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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12   

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https://dejure.org/2012,45410
LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12 (https://dejure.org/2012,45410)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.2012 - 3 Sa 320/12 (https://dejure.org/2012,45410)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 3 Sa 320/12 (https://dejure.org/2012,45410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3; KSchG § 1 Abs. 4
    Austauschbarkeit; Auswahlrichtlinie; Einarbeitungszeit; Punkteschema; Sozialauswahl; Spezialist; Vergleichbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12
    Der aus dem Begriff "Auswahl" abgeleitete Begriff der (qualifikationsmäßigen) Austauschbarkeit erfordert eine alsbaldige Substituierbarkeit, die hier nicht gegeben ist ( vgl. hierzu BAG 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - Rn. 23, NZA 1994, 1023: Einarbeitungszeit von drei Monaten steht einer Vergleichbarkeit entgegen ).

    Bei der nach § 1 Abs. 3 KSchG geforderten Vergleichbarkeit der in die Sozialauswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer kann auch einem aktuellen Stand von Kenntnissen und Fähigkeiten (hier Buchhaltungskenntnisse und SAP-Kenntnisse) erhebliche Bedeutung zukommen ( BAG 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - NZA 1994, 1023 ).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 18, NZA 2008, 1120 ) bestimmt sich der Kreis der in die soziale Auswahl einzubeziehenden vergleichbaren Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit.

    Zwar ist eine Austauschbarkeit erst ausgeschlossen, wenn die betriebliche Spezialisierung und die aktuellen besonderen Umstände einen solchen Grad erreicht haben, dass ein Einsatz des zu kündigenden Arbeitnehmers auf dem Arbeitsplatz des "Spezialisten" auch nach einer angemessenen Einarbeitungsfrist nicht möglich ist ( BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 907/06 - Rn. 25, NZA 2008, 1120 ).

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12
    Bei Anwendung eines kollektiven Punktesystems reicht es für die Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers nicht aus, dass ein anderer Arbeitnehmer unberechtigerweise von einer Kündigung ausgenommen wurde, wenn der gekündigte Arbeitnehmer auch bei rechtlich korrekter Erstellung der Rangliste gekündigt worden wäre ( BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 32, NZA 2010, 457 ).

    Eine von ihnen geregelte Punktetabelle ist nur dann nicht anzuwenden, wenn eines der gesetzlichen Auswahlkriterien gar nicht oder so gering bewertet wird, dass es als relevantes Auswahlkriterium nicht ins Gewicht fällt und allenfalls in Ausnahmefällen eine Rolle spielt ( BAG 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 29, NZA 2010, 457 ).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12
    Es kommt allenfalls eine Ergänzung im Rahmen der Gewichtung der Grunddaten aus § 1 Abs. 3 KSchG in Betracht, soweit die ergänzenden Faktoren einen unmittelbaren Bezug zu diesen Grunddaten haben ( BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 46, NZA 2011, 460 ).
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 473/05

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 3 Sa 320/12
    Auch hier kann sich eine fehlerhafte Bewertung der gesetzlichen Sozialkriterien durch eine Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG oder eine entsprechende Richtlinie nur dann auf die im Einzelfall getroffene Sozialauswahl auswirken, wenn der Bewertungsfehler bei der konkret getroffenen Sozialauswahl überhaupt eine Rolle spielen kann ( BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 473/05 - Rn. 21 bis 23, NZA 2007, 504 ).
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