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   LAG Thüringen, 18.01.2001 - 3 Sa 289/2000   

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https://dejure.org/2001,11707
LAG Thüringen, 18.01.2001 - 3 Sa 289/2000 (https://dejure.org/2001,11707)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 18.01.2001 - 3 Sa 289/2000 (https://dejure.org/2001,11707)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 3 Sa 289/2000 (https://dejure.org/2001,11707)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die er in Verrichtung seiner betrieblich veranlassten Tätigkeit verursacht hat; Auszubildender; Schadensersatzanspruch; Vertrieblich veranlasste Tätigkeit; Vorsätzliche Schadenszufügung; Haftungsbeschränkung; Verstoß gegen die ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 276; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 276; BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus LAG Thüringen, 18.01.2001 - 3 Sa 289/00
    Der Vorsatz (auch in der Form des dolus eventualis) hat sich nicht nur auf die haftungsbegründende, sondern auch auf die haftungsausfüllende Kausalität zu beziehen (so BAG, Urteil vom 18.06.1970, AP Nr. 57 zu § 611, Haftung des Arbeitnehmers, Hanau/Rolphs NJW 94, 1439 ff, 1442; unentschieden BGH, Urteil vom 20.11.1979, NJW 80, 996 ff).

    Diese Auffassung ist nicht unumstritten, da das Privatrecht allgemein den vorsätzlichen Verstoß gegen die Vertragspflicht allein für die Begründung der Schadensersatzpflicht genügen lässt und nicht den weitergehenden zusätzlichen Vorsatz hinsichtlich des Schadenseintritts als der haftungsausfüllenden Kausalität fordert (BGH, Urteil vom 20.11.1979, NJW 1980, 996 ff).

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2001 - 3 Sa 289/00 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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