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   LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15   

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https://dejure.org/2015,45331
LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15 (https://dejure.org/2015,45331)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.11.2015 - 3 Sa 520/15 (https://dejure.org/2015,45331)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. November 2015 - 3 Sa 520/15 (https://dejure.org/2015,45331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106
    Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin der Deutschen Lufthansa von Berlin nach Frankfurt/M.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versetzung einer Flugbegleiterin von Berlin nach Frankfurt am Main wirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verbleibt dem Inhaber eines Bestimmungsrechts nach § 315 Abs. 1 BGB für die rechtsgestaltende Leistungsbestimmung ein nach billigem Ermessen auszufüllender Spielraum (BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 412/11, AP Nr. 22 zu § 106 GewO).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der getroffenen Ermessensausübung liegt beim Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 14.07.2010- 10 AZR 182/09, BAGE 135, 128 sowie insgesamt BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 412/11, AP Nr. 22 zu § 106 GewO).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15
    Denn bei der Standortschließung handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur auf Willkür und Rechtsmissbrauch zu überprüfen ist (BAG, Urteil vom 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, AP Nr. 26 zu § 106 GewO).

    Dieser unternehmerischen Entscheidung kommt bei der Abwägung im Rahmen des§ 315 BGB besonderes Gewicht zu (vgl. BAG, Urteil vom 28.08.2013 - 10 AZR 569/12, AP Nr. 26 zu § 106 GewO).

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15
    Dem Gericht obliegt nach § 315 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. etwa BAG Urteil vom 13.06.2012 - 10 AZR 296/11; BGH Urteil vom 18.10.2007 -III ZR 277/06, BGHZ 174/48).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15
    Auf diese Entscheidung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts wird Bezug genommen (BAG, Urteil vom 13.03.2007 - 9 AZR 433/06, AP Nr. 26 zu § 307 BGB).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15
    Dem Gericht obliegt nach § 315 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. etwa BAG Urteil vom 13.06.2012 - 10 AZR 296/11; BGH Urteil vom 18.10.2007 -III ZR 277/06, BGHZ 174/48).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Wirksamkeit der getroffenen Ermessensausübung liegt beim Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 14.07.2010- 10 AZR 182/09, BAGE 135, 128 sowie insgesamt BAG, Urteil vom 26.09.2012 - 10 AZR 412/11, AP Nr. 22 zu § 106 GewO).
  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15
    In einer solchen Konstellation ist die Klage nach § 4 Satz 2 KSchG unbegründet (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.2012 - 2 AZR 102/11, NZA 2012, 856).
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09

    Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 12.11.2015 - 3 Sa 520/15
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (vgl. BAG, Urteil vom 13.10.2010 - 9 AZR 36/09, AP Nr. 45 zu § 207 BGB).
  • LAG Hamburg, 13.04.2016 - 6 Sa 66/15

    Versetzung einer Flugbegleiterin an einen anderen Stationierungsort -

    Vorliegend sollte mit der Änderungskündigung aber nicht nur der Arbeitsort verändert werden, was bereits aufgrund der Versetzung im Wege der Ausübung des Direktionsrechts erreicht wurde, sondern es waren darüber hinausgehende Änderungen der Vertragsbedingungen angestrebt (a. Auff. in einem Parallelverfahren LAG Köln 12.11.2015 - 3 Sa 520/15 - BB 1, Bl. 569 ff. d. A.).

    Die Entscheidung über den Klagantrag zu 2) hängt maßgeblich von der Entscheidung der Rechtsfrage ab, ob eine vorsorgliche Änderungskündigung auch dann als "überflüssige Änderungskündigung" i. S. der Rechtsprechung des BAG mit der Folge der Abweisung der Änderungsschutzklage gewertet werden kann (BAG 26.01.2012 - 2 AZR 102/11 - juris; BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - juris), wenn die Änderungskündigung mit einem Vertragsangebot verbunden ist, das über die zuvor im Wege des Direktionsrechts wirksam vorgenommene Versetzung hinaus die Änderung weiterer vertraglicher Bestimmungen vorsieht (so das LAG Köln 12.11.2015 - 3 Sa 520/15 - BB 1, Bl. 569 ff. d. A. in einem Parallelverfahren) oder ob sie in diesem Fall - wie die erkennende Kammer meint - unwirksam ist.

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