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   LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18   

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LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,79)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,79)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,79)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (63)

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, juris, Rz. 64; BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 51; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 52; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 52; BAG vom 13.02.2008 - 2 AZR 543/06, juris, Rz. 23).

    Bei einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung ist ferner erforderlich, dass die geplanten Maßnahmen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits "greifbare Formen" angenommen haben (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 53; BAG vom 15.12.2011 - 8 AZR 692/10, juris, Rz. 40).

    Für die Stilllegung von Betriebsteilen gilt dies, begrenzt auf die jeweilige Einheit, entsprechend (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 53; BAG vom 26.05.2011 - 8 AZR 37/10, juris, Rz. 26).

    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr., vgl. BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 28; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 39).

    Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich die geplante Maßnahme objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt, weil etwa die für die Fortführung des Betriebs wesentlichen Gegenstände einem Dritten überlassen werden sollten, der Veräußerer diesen Vorgang aber rechtlich unzutreffend als Betriebsstilllegung wertet (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 28.05.2009 - 8 AZR 273/08, juris, Rz. 30).

    Dann liegt keine Betriebsstilllegung, sondern allenfalls eine Betriebsteilstilllegung vor (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 30.10.2008 - 8 AZR 397/07, juris, Rz. 28).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 25-28).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 35-37; BAG vom 23.05.2013 - 8 AZR 207/12, juris, Rz. 22; vgl. auch EuGH vom 20.01.2011 - C-463/09 - [CLECE], juris, Rz. 34).

    Dem Übergang eines gesamten Betriebs steht, soweit die Vorrausetzungen des § 613a BGB erfüllt sind, der Übergang eines Betriebsteils gleich (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 46).

    Es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 46; BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 730/09, juris, Rz. 16; EuGH vom 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], juris, Rz. 50).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Es ist allerdings gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, juris, Rz. 18 - 20).

    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, juris, Rz. 18; BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03, juris, zu II 1 der Gründe; BGH vom 11.06.1990 - II ZR 159/89, juris, zu IV 2 der Gründe).

    Außerdem muss der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt haben (vgl. BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, juris, Rz. 19; BAG vom 21.11.2000 - 9 AZR 665/99, juris, zu I 2 b der Gründe; ErfK/Preis, 19. Auflage, § 611 BGB Rn. 633 m.w.N.).

    Mit dieser Maßgabe kann u.U. ein Auskunftsanspruch gemäß §§ 611, 242 BGB in Betracht kommen (BAG vom 04.11.2015 - 7 AZR 972/13, juris, Rz. 19).

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 546/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Der Übergang eines Betriebsteils auf einen Erwerber im Sinne von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB liegt nur vor, wenn die übernommenen Betriebsmittel und/oder Beschäftigten bereits beim Veräußerer eine abgrenzbare organisatorische wirtschaftliche Einheit, d.h. einen Betriebsteil, dargestellt haben (BAG vom 27.09.2012 - 8 AZR 826/11, juris, Rz. 32; BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 546/10, juris, Rz. 20).

    Hierbei darf die im Betriebsteil liegende Einheit nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden (BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 546/10, juris, Rz. 21).

    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 546/10, juris, Rz. 21).

    Werden Betriebsmittel nicht ausschließlich in einem Teilbereich, sondern in allen Tätigkeitsfeldern eines Betriebes eingesetzt, so spricht dies gegen die Annahme einer abgrenzbaren Einheit und damit eines Teilbetriebs (vgl. BAG vom 10.11.2011 - 8 AZR 546/10, juris, Rz. 24).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Die Personalvertretung soll die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung bilden können (vgl. für die BR-Anhörung: BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15, juris, Rz. 14; BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 15).

    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 14; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 24).

    Der Arbeitgeber muss der Personalvertretung die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (zu § 102 BetrVG: BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 sowie BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er der Personalvertretung einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. zu § 102 BetrVG: BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 14; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 24).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, juris, Rz. 64; BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 51; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    Erforderlich ist, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluss gefasst hat, den Betrieb endgültig und nicht nur vorübergehend stillzulegen (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 52; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    Gleiches gilt für die Durchführung des Konsultationsverfahrens, den Abschluss des Interessenausgleichs und Sozialplans sowie die Erstattung der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 44).

    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr., vgl. BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 28; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 39).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Die Wahrnehmung eines dauerhaften Teilzwecks führt aber nur dann zu einer selbständig übergangsfähigen Einheit, wenn eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen vorliegt (vgl. BAG vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98, juris, zu II.2. der Gründe).

    Es genügt auch nicht, dass ein oder mehrere Arbeitnehmer ständig bestimmte Aufgaben mit bestimmten Betriebsmitteln erfüllen (BAG vom 26.08.1999, aaO).

    Dementsprechend führt gemäß der vorgenannten BAG-Entscheidung im Rahmen einer Spedition die Zuordnung bestimmter Lkw zu einem bestimmten Auftrag selbst dann nicht zur Annahme eines Teilbetriebsüberganges, wenn zugleich immer derselbe Arbeitnehmer eingesetzt worden ist (BAG vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98, juris, zu II.2. der Gründe).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    (1)Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus (st. Rspr., vgl. BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 28; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 39).

    Wird ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, kann die Stilllegung des Restbetriebes einen betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn die Arbeitnehmer diesem stillgelegten Betriebsteil zugeordnet waren (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 33; BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 25-28).

    Die Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei der örtlich unzuständigen Arbeitsagentur kann zur Nichtigkeit der Kündigung führen (vgl. mit Hinweis auf die herrschende Meinung in der Literatur BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12, juris, Rz. 47; ErfK/Kiel, 19. Auflage, § 17 KSchG Rn. 29; APS/Moll, 5. Auflage, § 17 KSchG Rn. 96; KR/Weigand, 12. Auflage, § 17 KSchG Rn. 122; Spelge, RdA 2018, 297, 300).

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Schon beim bisherigen Betriebsinhaber muss also - in Anlehnung an § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG - eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 730/09, juris, Rz. 16).

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung können wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur und im Konzept einer Identitätswahrung entgegenstehen (BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 730/09).

    Es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 46; BAG vom 07.04.2011 - 8 AZR 730/09, juris, Rz. 16; EuGH vom 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg], juris, Rz. 50).

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    Der Inhalt der Unterrichtung ist deshalb grundsätzlich subjektiv determiniert (BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 14; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 24).

    Der Arbeitgeber muss der Personalvertretung die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (zu § 102 BetrVG: BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 sowie BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11).

    Dem kommt der Arbeitgeber dann nicht nach, wenn er der Personalvertretung einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (vgl. zu § 102 BetrVG: BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, juris, Rz. 14; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 24).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 338/18
    aa) Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (st. Rspr. vgl. BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, juris, Rz. 64; BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 409/13, juris, Rz. 51; BAG vom 16.02.2012 - 8 AZR 693/10, juris, Rz. 37).

    Eine Sozialauswahl war entbehrlich, weil die Arbeitsverhältnisse aller Piloten gekündigt worden sind (vgl. BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16, juris, Rz. 64).

    Weder der Zweck des § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 2 KSchG noch die Interessenlage der Beteiligten verlangen eine derartige Formstrenge (vgl. zum entsprechenden Schriftlichkeitserfordernis des § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG: BAG vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16).

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

  • BAG, 23.05.2013 - 8 AZR 207/12

    Betriebsübergang - Auftragsneuvergabe - Objektschutz

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

  • ArbG Düsseldorf, 20.04.2018 - 4 Ca 6911/17
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Betriebsteilübergang

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 558/14

    Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 248/10

    Betriebsratsanhörung - Verhinderung des Vorsitzenden

  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 405/15

    Unterrichtung nach § 17 KSchG ohne Berufsgruppen

  • LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 218/98

    Kündigung; Betriebsratsanhörung; Substantiierung

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95

    Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 11/16

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • LAG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Sa 421/18

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Insolvenz eines

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2018 - 12 Sa 401/18

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2019 - 3 Sa 338/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen die Abweisung der Kündigungsschutzklage zurückgewiesen hat.
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 415/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 568/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 520/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - und 05.12.2018 - 12 Sa 401/18 - sowie der bereite mit ihren eigenen Urteilen vom 08.01.2019 - u.a. 3 Sa 338/18 - vorgenommenen Würdigung.
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 6 Ca 5392/20
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - im Anhörungsschreiben ausdrücklich mitgeteilt wird, dass eine ordentliche, fristgemäße Kündigung unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen erfolgt und zwar ausdrücklich ggfs. abgekürzt gemäß § 113 InsO (zutreffend: LAG Düsseldorf 08.01.2019 - 3 Sa 338/18 - Rn. 111; 24.01.2019 - 13 Sa 411/18 - Rn. 209).
  • ArbG Düsseldorf, 12.02.2021 - 1 Ca 5432/20
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie vorliegend - im Anhörungsschreiben ausdrücklich mitgeteilt wird, dass eine ordentliche, fristgemäße Kündigung unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen erfolgt und zwar ausdrücklich ggfs. abgekürzt gemäß § 113 InsO (zutreffend: LAG Düsseldorf 08.01.2019 - 3 Sa 338/18 - Rn. 111; 24.01.2019 - 13 Sa 411/18 - Rn. 209).
  • LAG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 Sa 431/18

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung des Betriebs;

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - und 05.12.2018 - 12 Sa 401/18 - sowie der bereits mit ihren eigenen Urteilen vom 08.01.2019 - u.a. 3 Sa 338/18 - vorgenommenen Würdigung.
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 365/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 766/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2019 - 7 Sa 364/18

    Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter

    Die erkennende Kammer folgt insoweit im Wesentlichen den Erwägungen der 1., der 12. und der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in den Urteilen vom 17.10.2018 (1 Sa 337/18), 05.12.2018 (12 Sa 401/18) und 08.01.2019 (3 Sa 338/18).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22846
LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,22846)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,22846)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 3 Sa 338/18 (https://dejure.org/2019,22846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 286 Abs 1 ZPO, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 3 GG
    Entgelt - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Beweislast - richterliche Überzeugung

  • IWW

    §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, Art. 3 Abs. 1, 2, 3 GG, Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 3 GG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 141 ZPO, § 77 Abs. 4 BetrVG, § 72 ArbGG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    Voraussetzung für seine Anwendung ist, dass der Arbeitgeber durch ein eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes "Regelwerk" oder eine eigene Ordnung geschaffen hat (BAG 21.05.2014 EzA Art. 9 GG Nr. 107 = NZA 2015, 115.

    Wenn der Zweck der Leistung des Arbeitgebers die von ihm bei der Gestaltung des "Regelwerks" geschaffene Gruppenbildung, d. h. die Festsetzung der Tatbestandsmerkmale für den fraglichen Anspruch, sachlich nicht rechtfertigt, kann der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein (BAG 21.05.2014 EzA Art. 9 GG Nr. 107 = NZA 2015, 115).

    Dieser allein kann keine unmittelbare Rechtsgrundlage für einen Leistungsanspruch bilden, sondern allenfalls den "Zugang" zu einer - gleichbehandlungswidrig - vom Arbeitgeber privatautonom gesetzten Anspruchsgrundlage erschließen (BAG 21.05.2014 EzA Art. 9 GG Nr. 107 = NZA 2015, 115).

    Er findet nicht nur bei einseitig durch den Arbeitgeber gesetzten Anspruchsbedingungen Anwendung, sondern auch bei Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und einem oder mehreren Arbeitnehmers, soweit diese auf dem für das einzelne Arbeitsverhältnis charakteristischen strukturellen Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht beruht (BAG 21.05.2014 EzA Art. 9 GG Nr. 107 = NZA 2015, 115; s. BVerfG 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16, NZA 2019, 112).

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht beschränkt die Gestaltungsmacht der Arbeitgebers (BAG 25.06.2015 - 6 AZR 383/14, JurionRS 2015, 22745 = NZA 2015, 6).

    Bei der Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen ist ihm eine Gruppenbildung untersagt, für die sich kein vernünftiger, aus dem Zweck der Leistung ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund finden lässt (BAG 25.06.2015 - 6 AZR 383/14, JurionRS 2015, 22745 = NZA 2015, 6).

    Wird er verletzt, muss der Arbeitgeber die von ihm gesetzte Regel entsprechend korrigieren (BAG 25.06.2015 - 6 AZR 383/14, JurionRS 2015, 22745 = NZA 2015, 6).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 17 = NZA 2018, 1405).

    Es genügt nicht, allein durch formelhafte Wendungen ohne Bezug zu den konkreten Fallumständen zum Ausdruck zu bringen, das Gericht sei von der Wahrheit einer Tatsache überzeugt oder nicht überzeugt (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 17 = NZA 2018, 1405).

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 691/16

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    Auch bei bloßem Normvollzug greift der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ein (BAG 18.06.2008 EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 7; 18.11.2009 EzA § 1 TVG Nr. 50; 11.07.2017 - 3 AZR 691/16, EzA § 16 BetrAVG Nr. 81 = NZA 2017, 1388); also dann, wenn der Arbeitgeber ausschließlich normative (LAG Nürnberg 14.01.2014 - 6 Sa 398/13, EzA-SD 19/2014 S. 14 LS: Betriebsvereinbarung; LAG München 24.09.2015 LAGE § 612a BGB 2002 Nr. 7) oder vertragliche Verpflichtungen erfüllt (BAG 21.09.2011 - 5 AZR 520/10, EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 26 = NZA 2012, 31).

    Ein Anspruch kann daher nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gestützt werden, wenn der Arbeitgeber sowohl bei der Gewährung als auch bei der Vorenthaltung von Leistungen rechtliche Vorgaben erfüllen möchte (BAG 11.07.2017 - 3 AZR 691/16, EzA § 16 BetrAVG Nr. 81 = NZA 2017, 1388).

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    64 Tatbestandliche Voraussetzung der Anwendung ist also eine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers (BAG 21.09.2011 EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 26 = NZA 2012, 31).

    Auch bei bloßem Normvollzug greift der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ein (BAG 18.06.2008 EzA § 620 BGB 2002 Altersgrenze Nr. 7; 18.11.2009 EzA § 1 TVG Nr. 50; 11.07.2017 - 3 AZR 691/16, EzA § 16 BetrAVG Nr. 81 = NZA 2017, 1388); also dann, wenn der Arbeitgeber ausschließlich normative (LAG Nürnberg 14.01.2014 - 6 Sa 398/13, EzA-SD 19/2014 S. 14 LS: Betriebsvereinbarung; LAG München 24.09.2015 LAGE § 612a BGB 2002 Nr. 7) oder vertragliche Verpflichtungen erfüllt (BAG 21.09.2011 - 5 AZR 520/10, EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 26 = NZA 2012, 31).

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    Hat die erste Instanz ihre freie Überzeugung nach § 286 ZPO auf eine Parteianhörung gestützt, muss das Berufungsgericht sich im Rahmen seiner Überzeugungsbildung mit dem Ergebnis dieser Parteianhörung auseinandersetzen und die informatorische Anhörung nach § 141 ZPO ggf. selbst durchführen (BGH 27.09.2017 - XII ZR 48/17, NJW-RR 2018, 249).
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    77 Die Tatsachengerichte haben nach § 286 Abs. 1 S. 2 ZPO die wesentlichen Grundlagen ihrer Überzeugungsbildung nachvollziehbar darzulegen (BAG 21.09.2017 - 2 AZR 57/17, EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 101 = NZA 2017, 1524).
  • BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die ihm vorenthaltene Leistung (BAG 03.09.2014 EzA § 242 BGB 2002 Gleichbehandlung Nr. 29 = NZA 2015, 222; s. a. BAG 26.04.2016 EzA § 75 BetrVG 2001 Nr. 13 = NZA 2016, 1160).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    Das gilt auch beim Vollzug einer nur vermeintlich wirksamen oder vom Arbeitgeber missverstandenen Norm (BAG 23.01.2008 EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 24; 18.11.2009 EzA § 1 TVG Nr. 50; 16.05.2013 - 6 AZR 619/11, JurionRS 2013, 38561), denn darin liegt keine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers (BAG 16.05.2013 - 6 AZR 619/11, JurionRS 2013, 38561; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Arbeitsrechts, 15. Auflage 2019, Kapitel 1, Rn. 443.3 ff.).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2019 - 3 Sa 338/18
    Er kann deshalb ebenso wie der allgemeine Gleichheitssatz nur verletzt werden, wen der Arbeitgeber wesentlich Gleiches ungleich oder wesentliche Ungleiches gleich behandelt (BAG 20.09.2012 - 6 AZR 211/11, JurionRS 2012, 27319 = ZTR 2013, 35).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 1278/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen tarifvertragliche Differenzierungsklausel

  • LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 6 Sa 398/13

    Betriebsvereinbarung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Normvollzug

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

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