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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11076
LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 53/11 (https://dejure.org/2011,11076)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2011 - 3 Sa 53/11 (https://dejure.org/2011,11076)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2011 - 3 Sa 53/11 (https://dejure.org/2011,11076)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 37 Abs 1 TV-L, § 242 BGB, § 812 Abs 1 Alt 1 BGB
    Rückforderung geleitsteter Überzahlungen - Ausschlussfrist nach § 37 Abs 1 TV-L - Einwand des Rechtsmissbrauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch wegen überzahlter Vergütung entsteht im Zeitpunkt der Überzahlung; Tariflicher Verfall des Rückzahlungsanspruchs wegen überzahlter Vergütung; Substantiiertheit der Darlegungen des Arbeitgebers zur treuwidrigen Geltendmachung des Anspruchsverfalls bei ...

  • rabüro.de

    Zur Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers bei Erhalt einer unerklärlichen erheblichen Mehrzahlung

  • hensche.de

    Lohnrückzahlung, Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Verfall des Rückzahlungsanspruchs wegen überzahlter Vergütung; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zur treuwidrigen Geltendmachung des Anspruchsverfalls bei veränderter Beschäftigungslage nach Neuorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 53/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber die Überzahlung nicht erkennen kann, weil die Fehler bei der Berechnung der Vergütung in die Sphäre des Arbeitnehmers fallen, etwa weil dieser Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe der Vergütung auswirken, dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat ( BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - NZA 2005, 812, zu I 1 a der Gründe ).

    Das folgt aus seiner Pflicht, dem Arbeitgeber drohende Schäden anzuzeigen ( BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - NZA 2005, 812, zu II 1 der Gründe ).

    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs beruht darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthält, die ihn seinen Irrtum entdecken lassen und ihm bezüglich erfolgter Überzahlungen die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglichen würden ( BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - NZA 2011, 219, zu III 1 der Gründe; BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - NZA 2005, 812, zu II 2 b aa der Gründe ).

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 53/11
    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs beruht darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthält, die ihn seinen Irrtum entdecken lassen und ihm bezüglich erfolgter Überzahlungen die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglichen würden ( BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - NZA 2011, 219, zu III 1 der Gründe; BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - NZA 2005, 812, zu II 2 b aa der Gründe ).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 512/91

    Auslösung im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 53/11
    Eine gesonderte Begründung ist aber ausnahmsweise entbehrlich, soweit - wie hier - die Begründetheit eines Anspruchs von der Begründetheit eines anderen Anspruchs praktisch unmittelbar abhängt oder beide Ansprüche auf demselben einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen und nur verfahrensrechtlich in anderer Gestalt auftreten ( BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - NZA 1993, 851 ).
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05

    Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 53/11
    Mithin lässt sich im Streitfall auch unter Berücksichtigung der vom klagenden Land angeführten Umstände nicht zur Überzeugung des Gerichts feststellen, dass der Beklagte einen Irrtum seines Arbeitgebers erkannt hat und deshalb die subjektiven Voraussetzungen eines treuwidrigen Unterlassens vorliegen ( vgl. hierzu auch BAG 06. September 2006 - 5 AZR 684/05 - NZA 2007, 526, zu II 3 b der Gründe ).
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