Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 520/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 280 BGB, § 394 S 1 BGB, § 286 Abs 1 ZPO, § 850c ZPO
Lohnaufrechnung durch den Arbeitgeber - Aufrechnungsverbot - freie Beweiswürdigung - IWW
§§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 389, 387 f, 394 BGB, § 394 Satz 1 BGB, § 242 BGB, §§ 611, 280 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 266 StGB, § 394 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 286 ZPO, § 276 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrige Geltendmachung des Aufrechnungsverbots bei vorsätzlicher Schädigung der Arbeitgeberin durch ungedeckten Abruf von PaySafe-Guthaben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrige Geltendmachung des Aufrechnungsverbots bei vorsätzlicher Schädigung der Arbeitgeberin durch ungedeckten Abruf von PaySafe-Guthaben
- rechtsportal.de
Rechtswidrige Geltendmachung des Aufrechnungsverbots bei vorsätzlicher Schädigung der Arbeitgeberin durch ungedeckten Abruf von PaySafe-Guthaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Zur Aufrechnung des Arbeitgebers mit Lohnansprüchen des Arbeitnehmers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Geltendmachung des Aufrechnungsverbots bei Gegenforderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.09.2013 - 11 Ca 4712/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 520/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 520/13
Die Strafbarkeit nach § 266 StGB setzt Vorsatz voraus, wobei nach ständiger Rechtsprechung wegen der verfassungsrechtlich bedenklichen Weite des Untreuetatbestands an den Untreuevorsatz strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 10.3. 2009 - 2 BvR 1980/07 - NJW 2009, 2370; BGH, Urteil vom 23.5. 2002 - 1 StR 372/01 - NStZ 2002, 648, m.w.N.). - BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01
Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 520/13
Die Strafbarkeit nach § 266 StGB setzt Vorsatz voraus, wobei nach ständiger Rechtsprechung wegen der verfassungsrechtlich bedenklichen Weite des Untreuetatbestands an den Untreuevorsatz strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 10.3. 2009 - 2 BvR 1980/07 - NJW 2009, 2370; BGH, Urteil vom 23.5. 2002 - 1 StR 372/01 - NStZ 2002, 648, m.w.N.). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 520/13
Der Richter darf und muss sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946;… vgl. Münchner Kommentar zur ZPO - Prütting a. a. O., Rn. 28 ff). - BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95
Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2014 - 3 Sa 520/13
Denn die Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB ist vorliegend wegen Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB deshalb unzulässig, weil der Arbeitgeber mit Gegenforderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung oder aus Straftaten aufgerechnet hat (vgl. BAG 18.03.1997 NZA 1997, 1108).
- LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung
Der Richter darf und muss sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH 17. Februar 70 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 ; LAG Rheinland-Pfalz 10. November 2014 - 3 Sa 520/13). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2020 - 3 Sa 497/19
Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von Diesel - Führen eines LKW unter …
Diese Überzeugung kann und darf er nicht gewinnen, wenn für die streitige Behauptung nur die überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht, vielmehr muss für die behauptete Tatsache eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit sprechen, damit der Richter die Tatsache für wahr erachtet (LAG RLP 10. November 2014 - 3 Sa 520/13; BGH, 22.01.1991 - IV ZR 97/90- juris).