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   LAG Hamm, 13.06.2007 - 3 Sa 514/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6446
LAG Hamm, 13.06.2007 - 3 Sa 514/07 (https://dejure.org/2007,6446)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2007 - 3 Sa 514/07 (https://dejure.org/2007,6446)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 3 Sa 514/07 (https://dejure.org/2007,6446)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Zulässige Dauer einer Probezeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 622 Abs. 3 BGB
    Zulässige Dauer einer Probezeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine angemessene Probezeit bei einfach gelagerten Tätigkeiten; Notwendigkeit der Einhaltung der Schriftform bei einer Kündigungserklärung; Bedeutung einer eigenhändigen Unterzeichnung der Kündigungserklärung vom Aussteller durch Namensunterschrift; ...

  • hensche.de

    Probezeit, Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 622 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Kündigung bei Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses - keine Unterschrift bei unleserlichem Schriftzug - unangemessen lange Probezeit für Tätigkeit eines Transportmitarbeiters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zumindest teilweise leserliche Unterschrift - eine Pflicht bei Kündigungen!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2007 - 3 Sa 514/07
    Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben verdeutlichen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, stellen demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar (BGH, Urteil vom 22.10.1993, NJW 1994, S. 55 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 29.10.1986, NJW 1987, S. 1333 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86

    Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2007 - 3 Sa 514/07
    Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben verdeutlichen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, stellen demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar (BGH, Urteil vom 22.10.1993, NJW 1994, S. 55 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 29.10.1986, NJW 1987, S. 1333 m.w.N.).
  • ArbG Bielefeld, 08.02.2007 - 1 Ca 1781/06
    Auszug aus LAG Hamm, 13.06.2007 - 3 Sa 514/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 08.02.2007 - Az. 1 Ca 1781/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Juni 2007 - 3 Sa 514/07 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 22.03.2011 - 13 Sa 1593/10

    Schriftform - eigenhändige Unterschrift im Sinne des § 126 Abs 1 BGB

    Die Unterschrift ist hierbei vom Handzeichen (Paraphe) abzugrenzen, wobei das äußere Erscheinungsbild maßgeblich ist und ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist (BAG vom 24. Januar 2008, AP Nr. 64 zu § 622 BGB; BGH vom 15. November 2006, NJW-RR 2007, 351; Hessisches LAG vom 22. März 2010, NZA - RR 2010, 341; LAG Hamm vom 13. Juni 2007, - 3 Sa 514/07 -, zitiert nach juris; Junker im juris - PK BGB, 5. Auflage 2010, § 126 Randziffer 57 ff m. w. N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2007 - 2 Sa 171/07

    Kündigungsfrist

    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Vereinbarung einer sechsmonatigen Probezeit bei einfach gelagerten Tätigkeiten den Arbeitnehmer in einer unangemessenen Weise benachteiligt (vgl. hierzu LAG Hamm - Urteil vom 13.06.2007 - 3 Sa 514/07 - Juris).
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