Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 24.05.2012

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 27.08.2013 - 3 Sa 30/12   

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https://dejure.org/2013,49594
LAG Hamburg, 27.08.2013 - 3 Sa 30/12 (https://dejure.org/2013,49594)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27.08.2013 - 3 Sa 30/12 (https://dejure.org/2013,49594)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27. August 2013 - 3 Sa 30/12 (https://dejure.org/2013,49594)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressemeldung, 14.10.2013)

    Einmaliger Verstoß gegen Rauchverbot rechtfertigt Kündigung

  • heise.de (Pressebericht, 14.10.2013)

    Einmaliger Verstoß gegen Rauchverbot rechtfertigt Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung ohne Abmahnung - Rauchen gefährdet den Job

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 24.05.2012 - 3 Sa 30/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,58445
LAG Hamburg, 24.05.2012 - 3 Sa 30/12 (https://dejure.org/2012,58445)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24.05.2012 - 3 Sa 30/12 (https://dejure.org/2012,58445)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 3 Sa 30/12 (https://dejure.org/2012,58445)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Hamburg, 15.12.2010 - 26 Ca 260/10

    Abfrage von Geschlecht und Geburtsdatum bei Onlinebewerbung - verbotene

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.05.2012 - 3 Sa 30/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Dezember 2010 - 26 Ca 260/10 - wird unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags der Klägerin gegen die Versäumung der Berufungsfrist und der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig verworfen.

    Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Dezember 2010 - 26 Ca 260/10 - wurde mit Beschluss vom 16. Juni 2011 zurückgewiesen.

  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs wegen Verfristung der einzulegenden

    Auszug aus LAG Hamburg, 24.05.2012 - 3 Sa 30/12
    Dieses Hindernis entfällt mit der Bekanntgabe der insoweit ergehenden Entscheidung des Gerichts und dem Ablauf der für den Fall der Ablehnung dann sich noch anschließenden kurzen Überlegungsfrist (BGH vom 18.08.2009 - VIII ZR 153/09 - m.w.N., zitiert nach juris).
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