Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014

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   LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14   

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LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,14605)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.04.2015 - 3 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,14605)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. April 2015 - 3 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,14605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung; Treu und Glauben; Tarifauslegung

  • IWW

    §§ 9 Nr. 1, ... 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 242 BGB, § 162 BGB, § 12 Abs. 1 AÜG, § 125 Satz 1 BGB, § 10 Abs. 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 10 Abs. 1 Nr. 1 AÜG, § 12 AÜG, § 12 Satz 1 AÜG, § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG, §§ 11, 10 Abs. 4 Satz 1, 13, 13 a, 13 b AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 23 Abs. 1 KSchG, Art. 12 GG, § 613 a Abs. 6 BGB, Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 GG, §§ 145 bis 147 BGB, § 894 Satz 1 ZPO, BGB § 307 Nr. 60, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 12 Satz 1 KSchG, BGB § 307 Nr. 52, § 1 Abs. 2 TVG, TVG § 1, § 162 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen zur Leiharbeit in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg; unbegründete Klage auf Abschluss eines Arbeitsvertrages bei Tätigkeit im Rahmen eines Schweinwerkvertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG, § 242 BGB
    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Treu und Glauben - Tarifauslegung - Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - Begründung Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen zur Leiharbeit in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg; unbegründete Klage auf Abschluss eines Arbeitsvertrages bei Tätigkeit im Rahmen eines Schweinwerkvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der tarifvertragliche Übernahmeanspruch des Leiharbeitnehmers - und seine Umgehung

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Der "Fallschirm” einer vorsorglich eingeholten Überlassungserlaubnis trägt bei einem "Scheinwerkvertrag” weiter!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1388
  • NZA-RR 2015, 456
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10. Dezember 2013 (9 AZR 51/13) und 3. Juni 2014 (9 AZR 111/13) zur nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung aufgestellten Grundsätze sind auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung übertragbar (so bereits LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 -).

    Dabei kann zu Gunsten des Klägers unterstellt werden, dass sein Einsatz bei der Beklagten auf der Grundlage eines sogenannten Scheinwerkvertrags (zum Begriff vgl. LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 - BB 2015, 955) erfolgte und die Beklagte und die Arbeitgeberinnen des Klägers in Wirklichkeit verdeckte Arbeitnehmerüberlassung betrieben haben.

    a) Die Kammer hat bereits in ihrem Urteil vom 18. Dezember 2014 (3 Sa 33/14 - BB 2015, 955) unter B. I. 2. d. der Entscheidungsgründe ausgeführt, dass die Argumentation von Brose zur Rechtsnatur der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis für nicht zutreffend erachtet wird, weil auch eine sogenannte "Vorratserlaubnis" zunächst Legalisierungswirkung entfaltet und der über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügende Werkunternehmer, der als Verleiher auftritt, sich der vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bezweckten Seriositätskontrolle gerade nicht entzogen hat, weshalb keine Veranlassung besteht, ihn als prinzipiell unzuverlässig anzusehen (zustimmend Baeck/Winzer NZA 2015, 269; Hamann jurisPR-ArbR 14/2015 Anmerkung 1; Seier DB 2015, 494).

    Deshalb kann sich der Entleiher trotz des rechtsmissbräuchlichen Vorverhaltens auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 - BB 2015, 955; ArbG Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - DB 2014, 1980; Seier BB 2015, 494, 498).

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Angebotserklärung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Dem Arbeitnehmer kann es demnach im ersten Schritt auch nur um die Abgabe eines Angebots gehen (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 33/11 - AP BGB § 307 Nr. 60 zur insoweit vergleichbaren Problematik beim Wiedereinstellungsanspruch).

    Dazu gehören neben der Art der Tätigkeit, dem Arbeitsumfang, der Vergütung und den übrigen Vertragsbedingungen auch der Vertragsbeginn und die Angabe, ob der Vertrag befristet oder auf unbefristete Zeit abgeschlossen werden soll (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 33/11 - AP BGB § 307 Nr. 60).

    cc) Für die erstrebte Verurteilung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrags besteht auch ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 33/11 - AP BGB § 307 Nr. 60).

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Die vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 10. Dezember 2013 (9 AZR 51/13) und 3. Juni 2014 (9 AZR 111/13) zur nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung aufgestellten Grundsätze sind auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung übertragbar (so bereits LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 -).

    Diesbezüglich hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 2013 (- 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384) zutreffend ausgeführt: "Es ist eine Vielzahl von Konstellationen denkbar, in denen Leiharbeitnehmer trotz eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG an ihrem Arbeitsverhältnis zum Verleiher festhalten und kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher eingehen wollen.

    Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass ein Gericht seine eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzt (BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - BAGE 146, 384).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14

    Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Nach derzeitiger Rechtslage kann auch bei verdeckt praktizierter Arbeitnehmerüberlassung das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher, der im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist, und dem verdeckt überlassenen Leiharbeitnehmer weder in direkter oder analoger Anwendung der §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG noch über die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) - gleich in welcher Ausprägung - angenommen werden (entgegen LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 -).

    Folge man dem nicht, so sei es - so der Kläger - jedenfalls rechtsmissbräuchlich, sich in Fällen wie dem aus Sicht des Klägers vorliegenden, auf die erteilte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu berufen (so LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014 - 4 Sa 41/14 - NZA-RR 2015, 177).

    bb) Die von der 4. Kammer des LAG Baden-Württemberg in ihrem Urteil vom 3. Dezember 2014 (4 Sa 41/14 - NZA-RR 2015, 177) vertretene Rechtsauffassung, wonach sich die Vertragspartner angeblicher Werkverträge, die in Wirklichkeit verschleierte Arbeitnehmerüberlassung darstellen, wegen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) nicht auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen dürften, weshalb sich der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Kläger gem. § 9 Nr. 1 AÜG als unwirksam darstelle mit der Folge, dass gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher fingiert werde (so LAG Baden-Württemberg 3. Dezember 2014 aaO unter I. 6. der Entscheidungsgründe), erscheint auch aus grundrechtlichen Erwägungen nicht überzeugend.

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Der auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien seit dem 1. Juli 2000 gerichtete Feststellungsantrag ist zulässig (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - APAÜG § 1 Nr. 34) aber unbegründet.

    Was dies im konkreten Fall bedeutet, entscheidet sich nach dem Schutzzweck des Gesetzes und der Frage, ob der Missbrauch der Verhinderung der gesetzlich an sich vorgesehenen Begründung eines Vertragsverhältnisses oder lediglich der Verkürzung einzelner Ansprüche dient (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/911 - NZA 2013, 1267; 23. September 2014 - 9 AZR 125/12 - juris).

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Deshalb kann sich der Entleiher trotz des rechtsmissbräuchlichen Vorverhaltens auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 - BB 2015, 955; ArbG Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - DB 2014, 1980; Seier BB 2015, 494, 498).
  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Deshalb kann sich der Entleiher trotz des rechtsmissbräuchlichen Vorverhaltens auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis berufen (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2014 - 3 Sa 33/14 - BB 2015, 955; ArbG Stuttgart 8. April 2014 - 16 BV 121/13 - DB 2014, 1980; Seier BB 2015, 494, 498).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Die Freiheit, ein Arbeitsverhältnis einzugehen oder dies zu unterlassen, ist Ausdruck der durch Art. 12 GG geschützten Vertragsfreiheit (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69, 76; BVerfGE 128, 157).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Entscheidend ist, ob sie dem Formerfordernis eines Tarifvertrags nach § 1 Abs. 2 TVG entspricht (BAG 4. April 2001 - 4 AZR 237/00 - BAGE 97, 263).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.04.1998 - 3 Sa 541a/97

    Missbrauchskontrolle bei Kündigungen innerhalb der 6-monatigen Wartefrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
    Ebenso wie im Rahmen des § 1 Abs. 1 KSchG eine analoge Anwendung des § 162 BGB erst dann in Betracht kommt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nur deshalb vor Ablauf des sechsmonatigen Wartefrist erklärt, um den Eintritt des Kündigungsschutzes zu verhindern und wenn dieses Vorgehen unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen Umstände gegen Treu und Glauben verstößt (BAG 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42), genügt auch im Rahmen der Ziffer 4.1 2. Spiegelstrich TV Leiz nicht allein die Absicht des Entleihers, die Vollendung der den Übernahmeanspruch des Leiharbeitnehmers auslösenden Beschäftigungszeit zu vermeiden - insofern übt der Entleiher nur die durch den TV Leiz nicht eingeschränkte Freiheit aus, zu entscheiden, in welchem Umfang und für welche Dauer er Leiharbeitnehmer einsetzen möchte (vgl. zu § 1 Abs. 1 KSchG LAG Schleswig-Holstein 14. April 1998 - 3 Sa 541a/97 - NZA-RR 1999, 191).
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

  • BAG, 29.09.2010 - 10 AZR 630/09

    Tarifauslegung - tarifliche Jahresarbeitszeit - Arbeitsverhältnis mit dem

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80

    Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Zusätzlich schließt sich die erkennende Berufungskammer den folgenden Erwägungen der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aus deren Urteil vom 09.04.2015 (3 Sa 53/14 - Juris, zu B I 3 a und b der Gründe) an und macht sie sich zu eigen:.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 21 Sa 98/14

    Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - verdeckte

    Hierzu führt die 3. Kammer des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ihrer Entscheidung vom 9. April 2015, 3 Sa 53/14 aus:.
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - 3 Sa 53/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39271
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - 3 Sa 53/14 (https://dejure.org/2014,39271)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.09.2014 - 3 Sa 53/14 (https://dejure.org/2014,39271)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. September 2014 - 3 Sa 53/14 (https://dejure.org/2014,39271)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,39271) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bei Unzumutbarkeit seiner Fortführung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Begründetheit eines Auflösungsantrages

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - 3 Sa 53/14
    Das Arbeitsverhältnis kann möglicherweise auch dann aufzulösen sein, wenn feststeht, dass sich der Arbeitgeber ungeachtet der im Kündigungsschutzprozess vertretenen Rechtsauffassung des Gerichts auf jeden Fall von dem Arbeitnehmer trennen will und offensichtlich beabsichtigt, mit derselben oder einer beliebigen anderen Begründung so lange Kündigungen auszusprechen, bis er sein Ziel erreicht hat (vgl. insgesamt BAG vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12 - juris Rn. 21; m. w. N.).
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