Weitere Entscheidung unten: LAG München, 01.09.2011

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7273
LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11 (https://dejure.org/2012,7273)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.01.2012 - 3 Sa 333/11 (https://dejure.org/2012,7273)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 3 Sa 333/11 (https://dejure.org/2012,7273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - einseitige Verschlechterung - Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschwerniszulagen für Doppel- und Außerkreistouren im Kraftverkehr; Zwischenfeststellungsklage eines Kraftfahrers bei einseitiger Einstellung betriebsüblicher Zulagengewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschwerniszulagen für Doppel- und Außerkreistouren im Kraftverkehr; Zwischenfeststellungsklage eines Kraftfahrers bei einseitiger Einstellung betriebsüblicher Zulagengewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11
    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 20, NZA 2007, 690 ).

    Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn künftig gerichtlich zu belangen ( BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte auch nicht deshalb darauf vertrauen, dass der Kläger seinen Anspruch auf die Zulagen nicht (mehr) geltend machen werde, weil er auf ihr Schreiben vom 27. Juni 2008 nicht ablehnend reagierte ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 23, NZA 2007, 690 ).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann anzunehmen sein, wenn sich die Beklagte auf für den Kläger ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Kläger ein Leichtes gewesen wäre ( vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, NZA 2007, 690 ), was hier nicht der Fall war.

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11
    Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283 ).

    Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283 ).

    Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen ( BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283 ).

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11
    Dementsprechend kann in einer - zunächst - widerspruchslosen Weiterarbeit der Arbeitnehmer auch keine Annahme eines Änderungsangebots gesehen werden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - NZA 1996 1323; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 12, NZA 2007, 690 ).

    Die Beklagte konnte aufgrund der von ihr angeführten Gespräche allenfalls darauf hoffen, dass ihre Fahrer Verständnis für die von ihr dargestellten Sparzwänge zeigen und die deshalb vorgenommenen Kürzungen hinnehmen würden ( vgl. hierzu BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - Rn. 29, NZA 1996, 1323 ).

    Tut er das nicht, kann der Schuldner daraus nicht herleiten, der Gläubiger habe auf seinen Anspruch verzichtet ( BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - Rn. 31, NZA 1996, 1323 ).

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ) seine Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung aufgegeben.

    Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist ( vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601 ).

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11
    Die vom Kläger für den früheren Anspruchszeitraum von Juli bis Dezember 2008 tageweise aufgeführten Doppel- und Außerkreistouren hat die Beklagte nicht bestritten, so dass die Klageerweiterung auf neue unstreitige Tatsachen gestützt werden kann, die im Berufungsverfahren gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu berücksichtigen sind ( vgl. BGH 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02 - Rn. 11, NJW-RR 2005, 437 ).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11
    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst ( zur betrieblichen Übung vgl. BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35 und 36, NZA 2006, 1174 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG München, 01.09.2011 - 3 Sa 333/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7321
LAG München, 01.09.2011 - 3 Sa 333/11 (https://dejure.org/2011,7321)
LAG München, Entscheidung vom 01.09.2011 - 3 Sa 333/11 (https://dejure.org/2011,7321)
LAG München, Entscheidung vom 01. September 2011 - 3 Sa 333/11 (https://dejure.org/2011,7321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Kein Anspruch auf Schmerzengeld bei unwahren Äußerungen des Arbeitgebers bzgl. Ausscheiden eines Marketingleiters wegen angeblicher Meinungsverschiedenheiten über die strategische Ausrichtung des Marketings; Schmerzensgeldklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch ...

  • rechtsportal.de

    Unschlüssige Schmerzensgeldklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Äußerungen der Arbeitgeberin zum Ausscheiden des Marketingleiters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    "Einvernehmliche Trennung” im Firmennewsletter: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unwahre Pressemitteilung über "einvernehmliches Ausscheiden" - Schmerzensgeld?

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Traueranzeige vor dem Tod" - Mitteilung des Ausscheidens vor Einigung mit dem Mitarbeiter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus LAG München, 01.09.2011 - 3 Sa 333/11
    Das Arbeitsgericht ist auf der Grundlage der zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. z. B. BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06) zu dem zutreffenden Ergebnis gelangt, dass es bereits an einem Vortrag dazu fehle, warum eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorgelegen haben solle und weshalb die angeblich der Beklagten zuzurechnende Beeinträchtigung nur durch Zahlung eines Schmerzensgeldes ausgeglichen werden könne.

    Eine Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung und Beleidigung kann darin nicht gesehen werden, vor allem nicht ein die Persönlichkeit des Klägers beeinträchtigendes systematisches Verhalten i. S. der Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17 bis 19; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 85 bis 88).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG München, 01.09.2011 - 3 Sa 333/11
    Das Arbeitsgericht ist auf der Grundlage der zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. z. B. BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06) zu dem zutreffenden Ergebnis gelangt, dass es bereits an einem Vortrag dazu fehle, warum eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorgelegen haben solle und weshalb die angeblich der Beklagten zuzurechnende Beeinträchtigung nur durch Zahlung eines Schmerzensgeldes ausgeglichen werden könne.

    Eine Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung und Beleidigung kann darin nicht gesehen werden, vor allem nicht ein die Persönlichkeit des Klägers beeinträchtigendes systematisches Verhalten i. S. der Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG 28.10.2010 - 8 AZR 546/09 - Rn. 17 bis 19; BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 85 bis 88).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht