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   LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10   

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https://dejure.org/2011,8924
LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10 (https://dejure.org/2011,8924)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 11.02.2011 - 3 Sa 461/10 (https://dejure.org/2011,8924)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 3 Sa 461/10 (https://dejure.org/2011,8924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen Kollegenbelästigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (fristlose) wegen sexueller Belästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandsstreitigkeit - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Kollegin; hier Äußerung: "leck mich, fick dich selbst"; Antrag auf Entfernung einer Abmahnung des Arbeitgebers; Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ein lautstarker beleidigender Umgangston ist noch keine sexuelle Belästigung, die eine ordentliche oder sogar außerordentliche Kündigung erfordert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beleidigender Umgangston ist keine sexuelle Belästigung, die eine Kündigung erfordert

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Vulgäre Beleidigungen eines Oberarztes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10
    Der Kläger hat - auf richterrechtlich entwickelter Grundlage - einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsprozesses (BAG ...r Senat vom 27.02.1985 - GS 1/84 -).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10
    Gemäß Bundesarbeitsgericht vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - ist das Abmahnungserfordernis bei jeder Kündigung zu prüfen, die wegen eines steuerbaren Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen wurde, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen kann, - wenn also mittels Abmahnung eine Verhaltensänderung bewirkt und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - AP Nr. 42 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10
    Abschließend ist zu bewerten, dass neben der Verletzung der Vertragspflicht des Klägers durch seine sexuell belästigenden Bemerkungen keine konkreten negativen Auswirkungen für den Arbeitgeber im Bereich seines Betriebes eingetreten sind (vgl. BAG vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 = EzA § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65 zu B.II.1. und 2. der Gründe).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04 - AP Nr. 52 zu § 9 KSchG 1969; BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - AP Nr. 42 zu § 9 KSchG 1969).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2009 - 7 Sa 235/08

    Kündigung wegen sexueller Belästigungen gegenüber Arbeitskolleginnen

    Auszug aus LAG Sachsen, 11.02.2011 - 3 Sa 461/10
    Auch im Vergleich zu den verbalen sexuellen Belästigungen, die Gegenstand des Urteils des LAG Rheinland-Pfalz vom 10.03.2009 - 7 Sa 235/08 - waren, beinhalten die Äußerungen des Klägers eine weniger intensive verbale Belästigung.
  • OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12

    Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren

    Eine Gesamtschau der zu einer Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlichten Entscheidungen (vgl. z.B. : LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2011, 13 Sa 2011, juris; LAG Hamm, Urteil vom 15. Oktober 2009, 11 Sa 511/09, juris, aufgehoben durch BAG, NJW 2012, 407; LAG Hessen, Urteil vom 17. November 2010, 6 Sa 640/10, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 2008, 1 Sa 547/08, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13. Oktober 2009, 1 Sa 832/09, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2009, 7 Sa 235/08, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2009, 3 Sa 357/09, juris; LAG Sachsen, Urteil vom 11. Februar 2011, 3 Sa 461/10; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. März 2009, 3 Sa 410/08, juris) zeigt, dass die Arbeitsgerichte bei sexuellen Belästigungen von einer geringeren Intensität regelmäßig eine Abmahnung und in seltenen Fällen eine fristgerechte Kündigung für ausreichend erachten.
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