Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2006 - 3 Sa 474/05 |
Zitiervorschläge
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.07.2006 - 3 Sa 474/05 (https://dejure.org/2006,73487)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 (https://dejure.org/2006,73487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,73487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem …
Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (…vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris;… LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378) . - LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
Ein solches arbeitsvertragswidriges Verhalten ist überdies geeignet, aus Sicht eines objektiven Dritten einen Straftatbestand im Sinne des § 303 a StGB darstellen zu können (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2006 - 3 Sa 474/05, Juris). - ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23
Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung - Schadensersatz - Verstoß …
Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (…vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris;… LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378).". - LAG Köln, 28.11.2012 - 3 Sa 561/12
Hilfsweiser Auflösungsantrag
Die bewusste Schädigung des Arbeitgebers durch einen Eingriff in die Produktion stellt einen solchen, an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund dar (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 07.09.2007 - 6 Sa 37/07, NZA-RR 2008, 577; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2006 - 3 Sa 474/05; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2005 - 2 TaBV 25/05).