Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30779
LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15 (https://dejure.org/2016,30779)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01.07.2016 - 3 Sa 426/15 (https://dejure.org/2016,30779)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 3 Sa 426/15 (https://dejure.org/2016,30779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b) ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1 Sätze 1, 2, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 611 BGB, §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1, 2 Ziffer 1, Abs. 4, 247 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 271 Abs. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 310 Abs. 3 Ziffer 1 BGB, §§ 310 Abs. 3, 13 BGB, §§ 307 - 309 BGB, § 310 Abs. 3 Ziffer 2 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, §§ 307 Abs. 1, 308, 309 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 157, 242 BGB, Art. 12 GG, § 307 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1, 2 BGB, 2 Nr. 1 BGB, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 306 Abs. 1 BGB, § 306 BGB, § 614 Satz 2 BGB, § 97, 516 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1, 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung durch Verlust der für Vorjahre angerechneten und kumulierten Treueboni bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor einem bestimmten Stichtag

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 307 Abs. 1, 2 BGB
    Bonus für Betriebstreue - AGB-Kontrolle - Stichtagsklausel

  • rewis.io

    Unangemessene Benachteiligung durch Vereinbarung, die bereits entstandene Treueboni bei Kündigung durch einen Arbeitnehmer wegfallen lässt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2
    Unangemessene Benachteiligung durch Verlust der für Vorjahre angerechneten und kumulierten Treueboni bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor einem bestimmten Stichtag

  • rechtsportal.de

    Unangemessene Benachteiligung durch Verlust der für Vorjahre angerechneten und kumulierten Treueboni bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor einem bestimmten Stichtag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stichtagsregelung verstößt bei zu langer Bindungsdauer gegen Berufsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und der Verlust des Treuebonus für die Vorjahre

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlung für Betriebstreue trotz Eigenkündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Stichtagsklausel im Arbeitsvertrag: zu möglichem Verlust von Treueboni

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Stichtagsklauseln bei Treueboni: Differenzierung nach dem Kündigungsgrund erforderlich?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 2671
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    Rechtsvorschriften im Sinne von § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sind nicht nur die Gesetzesbestimmungen selbst, sondern die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze, d. h. auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die aufgrund ergänzender Auslegung nach den §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (vgl. BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 Rn. 24; vom 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 m. w. N., beide juris).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass mit Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Stichtags- oder Rückzahlungsklauseln einen Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern dürfen und insoweit einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte gemäß § 307 BGB unterliegen (vgl. BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 Rn. 24; vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06; vom 25.04.2007 - 10 AZR 634/06, alle juris).

    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei dem auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind (vgl. zur Inhaltskontrolle BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 22; vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 Rn. 23; vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04; vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03; vom 24.10.2002 - 6 AZR 632/00, alle juris), ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 22, vom 25.04.2007 - 5 AZR 627/06 m. w. N., beide juris).

    Diese Wertungen sind bei Stichtagsklauseln entsprechend anzuwenden (vgl. BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06; vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 Rn. 13, beide juris; Preis in: ErfK, 16. Aufl. 2016, § 611 BGB Rn. 547).

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02

    Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    (1) Nach den vom BAG für Rückzahlungsklauseln entwickelten Grundsätzen hängt die Dauer der zulässigen Bindung von der Höhe der Sonderzahlung ab (vgl. BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06; vom 28.04.2004 - 10 AZR 356/03; vom 21.05.2003 - 10 AZR 390/02, alle juris).

    Werden diese überschritten, ist anzunehmen, dass der Arbeitnehmer durch die vereinbarte Rückzahlung in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 21.05.2003 - 10 AZR 390/02 m. w. N., juris).

    Nur wenn die Zuwendung einen Monatsbezug erreicht, ist eine Bindung des Arbeitnehmers über diesen Termin hinaus zulässig (vgl. BAG vom 21.05.2003 - 10 AZR 390/02 m. w. N., juris).

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    Die Vereinbarung ist daneben unwirksam, weil sie nicht danach differenziert, aus wessen Sphäre der Grund für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers stammt (entgegen BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 und BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12).

    Diese Wertungen sind bei Stichtagsklauseln entsprechend anzuwenden (vgl. BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06; vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 Rn. 13, beide juris; Preis in: ErfK, 16. Aufl. 2016, § 611 BGB Rn. 547).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 für eine Sonderzuwendung, die nicht der Vergütung erbrachter Arbeitsleistungen, sondern der Honorierung künftiger oder erwiesener Betriebstreue dient, entschieden, dass eine Klausel, die allein an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses knüpft, auch zulässig sein kann, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt, sondern auf einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers beruht (vgl. BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 Rn. 14 m. w. N., juris; dem folgend BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 Rn. 28 f., juris).

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei dem auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind (vgl. zur Inhaltskontrolle BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 22; vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 Rn. 23; vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04; vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03; vom 24.10.2002 - 6 AZR 632/00, alle juris), ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 22, vom 25.04.2007 - 5 AZR 627/06 m. w. N., beide juris).

    Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB missbilligen bereits das Stellen inhaltlich unangemessener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, nicht erst deren unangemessenen Gebrauch im konkreten Einzelfall (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 26; vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 Rn. 23; vom 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 Rn. 21; vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07 Rn. 18, alle juris).

    Dies wäre eine geltungserhaltende Reduktion, die im Rechtsfolgensystem des § 306 BGB nicht vorgesehen ist (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 29; vom 13.12.2001 - 3 AZR 791/09 Rn. 30, beide juris).

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB missbilligen bereits das Stellen inhaltlich unangemessener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, nicht erst deren unangemessenen Gebrauch im konkreten Einzelfall (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 26; vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 Rn. 23; vom 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 Rn. 21; vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07 Rn. 18, alle juris).

    Mit den Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts, die es bei Rückzahlungsklauseln von Fortbildungskosten angestellt hat (vgl. hierzu u. a. BAG vom 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 Rn. 17 f., juris), ist die Bindung der Zahlung des Treuebonus an einen Stichtag, der im Extremfall 5 Jahre nach Entstehen des Bonusanspruchs liegt, unangemessen benachteiligend, wenn nicht danach unterschieden wird, aus wessen Sphäre der Kündigungsgrund stammt.

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass mit Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Stichtags- oder Rückzahlungsklauseln einen Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern dürfen und insoweit einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte gemäß § 307 BGB unterliegen (vgl. BAG vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 Rn. 24; vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06; vom 25.04.2007 - 10 AZR 634/06, alle juris).

    (1) Nach den vom BAG für Rückzahlungsklauseln entwickelten Grundsätzen hängt die Dauer der zulässigen Bindung von der Höhe der Sonderzahlung ab (vgl. BAG vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06; vom 28.04.2004 - 10 AZR 356/03; vom 21.05.2003 - 10 AZR 390/02, alle juris).

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    Die Vereinbarung ist daneben unwirksam, weil sie nicht danach differenziert, aus wessen Sphäre der Grund für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers stammt (entgegen BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 und BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 für eine Sonderzuwendung, die nicht der Vergütung erbrachter Arbeitsleistungen, sondern der Honorierung künftiger oder erwiesener Betriebstreue dient, entschieden, dass eine Klausel, die allein an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses knüpft, auch zulässig sein kann, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt, sondern auf einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers beruht (vgl. BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 Rn. 14 m. w. N., juris; dem folgend BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 Rn. 28 f., juris).

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 286/13

    Mandantenübernahmeklausel - Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    Jedenfalls hat die Beklagte das entsprechende Vorbringen des Klägers nicht qualifiziert bestritten, indem sie konkret dargelegt hat, wie sie die Klausel zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Kläger habe die Klausel freiwillig akzeptiert (vgl. zur insoweit abgestuften Darlegungslast BAG vom 11.12.2013 - 10 AZR 286/13 Rn. 13, juris m. w. N.).

    Eine Einflussnahme des Arbeitnehmers auf den Inhalt der Klausel i. S. d. § 310 Abs. 3 Ziffer 2 BGB bzw. ein Aushandeln i. S. d. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber seine Klausel deutlich und ernsthaft zur Disposition des Arbeitnehmers stellt und diesem die Möglichkeit einräumt, den Inhalt der fraglichen Klausel zu beeinflussen (vgl. BAG vom 11.12.2013 - 10 AZR 286/13 Rn. 13, juris m. w. N.).

  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77

    Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    des folgenden Jahres gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte (vgl. BAG vom 27.10.1978 - 5 AZR 754/77, juris).
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15
    Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB missbilligen bereits das Stellen inhaltlich unangemessener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, nicht erst deren unangemessenen Gebrauch im konkreten Einzelfall (vgl. BAG vom 17.03.2016 - 8 AZR 665/14 Rn. 26; vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 Rn. 23; vom 28.05.2013 - 3 AZR 103/12 Rn. 21; vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07 Rn. 18, alle juris).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 356/03

    Zulässige Bindungsfrist bei Sonderzahlung

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht