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   LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18   

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LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18 (https://dejure.org/2018,34465)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2018 - 3 Sa 327/18 (https://dejure.org/2018,34465)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 3 Sa 327/18 (https://dejure.org/2018,34465)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD-VKA; Korrektur der Stufenzuordnung und Besitzstandssicherung; Keine Anwendung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Personalrats bei Rückstufungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung der Besitzstandsregelung gem. § 29a Abs. 1 S. 2 TVÜ-VKA für Stufenzuordnungen; Zulässigkeit der Änderung zum Nachteil des Arbeitnehmers bei Feststellung eines Zuordnungsfehlers; Rechtsfolgen unterbliebener Mitbestimmung des Personalrats

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 29 a Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG NW
    Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD-VKA; Korrektur der Stufenzuordnung und Besitzstandssicherung; Keine Anwendung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Personalrats bei Rückstufungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD -VKA; Korrektur der Stufenzuordnung und Besitzstandssicherung; Keine Anwendung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Personalrats bei Rückstufungen

  • rechtsportal.de

    Geltung der Besitzstandsregelung gem. § 29a Abs. 1 S. 2 TVÜ -VKA für Stufenzuordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besitzstandsregelung zur Überleitung in Entgeltordnung gilt nicht automatisch für Stufenzuordnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Besitzstandsregelung zur Überleitung in Entgeltordnung gilt nicht automatisch für Stufenzuordnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 20.09.2017 - 6 AZR 143/16, juris, Rz. 33; BAG vom 15.12.2015 - 9 AZR 611/14, juris, Rz. 10; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen (BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12 m.w.N.).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 27.02.2018 - 9 AZR 238/17, juris, Rz. 14; BAG vom 15.11.2016 - 9 AZR 81/16, juris, Rz. 18; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 308/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs/Sozialplans (IA/SP) - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Die in der Berufungsinstanz vorgenommene Klageerweiterung ist eine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, über deren Zulässigkeit nach Maßgabe der §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 533 ZPO zu entscheiden ist (BAG vom 14.06.2017 - 10 AZR 308/15, juris, Rz. 38; BAG vom 12.07.2016 - 9 AZR 51/15, juris, Rz. 44).

    Die Sachdienlichkeit folgt daraus, dass mit der Klageerweiterung eine endgültige Erledigung des Streits der Parteien über alle eingeklagten Streitgegenstände und damit zugleich über alle bis 01.07.2018 fälligen und nunmehr hier geltend gemachten Differenzvergütungsansprüche in dem anhängigen Verfahren erreicht werden kann und dies die prozesswirtschaftlichere Vorgehensweise gegenüber einem weiteren Rechtsstreit ist (vgl. hierzu auch BAG vom 14.06.2017 - 10 AZR 308/15, juris, Rz. 39).

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 20.09.2017 - 6 AZR 143/16, juris, Rz. 33; BAG vom 15.12.2015 - 9 AZR 611/14, juris, Rz. 10; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 27.02.2018 - 9 AZR 238/17, juris, Rz. 14; BAG vom 15.11.2016 - 9 AZR 81/16, juris, Rz. 18; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).

  • ArbG Essen, 09.04.2018 - 5 Ca 268/18
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    I.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.04.2018 - Az.: 5 Ca 268/18 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin, die die Klage mit der Berufungsbegründung um die bis zum 01.07.2018 weiter fällig gewordenen Differenzzahlungsansprüche erweitert hat, beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.04.2018 - 5 Ca 268/18 - abzuändern und.

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Hier findet die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung keine Anwendung, denn der höhere oder niedrigere Vergütungsanspruch folgt unmittelbar aus dem Tarifrecht und nicht aus einer unter Beachtung von Mitbestimmungsrechten erst noch von den Betriebsparteien zu treffenden Regelung (vgl. auch BAG vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99, juris, Rz. 102; BAG vom 26.08.1998 - 4 AZR 280/97, juris, Rz. 35; BAG vom 26.08.1992 - 4 AZR 210/92, juris, Rz. 17 ff.; ebenso Geyer in: Sponer/Steinherr, TVöD Gesamtausgabe, 190. AL 12/2018, 2.2.5 Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung Rn. 1064).
  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92

    Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Hier findet die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung keine Anwendung, denn der höhere oder niedrigere Vergütungsanspruch folgt unmittelbar aus dem Tarifrecht und nicht aus einer unter Beachtung von Mitbestimmungsrechten erst noch von den Betriebsparteien zu treffenden Regelung (vgl. auch BAG vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99, juris, Rz. 102; BAG vom 26.08.1998 - 4 AZR 280/97, juris, Rz. 35; BAG vom 26.08.1992 - 4 AZR 210/92, juris, Rz. 17 ff.; ebenso Geyer in: Sponer/Steinherr, TVöD Gesamtausgabe, 190. AL 12/2018, 2.2.5 Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung Rn. 1064).
  • BAG, 26.08.1998 - 4 AZR 280/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Hier findet die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung keine Anwendung, denn der höhere oder niedrigere Vergütungsanspruch folgt unmittelbar aus dem Tarifrecht und nicht aus einer unter Beachtung von Mitbestimmungsrechten erst noch von den Betriebsparteien zu treffenden Regelung (vgl. auch BAG vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99, juris, Rz. 102; BAG vom 26.08.1998 - 4 AZR 280/97, juris, Rz. 35; BAG vom 26.08.1992 - 4 AZR 210/92, juris, Rz. 17 ff.; ebenso Geyer in: Sponer/Steinherr, TVöD Gesamtausgabe, 190. AL 12/2018, 2.2.5 Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung Rn. 1064).
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Wie bereits das Arbeitsgericht zutreffend unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12, juris, Rz. 12 f.) ausgeführt hat, sind die Grundsätze zur korrigierenden Rückgruppierung im öffentlichen Dienst auf die Rückstufung zu übertragen.
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG vom 19.06.2018 - 9 AZR 564/17, juris, Rz. 17; BAG vom 20.09.2017 - 6 AZR 143/16, juris, Rz. 33; BAG vom 15.12.2015 - 9 AZR 611/14, juris, Rz. 10; BAG vom 24.02.2011 - 2 AZR 830/09, juris, Rz. 12).
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 Sa 327/18
    Die in der Berufungsinstanz vorgenommene Klageerweiterung ist eine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO, über deren Zulässigkeit nach Maßgabe der §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 533 ZPO zu entscheiden ist (BAG vom 14.06.2017 - 10 AZR 308/15, juris, Rz. 38; BAG vom 12.07.2016 - 9 AZR 51/15, juris, Rz. 44).
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16

    Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2018 - 3 Sa 327/18 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 20.11.2019 - 12 TaBV 44/19

    Umgruppierung; Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD -B

    Der bisherige Besitzstand betreffend die Entgeltgruppe - nur darauf bezieht sich § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA (vgl. insoweit LAG Düsseldorf 23.10.2018 - 3 Sa 327/18, juris Rn. 36 ff.) - unterliegt aus Anlass der Überleitung keiner Überprüfung und Neufestsetzung.
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