die Abmahnung dient insoweit der Objektivierung der negativen Prognose: Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 6 Sa 682/09

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Die danach maßgeblichen Umstände müssen sich konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken; da der Kündigungsgrund zukunftsbezogen ist und die Kündigung keine Sanktion für das Verhalten in der Vergangenheit darstellt, kommt es auf seine Auswirkungen auf die Zukunft an, die vergangene Pflichtverletzung muss sich noch in Zukunft belastend auswirken (BAG 9, 6.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35; 23.10.2008 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 25; 12.1.2006 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67; 12.1.2006 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; LAG BW 25.3.2009 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 20; LAG RhPf 26.2.2010 NZA-RR 2010, 297 ).

    Das kann dann der Fall sein, wenn auch zukünftige Vertragsverstöße zu besorgen sind, d. h. wenn davon ausgegangen werden muss, der Arbeitnehmer werde auch künftig den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen oder sonst von einer fortwirkenden Belastung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden muss (LAG BW 25.3.2009 § 626 2002 Nr. 20; LAG RhPf 26.2.2010 NZA-RR 2010, 297 ).

    Nur besonders schwere Vorwürfe bedürfen keiner Abmahnung, wenn und weil der Arbeitnehmer dann von vornherein nicht mit einer Billigung seines Verhaltens rechnen kann (LAG RhPf 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 , NZA-RR 2010, 297 ; LAG Nds. 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08, EzA-SD 8/2010 S. 6 LS).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Zu den die Kündigung begründen Tatsachen, die der Kündigende vortragen und gegebenenfalls beweisen muss, gehören auch diejenigen, die Rechtfertigungs-und Entschuldigungsgründe (z.B. eine vereinbarte Arbeitsbefreiung, die Einwilligung des Arbeitgebers in eine Wettbewerbstätigkeit; eine "Notwehrsituation", vgl. LAG Köln 20.12.2000 ARST 2001, 187) für das Verhalten des gekündigten Arbeitnehmers ausschließen (BAG 06.08.1987 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 109; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, EzA-SD 8/2009 S. 9: Notwehr bei tätlicher Auseinandersetzung; 03.11.2011 EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 79 = NZA 2012, 607).

    Gleiches gilt dann, wenn sich der Gekündigte anders als an sich vorgesehen verhalten hat (s. BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, FA 2009, 221 LS).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Eine derartige außerordentliche Kündigung ist zum einen unter Umständen nur mit notwendiger - der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechender - Auslauffrist möglich (BAG 24.01.2013 - 2 AZR 453/11, JurionRS 2013, 37327 = NZA 2013, 959, 26.03.2015 EzA § 613a BGB, 2002, Nr. 161 = NZA 2015, 866, 13.05.2015 EzA, § 626 BGB, 2002, Nr. 50).

    Zum anderen ist der Arbeitgeber in besonderem Maße verpflichtet, die Kündigung durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (BAG 18.03.2010, EzA, § 626 BGB, 2002 Unkündbarkeit Nr. 17, 26.03.2015, EzA, § 613a BGB, 2002, Nr. 161 = NZA 2015, 866).

  • LAG Köln, 20.01.2012 - 3 Sa 408/11

    Außerordentliche Kündigung; Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes; Aufladen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Das gilt grds. uneingeschränkt selbst bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers (BAG 09.06.2011 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; LAG Bln.-Bra. 30.03.2012 LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9 = NZA -RR 2012, 353; LAG Köln 20.01.2012 NZA-RR 2012, 356), denn auch in diesem Bereich gibt es keine "absoluten" Kündigungsgründe.

    Stets ist konkret zu prüfen, ob nicht objektiv die Prognose berechtigt ist, der Arbeitnehmer werde sich jedenfalls nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten (BAG 10.06.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; Preis AuR 2010, 242; Schlachter NZA 2005, 433 ff.; Schrader NJW 2012, 342 ff.; s. LAG Bln.-Bra. 30.03.2012 LAGE § 611 BGB 2002 Abmahnung Nr. 9 = NZA-RR 2012, 353; Arbeitszeitbetrug; LAG Köln 20.01.2012 NZA-RR 2012, 356: vorzeitiges Arbeitsende ohne betriebliche Auswirkungen).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist dabei, wie dargelegt, ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 17 = NZA 2018, 1405).

    Es genügt nicht, allein durch formelhafte Wendungen ohne Bezug zu den konkreten Fallumständen zum Ausdruck zu bringen, das Gericht sei von der Wahrheit einer Tatsache überzeugt oder nicht überzeugt (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 17 = NZA 2018, 1405).

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
    Die Tatsachengerichte haben nach § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 21.09.2017 - 2 AZR 57/17, EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 101 = NZA 2017, 1524).
  • LAG Köln, 20.12.2000 - 7 Sa 658/00

    Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Köln, 26.06.2006 - 14 Sa 21/06

    Beweislast für eine behauptete Unterschlagung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 453/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Transfergesellschaft - Wegfall der

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

  • LAG Berlin, 05.01.2005 - 17 Sa 1308/04

    Außerordentliche Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens nach

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Abmahnung - Interessenabwägung -

  • LAG Köln, 30.10.2006 - 14 Sa 158/06

    Außerordentliche Kündigung bei ordentlicher Unkündbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2010 - 9 Sa 705/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Einflussnahme auf ein laufendes Bußgeldverfahren

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

  • LAG Hessen, 27.02.2012 - 16 Sa 1357/11

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - Unzumutbarkeit einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11

    Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 1977/08

    Außerordentliche Kündigung einer Kassiererin bei Erwerb eigenmächtig verbilligten

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • ArbG Heilbronn, 18.05.2022 - 2 Ca 60/22

    Aufhebungsvertrag - Gebot des fairen Verhandelns - Rücksichtnahmepflichten

    Er kann dabei im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Behauptungen und Angaben einer Partei unter Umständen auch dann glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 48/17, NJW-RR 2018, 249; BGH, Urteil vom 06.10.1981 - X ZR 57/80, NJW 1982, 940; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2021 - 3 Sa 28/21, BeckRS 2021, 48519).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22818
LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2023,22818)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2023 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2023,22818)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2023 - 3 Sa 28/21 (https://dejure.org/2023,22818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 ArbZG, § 6 Abs 5 ArbZG, § 315 S 1 BGB, § 11 Abs 1 BUrlG, § 17 Abs 1 MuSchG
    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch für über das zulässige Maß geleistete Arbeitszeit; Berechnung des Annahmeverzugsentgelts; Berechnung des urlaubsrechtlichen Arbeitsverdienstes; Bereitschaftsdienst als mit dem Mindestlohn vergütungspflichtige Arbeitszeit; Angemessene Vergütung für ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch für über das zulässige Maß hinaus geleistete Arbeitszeit; Berechnung des Annahmeverzugsentgelts; Berechnung des urlaubsrechtlichen Arbeitsverdienstes; Bereitschaftsdienst als mit dem Mindestlohn vergütungspflichtige Arbeitszeit; Angemessene Vergütung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Die Beklagte ist keine Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes (vgl. BAG 25. Mai 2022- 10 AZR 230/19 - NZA 2022, 1194).

    Solche Zeiten sind aber auch in ihren inaktiven Teilen arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit - keine Ruhezeit - und daher ausgleichspflichtig (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - NZA 2022, 1194).

    Bleibt der geleistete Ausgleich hingegen hinter diesen Werten zurück, ist es bereits im ersten Schritt Sache des Arbeitgebers darzulegen, aufgrund welcher Faktoren ein geringerer Zuschlagsanspruch angemessen sein soll (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - NZA 2022, 1194).

    Zu Lasten der Beklagten ist überdies zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Tätigkeit der Klägerin die individuelle Dauernachtarbeit grundsätzlich durch entsprechend gestaltete Arbeitszeitmodelle - etwa durch die Einführung eines Wechselschichtmodells - vermeidbar wäre, weshalb es auf die Frage der objektiven Vermeidbarkeit insoweit nicht ankommt (BAG 25. Mai 2022 - 10 AZR 230/19 - NZA 2022, 1194).

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Das kann bspw. der Fall sein, wenn in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (BAG 09. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - BAGE 153, 378).

    Eine Verringerung des Zuschlags mit der Begründung, dass Nachtarbeit unvermeidbar ist, kommt nur in Fällen in Betracht, in denen die Nachtarbeit aus zwingenden technischen Gründen oder aus zwingenden mit der Art der Tätigkeit verbundenen Gründen bei wertender Betrachtung vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des § 6 Abs. 5 ArbZG unvermeidbar ist (BAG 09. Dezember 2015 -10 AZR 423/14 - BAGE 153, 378).

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Ein geringerer als der regelmäßige Zuschlag von 25 % auf das dem Arbeitnehmer zustehende Bruttoarbeitsentgelt kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG genügen, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zu der üblichen Situation geringer ist (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - NZA 2021, 44, 47).

    Vortrag der darlegungsbelasteten Beklagten zu deren Gunsten zu berücksichtigen wäre, käme eine Festsetzung des Nachtarbeitszuschlags auf unter 20 % auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Nachtarbeitszuschlag auch mit der Nachtarbeit verbundene gesundheitliche Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben ausgleichen soll (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 132/19 - NZA 2021, 44), keinesfalls in Betracht.

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Der Gesetzgeber hat im Mindestlohngesetz auch keine Fakturierung der Zeiten des Bereitschaftsdienstes vorgenommen (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 - BAGE 175, 192).

    Für die schlüssige Begründung einer auf Zahlung der Differenzvergütung zum gesetzlichen Mindestlohn gerichteten Klage ist es deshalb erforderlich, für jeden Kalendermonat ein konkret beziffertes Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns darzulegen, wobei Sachleistungen in Gestalt von Kost und Logis unberücksichtigt bleiben (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 -aaO.).

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Würde der Arbeitgeber im Falle der Leistung unzulässiger Mehrarbeit von der Lohnzahlungspflicht freigestellt, so käme dies einer Herausforderung gleich, die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu missachten (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - NJW 2002, 1739, 1741; 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - BAGE 8, 47).

    Dabei ist auch für den Zeitraum des Annahmeverzugs die ausgefallene Arbeitszeit - auch soweit sie das nach §§ 3 ff. ArbZG zulässige Maß überschritt - zugrunde zu legen (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - NJW 2002, 1739).

  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Der Beginn des Kündigungsverbots aus § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG wird bei natürlicher Empfängnis in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 MuSchG in der Weise bestimmt, dass von dem ärztlich festgestellten mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage zurückgerechnet wird (BAG 24. November 2022 - 2 AZR 11/22 - AP MuSchG 2018 § 17 Nr. 2 = NZA 2023, 291).

    Das Untätigsein der Arbeitnehmerin beim Vorliegen einer bloßen, mehr oder weniger vagen Schwangerschaftsvermutung reicht dagegen regelmäßig nicht aus, ihr ein schuldhaftes Verhalten - mit der Folge des Verlustes des besonderen Kündigungsschutzes - vorzuwerfen (BAG 24. November 2022 - 2 AZR 11/22 - AP MuSchG 2018 § 17 Nr. 2 = NZA 2023, 291).

  • BAG, 19.06.1959 - 1 AZR 565/57

    Doppelarbeitsverhältnisse - Zeitliche Kollision - Anspruch auf bezahlten Urlaub -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Würde der Arbeitgeber im Falle der Leistung unzulässiger Mehrarbeit von der Lohnzahlungspflicht freigestellt, so käme dies einer Herausforderung gleich, die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu missachten (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - NJW 2002, 1739, 1741; 19. Juni 1959 - 1 AZR 565/57 - BAGE 8, 47).
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Ein Angebot ihrer Arbeitsleistung seitens der Klägerin war wegen der unwirksamen Arbeitgeberkündigung entbehrlich (BAG 06. Dezember 2017 - 5 AZR 815/16 - NZA 2018, 439).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Dem von der Klägerin verlangten Nachtarbeitszuschlag gem. § 6 Abs. 5 ArbZG kommt keine Erfüllungswirkung bzgl. des Mindestlohnanspruchs zu (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - BAGE 155, 202; 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - BAGE 148, 68).
  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
    Weil der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als hätte er gearbeitet, muss er auch unter den in § 3 Abs. 1 EFZG genannten Voraussetzungen und dem dort bezeichneten Zeitraum den Mindestlohn als untere Grenze des fortzuzahlenden Entgelts erhalten (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - NZA 2018, 1494).
  • BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65

    Urlaubsentgeltberechnung

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 378/20

    Lohnsteuerklasse eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2016 - 2 Sa 378/15

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Privathaushalt

  • LAG Niedersachsen, 14.03.2019 - 5 Sa 822/18

    Kein Kündigungsschutz für in einem Privathaushalt beschäftigte Arbeitnehmer;

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