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   LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17   

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LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17 (https://dejure.org/2019,2770)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 Sa 559/17 (https://dejure.org/2019,2770)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 Sa 559/17 (https://dejure.org/2019,2770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tatkündigung; Verdachtskündigung; Beweiswürdigung; Unerreichbarkeit eines Beweismittels bei Langzeit-Vernehmungsunfähigkeit eines Zeugen; Unterschlagung; Feststellungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen; beiderseitiger Auflösungsantrag; Auflösungsgrund das leichtfertige ...

  • IWW

    § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 - 4 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO, § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 67 ArbGG, § 9 KSchG, §§ 4, 7 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, §§ 415, 417 ZPO, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 9 Abs. 2 KSchG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 10 KSchG, § 10 Abs. 1 KSchG, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 626 BGB, 1, 9, 10 KSchG; §§ 286, 520, 529 ZPO
    Tatkündigung; Verdachtskündigung; Beweiswürdigung; Unerreichbarkeit eines Beweismittels bei Langzeit-Vernehmungsunfähigkeit eines Zeugen; Unterschlagung; Feststellungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen; beiderseitiger Auflösungsantrag; Auflösungsgrund das leichtfertige ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verdachtskündigung - Anforderungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Verdachtskündigung

  • rechtsportal.de

    Tatkündigung; Verdachtskündigung; Beweiswürdigung; Unerreichbarkeit eines Beweismittels bei Langzeit-Vernehmungsunfähigkeit eines Zeugen; Unterschlagung; Feststellungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen; beiderseitiger Auflösungsantrag; Auflösungsgrund das leichtfertige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vernehmungsunfähigkeit des belastungszeugen bei Verdachtskündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Unterschlagung: Was muss der Arbeitgeber nachweisen können? ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen nicht aus (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 22; BAG vom 17.03.2016 - 2 AZR 110/15, juris, Rz. 39).

    Solche Umstände können für sich genommen allenfalls die Annahme des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer habe die Taten mit hoher Wahrscheinlichkeit begangen, verstärken und damit für die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB Bedeutung gewinnen (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 23; BAG vom 25.10.2012 - 2 AZR 700/11, juris, Rz. 16).

    Diese haben vielmehr alle relevanten Umstände selbst zu würdigen (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 24).

    Es reicht vielmehr aus, wenn Tatsachen festgestellt worden sind, die den Verdacht zumindest wesentlich abschwächen (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 24).

    Diese sind, wenn sich eine Partei auf das Strafurteil zu Beweiszwecken beruft, im Wege des Urkundenbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 22; BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris, Rz. 26).

    Sie haben die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen und den Beweiswert einer ggf. lediglich urkundlich in den Worten des Strafrichters belegten Aussage sorgfältig zu prüfen (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 25).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die für die Würdigung maßgeblichen Umstände in den Akten festgehalten worden sind und die Parteien Gelegenheit hatten, sich dazu zu erklären (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 22; BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris, Rz. 29 f.).

  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Sie können sich aus gerichtsbekannten Tatsachen, dem Vortrag der Parteien, Fehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind, oder sonst aus dem angefochtenen Urteil selbst ergeben (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 17; BGH vom 08.06.2004 - VI ZR 230/03, juris, Rz. 16 mwN; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 3).

    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit einer durch Beweisaufnahme gewonnenen Tatsachengrundlage können vor allem aus einer fehlerhaften, insbesondere widersprüchlichen, oder gänzlich fehlenden Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder der Glaubhaftigkeit seiner Aussage durch das Erstgericht folgen (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 17; BGH vom 03.06.2014 - VI ZR 394/13, juris, Rz. 16; BGH vom 16.12.1999 - IIII ZR 295/98, VersR 2000, 227, 228).

    Sind die Feststellungen des Arbeitsgerichts fehlerhaft und ist eine begründete Beurteilung des erstinstanzlichen Gerichts zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen nicht erfolgt oder sind die Ausführungen hierzu nicht nachvollziehbar, entfalten die Feststellungen keine Bindungswirkung (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 29; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 8).

    Das Berufungsgericht muss dann in eigener Verantwortung prüfen, ob die vorhandene Aufzeichnung der Aussage ihm die Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachenbehauptung der beweisbelasteten Partei vermitteln kann (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 29).

    Eine infolge Vernehmungsunfähigkeit sich ergebende Unaufklärbarkeit geht zu Lasten der beweisbelasteten Partei (BGH vom 16.08.2016 - X ZR 96/14, juris, Rz. 29).

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 25; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 16; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 15; BAG vom 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, juris, Rz. 20; BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, juris, Rz. 14; BAG vom 10.10.2010 - 2 AZR 541/09, juris, Rz. 30).

    Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 29).

    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19).

    Ein solches Verhalten kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB ebenso darstellen (BAG vom 23.08.2018 - 2 AZR 133/18, juris, Rz. 37; BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 27) wie dann erst Recht einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung.

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Die der Zulässigkeit des Anschlussrechtsmittels nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist eigentlich entgegenstehende Regelung des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO wird durch die spezialgesetzliche Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG verdrängt und auch eine Zurückweisung zur Begründung des Antrags neu eingebrachten Sachvorbringens nach § 67 ArbGG kommt insoweit nicht in Betracht (BAG vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12, juris, Rz. 13; BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 720/06, juris, Rz. 11; ebenso Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Auflage, Rn. 2094).

    Es reicht aus, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Dauer unzumutbar ist (BAG vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12, juris, Rz. 15 mwN).

    Auflösungsgründe können sich demnach aus den Modalitäten der Kündigung als solcher und aus weiteren Handlungen des Arbeitgebers ergeben, die mit der Kündigung einhergehen (BAG vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12, juris, Rz. 15).

    Dieser kann auch darin bestehen, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer leichtfertig einer Straftat bezichtigt und damit an der Ehre verletzt (LAG Schleswig-Holstein vom 25.02.2004 - 3 Sa 491/03, juris, Rz. 65 ff; vgl. auch BAG vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12, juris, Rz. 24).

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Durch diese Bestimmung soll der Berufungskläger im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens dazu angehalten werden, sich eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels zu erklären und Berufungsgericht sowie Prozessgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und zuverlässig ins Bild zu setzen (BAG vom 18.02.2016 - 8 AZR 426/14, juris, Rz. 21; vgl. auch BGH vom 10.06.2015 - XII ZB 611/14, juris, Rz. 10; BGH vom 19.11.2014 - XII ZB 522/14, juris, Rz. 10; BGH vom 22.03.2006 - VIII ZR 212/04, juris, Rz. 8).

    Lassen sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels durch Auslegung der innerhalb der Begründungsfrist eingereichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig bestimmen, kann selbst das völlige Fehlen eines förmlichen Berufungsantrags aber unschädlich sein (BAG vom 18.02.2016 - 8 AZR 426/14, juris, Rz. 22 m.w.N.).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die in der Berufungsbegründung angekündigten Anträge nur vorläufigen Charakter haben und bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Rahmen der fristgerecht vorgetragenen Anfechtungsgründe noch geändert werden können (BAG vom 18.02.2016 - 8 AZR 426/14, juris, Rz. 22).

    Der Berufungskläger kann das Rechtsmittel sogar nach Ablauf der Begründungsfrist bis zum Schluss der Berufungsverhandlung erweitern, soweit die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe die Antragserweiterung decken (BAG vom 18.02.2016 - 8 AZR 426/14, juris, Rz. 22; BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 570/03, juris, Rz. 16).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 25; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 16; BAG vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11, juris, Rz. 15; BAG vom 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, juris, Rz. 20; BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, juris, Rz. 14; BAG vom 10.10.2010 - 2 AZR 541/09, juris, Rz. 30).

    Als wichtiger Grund kann neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet sein (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19; BAG vom 27.01.2011 - 2 AZR 825/09, juris, Rz. 29).

    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 407/13, juris, Rz. 26; BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13, juris, Rz. 19).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Diese sind, wenn sich eine Partei auf das Strafurteil zu Beweiszwecken beruft, im Wege des Urkundenbeweises gemäß §§ 415, 417 ZPO zu verwerten (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 22; BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris, Rz. 26).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die für die Würdigung maßgeblichen Umstände in den Akten festgehalten worden sind und die Parteien Gelegenheit hatten, sich dazu zu erklären (BAG vom 02.03.2017 - 2 AZR 698/15, juris, Rz. 22; BAG vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13, juris, Rz. 29 f.).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (st. Rspr., vgl. BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 24; BAG vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rz. 73; BGH vom 18.10.2017 - VIII ZR 32/16, juris, Rz. 14).

    Dabei sind die Tatsacheninstanzen allerdings grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft sie den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimessen (BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, juris, Rz. 24).

  • ArbG Krefeld, 12.05.2017 - 2 Ca 1093/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 12.05.2017 - Az.: 2 Ca 1093/16 - teilweise abgeändert, soweit die Klage hinsichtlich der Kündigungsschutzanträge und des Auflösungsantrages abgewiesen wurde, und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung durch die Beklagte an den Kläger in Höhe von 9.537,- EUR brutto mit Wirkung zum 30.08.2016 aufgelöst.

    Er beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 12.05.2017 - 2 Ca 1093/16 - teilweise abzuändern und.

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17
    Deshalb hat der Berufungskläger die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16, juris, Rz. 10; BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 633/15, juris, Rz. 11; BAG vom 11.06.2013 - 9 AZR 855/11, juris, Rz. 16; BAG vom 18.05.2011 - 4 AZR 552/09, Rz. 14; LAG Düsseldorf vom 21.03.2017 - 3 Sa 762/16, juris, Rz. 31).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 54/16, juris, Rz. 10; BAG vom 14.03.2017 - 9 AZR 633/15, juris, Rz. 11; BAG vom 19.05.2016 - 3 AZR 131/15, juris, Rz. 15; BAG vom 11.11.2014 - 3 AZR 404/13, juris, Rz. 18; BAG vom 16.05.2012 - 4 AZR 245/10, juris, Rz. 11; BAG vom 18.05.2011 - 4 AZR 552/09, Rz. 14; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 520 Rn. 27).

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

  • LAG Köln, 23.03.2018 - 4 Sa 946/16

    Pflicht des Gerichts zur Ladung und Vernehmung eines vernehmungsunfähigen Zeugen

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 576/15

    Schadensersatz - Verdachtskündigung

  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 3 Sa 553/17

    Parteibeitritt im Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung; Zulässigkeit;

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • LAG Hamm, 03.12.1998 - 4 Sa 703/98

    Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung; Anspruch auf

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Sa 198/04

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer vorsorglich ausgesprochenen

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BGH, 25.02.2003 - 1 StR 15/03

    Beweisantrag (Ablehnungsbegründung; offensichtliches Versehen; Unerreichbarkeit:

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.02.2004 - 3 Sa 491/03

    Verdachtskündigung; strafbare Handlung; Vermögensdelikt; Diebstahl;

  • LAG Düsseldorf, 21.03.2017 - 3 Sa 762/16

    Zulässigkeit der Berufung; Berufungsbegründung; Auseinandersetzung mit der

  • BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 212/04

    Anforderungen an die Formulierung des Antrags in der Berufungsbegründung

  • BGH, 10.06.2015 - XII ZB 611/14

    Beschwerdebegründung in Ehe- und Familienstreitsachen

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 522/14

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Anforderungen an die hinreichende

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 570/03

    Krankenhausarzt - leitender Arzt - Privatpraxis

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 131/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer Betriebsrente - Auslegung -

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20

    Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen

    Für die volle Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG v. 25.04.1018 - 2 AZR 611/17 - juris; BAG v. 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - juris; BGH v. 18.10.2017 - VIII ZR 32/16 - juris; LAG Düsseldorf v. 19.02.2019 - 3 Sa 559/17 - juris).

    Dabei sind die Tatsacheninstanzen allerdings grundsätzlich frei darin, welche Beweiskraft sie den behaupteten Indiztatsachen im Einzelnen und in einer Gesamtschau beimessen (BAG v. 25.04.2018 - 2 AZR 611/17 - juris; LAG Düsseldorf v. 19.02.2019 - 3 Sa 559/17 - juris).

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