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   LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16   

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https://dejure.org/2016,10448
LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16 (https://dejure.org/2016,10448)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19.04.2016 - 3 Sa 45/16 (https://dejure.org/2016,10448)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19. April 2016 - 3 Sa 45/16 (https://dejure.org/2016,10448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § ... 6 c SGB II, § 6 c Abs. 5 Satz 3 SGB II, § 6 c Abs. 3 Satz 3 SGB II, § 613a BGB, § 4 Abs. 3 TVG, § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, § 6 c Abs. 1 Satz 1 SGB II, § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB II, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 6 c Abs. 3 Satz 2 SGB II, Richtlinie 2001/23/EG, RL 2001/23/EG, Art. 1 Abs. 1 Buchst. c RL 2001/23/EG, Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 RL 2001/23/EG, § 6b Abs. 2 Satz 1 SGB II, § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB II, § 44 b SGB II, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste kommunaler Gebietskörperschaften überführter Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste kommunaler Gebietskörperschaften überführter Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsportal.de

    SGB II § 6c Abs. 3
    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste kommunaler Gebietskörperschaften überführter Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16
    Die auf die Feststellung der Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf ein Arbeitsverhältnis gerichtete und daher als sog. Elementenfeststellungsklage zulässige Klage (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - Rz. 14, m. w. N., zitiert nach Juris) ist begründet.

    c) Für die Anwendung des Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 3 TVG und der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Wirkung arbeitsvertraglicher Inbezugnahmeklauseln (insbesondere BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 4 AZR 290/10 - zitiert nach Juris) ist vor dem Hintergrund der eindeutigen Regelung des § 6 c Abs. 3 Satz 3 SGB II kein Raum.

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16
    Dieses Verständnis teilt offenbar auch das Bundesarbeitsgericht, wenn es in seinem Urteil vom 16.04.2015 (- 6 AZR 142/14 - Rz. 18, NZA 2015, 1008, 1010) zu dem Ergebnis gelangt, dass es nicht darauf ankommt, auf welcher Rechtsgrundlage der TV-BA bis zum 31.12.2011 auf das Arbeitsverhältnis der dortigen Klägerin mit der Bundesagentur für Arbeit Anwendung gefunden hat.

    Dahinstehen kann daher auch, welche Rechtsfolgen sich aus Art. 3 Abs. 1 bzw. Abs. 3 RL 2001/23/EG für die Weitergeltung kollektiv vereinbarter Normen im Hinblick auf die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 06.09.2011 (- C-108/10 - [Scattolon] Slg. 2011, I-7491) und vom 18.07.2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron]) ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.04.2015 - 6 AZR 142/14 - Rz. 18 und 20, NZA 2015, 1008, 1010).

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16
    Vor dem Hintergrund der Vorlageentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A) - teilte der Beklagte mit Schreiben vom 06.06.2014 mit, dass er den Antrag des Klägers bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend stelle.

    Eine Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2013 (- 8 AZR 775/12 (A) - zitiert nach Juris) kam daher nicht in Betracht.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16
    Dahinstehen kann daher auch, welche Rechtsfolgen sich aus Art. 3 Abs. 1 bzw. Abs. 3 RL 2001/23/EG für die Weitergeltung kollektiv vereinbarter Normen im Hinblick auf die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 06.09.2011 (- C-108/10 - [Scattolon] Slg. 2011, I-7491) und vom 18.07.2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron]) ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.04.2015 - 6 AZR 142/14 - Rz. 18 und 20, NZA 2015, 1008, 1010).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - 26 Sa 349/13

    Vergütungsfolgen bei Übergang von BA auf Optionskommune nach § 6c Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16
    Der Zweck des § 6 c Abs. 1 Satz 1 SGB II kann auch bei Fortgeltung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit erreicht werden (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2014 - 26 Sa 349/13 - Rz. 57, zitiert nach Juris).
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16
    Dahinstehen kann daher auch, welche Rechtsfolgen sich aus Art. 3 Abs. 1 bzw. Abs. 3 RL 2001/23/EG für die Weitergeltung kollektiv vereinbarter Normen im Hinblick auf die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 06.09.2011 (- C-108/10 - [Scattolon] Slg. 2011, I-7491) und vom 18.07.2013 (- C-426/11 - [Alemo-Herron]) ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.04.2015 - 6 AZR 142/14 - Rz. 18 und 20, NZA 2015, 1008, 1010).
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 19. April 2016 - 3 Sa 45/16 - aufgehoben.
  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 199/14

    Bezugnahme auf andere Tarifverträge - § 6c Abs. 3 S. 2 SGB 2

    Jedenfalls wäre sie bei anderem Verständnis aus verfassungsrechtlichen Gründen dahingehend auszulegen, dass sie einer Weitergeltung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit nicht entgegensteht (so auch LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juni 2013, 26 Sa 349/13 u. 358/13; Sächsisches LAG, 19. April 2016, 3 Sa 45/16; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.09.2013, 2 Sa 98/13).

    Darüber hinausgehende Eingriffe wie die wesentliche Veränderung und Verschlechterung ausgehandelter Vertragsbedingungen wären nicht mehr gedeckt, weil unverhältnismäßig, denn zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels ist die Maßnahme nicht erforderlich (vgl. Sächsisches LAG, 19. April 2016, 3 Sa 45/16).

  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 258/15

    Vergütung einer Sachbearbeiterin nach Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

    Jedenfalls wäre sie bei anderem Verständnis aus verfassungsrechtlichen Gründen dahingehend auszulegen, dass sie einer Weitergeltung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit nicht entgegensteht (so auch LAG Berlin-Brandenburg, 20. Juni 2013, 26 Sa 349/13 u. 358/13; Sächsisches LAG , 19. April 2016, 3 Sa 45/16; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern 26.09.2013, 2 Sa 98/13).

    Darüber hinausgehende Eingriffe wie die wesentliche Veränderung und Verschlechterung ausgehandelter Vertragsbedingungen wären nicht mehr gedeckt, weil unverhältnismäßig, denn zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels ist die Maßnahme nicht erforderlich (vgl. Sächsisches LAG , 19. April 2016, 3 Sa 45/16).

  • LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16

    Übergang des Arbeitsverhältnisses - Bundesagentur für Arbeit - kommunaler Träger

    Die Kammer übersieht nicht, dass das Landesarbeitsgericht Chemnitz - Urteil vom 19.4.2016 - 3 Sa 45/16 - juris, hier Rn. 34 - 40 - an dieser Stelle meint, dass einziger Anknüpfungspunkt für eine Auslegung die Überleitung des Arbeitsverhältnisses sei, nicht die Grundlage der Geltung der Bestimmungen des Tarifvertrages.
  • LAG Thüringen, 10.01.2017 - 7 Sa 172/14

    Vergütung und Eingruppierung einer Arbeitsvermittlerin nach Übergang des

    Streitig ist, ob Satz 3 auch dann greift, wenn der TV-BA als Vertragsrecht anzuwenden war (bejahend: LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 26.9.13, 2 Sa 98/13, juris; LAG Sachsen v. 21.5.14, 2 Sa 693/13, juris; verneinend: LAG Berlin-Brandenburg vom 20.6.13, 26 Sa 349/13, juris; LAG Sachsen v. 19.4.16, 3 Sa 45/16, juris; LAG Thüringen v. 20.12.16, 1 Sa 41/16, juris).
  • LAG Hamm, 07.02.2019 - 8 Sa 1027/18

    Optionskommune; Überleitung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel; Tarifbindung;

    Die Norm ist vielmehr mit Rücksicht auf das nach Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht der Berufsfreiheit verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine auf arbeitsvertraglicher Grundlage begründete Anwendbarkeit des Tarifwerks TV-BA - auch in ihrer dynamischen Ausprägung - trotz des Übergangs des Arbeitsverhältnisses auf einen anderweitig tarifgebundenen Arbeitgeber erhalten bleibt (LAG Sachsen, Urteil vom 19. April 2016 - 3 Sa 45/16 - juris; LAG Berlin-Brandenburg, aaO).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2018 - 5 Sa 224/16

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2 - Anzuwendende

    Ob die gesetzliche Regelung in § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II, nach der vom Zeitpunkt des Übertritts an die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des neuen Trägers jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden sind, verfassungsgemäß ist bzw. wie diese im Lichte der Verfassung auszulegen ist (vgl. dazu LAG Sachsen, Urteil vom 19. April 2016 - 3 Sa 45/16 - juris, anhängig BAG - 4 AZR 310/16 -) bedarf keiner Entscheidung.
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