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   LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16   

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LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16 (https://dejure.org/2017,9852)
LAG München, Entscheidung vom 26.01.2017 - 3 Sa 638/16 (https://dejure.org/2017,9852)
LAG München, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 3 Sa 638/16 (https://dejure.org/2017,9852)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 315 Abs. 3 S. 1; BAV-TV § 2 Abs. 2; BetrAVG § 3, § 16; ArbGG § 69 Abs. 2
    Verrentung eines Versorgungsguthabens - Billiges Ermessen

  • IWW

    § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersver... sorgung (BetrAVG), § 315 BGB, § 16 BetrVG, § 3 BetrAVG, § 850 i ZPO, § 850 c ZPO, § 315 Abs. 3 BGB, § 16 BetrAVG, § 17 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG, Art. 6 GG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 315 Abs. 3 S. 1 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 BGB, §§ 3, 16 BetrAVG, § 17 Abs. 3 BetrAVG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertragliche Regelung zur Verrentung eines Versorgungsguthabens; Unbegründete Klage eines Anlageberaters bei unzureichenden Darlegungen zur eigenen wirtschaftlichen Bedürftigkeit im Hinblick auf die arbeitgeberseitige Auszahlungsentscheidung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BGB § 315 Abs. 1 und Abs. 2; Tarifvertrag über die betrie... bliche Altersversorgung der PSD-Banken sowie des Verbandes des PSD-Banken e.V.: § 2 Abs. 2; Beitragsordnung B; Anlage 1 - Allgemeine Bestimmungen zum Versorgungskonto
    Betriebliche Altersversorgung, Wahlrecht, Verrentung, Einmalkapital, Ratenzahlung, Ermessen, gerichtliche Leistungsbestimmung

  • rewis.io

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - Billiges Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Arbeitgeberin, den Arbeitnehmern generell nicht die tariflich vorgesehene Möglichkeit der Verrentung seines Versorgungsguthabens anzubieten

  • rechtsportal.de

    TV-Altersversorgung PSD-Banken § 2 Abs. 2
    Tarifvertragliche Regelung zur Verrentung eines Versorgungsguthabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifvertraglich eingeräumte Wahl des Arbeitgebers betreffend Auszahlung oder Verrentung eines Versorgungsguthabens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tarifvertraglich eingeräumte Wahl des Arbeitgebers betreffend Auszahlung oder Verrentung eines Versorgungsguthabens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
    Dabei hat die bestimmende Partei die Umstände darzulegen und zu beweisen, die ihre Leistungsbestimmung und die Billigkeit tragen (siehe BAG, Urteil vom 03.08.2016 - 10 AZR 710/14 - NZA 2016, 1334, Rn. 28).

    aa) Aufgrund der Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung durch die Beklagte i.S.d. § 315 Abs. 3 S. 1 BGB wird die Leistungsbestimmung durch Urteil getroffen, § 315 Abs. 3 S. 2 BGB, und zwar auf der Grundlage des Vortrags der Parteien (vgl. BAG, Urteil vom 03.08.2016 - 10 AZR 710/14 - NZA 2016, 1334, Rn. 30).

    Dem Kläger als Anspruchsteller obliegt es im eigenen Interesse, die für ihn sprechenden Umstände vorzutragen (so BAG, Urteil vom 03.08.2016, a.a.O., Rn. 30).

    Der Kläger hat im hiesigen Verfahren von der Möglichkeit, ihm günstige Umstände vorzutragen (vgl. von dieser Obliegenheit BAG, Urteil vom 03.08.2016, a.a.O., Rn. 30) in Bezug auf seinen Immobilienbesitz keinen Gebrauch gemacht.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
    Insoweit vollziehen die Tarifnormen das Konzept des BetrAVG nach, nach dem die laufende Rentenzahlung und die einmalige Kapitalleistung grundsätzlich gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung sind (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.03.2000 - 3 AZR 127/99 - NZA 2001, 1308 unter II. 2 b bb der Gründe; Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - NZA-RR 2012, 433 Rn. 79).

    Die Entscheidung des BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - NZA-RR 2012, 433, die der Kläger weiter zur Begründung heranzieht, betraf die Frage, ob und unter welchen Umständen das Versprechen laufender Betriebsrentenleistungen in ein Kapitalleistungsversprechen umgestellt werden darf.

    Aufgrund des Vertrauensschutzes und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ließ das BAG nur solche wirtschaftlichen Gründe im Interesse des Arbeitgebers zu, aufgrund derer er auf Dauer nicht in der Lage wäre, die Kosten des bisherigen Versorgungswerks einschließlich der zukünftigen Anpassungen nach § 16 BetrAVG aufzubringen (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2012, a.a.O., Rn. 84).

  • ArbG Regensburg, 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15

    Anspruch auf Verrentung eines Versorgungsguthabens

    Auszug aus LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15 - wie folgt abgeändert:.

    Wegen des weiteren unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien und ihre erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 01.08.2016 - 10 Ca 2946/15 - Bezug genommen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 01.08.2016 - Az. 10 Ca 2946/15 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 539/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
    Die Entscheidung des BAG vom 11.10.2011 - 3 AZR 539/09 - BeckRS 2012, 66987, auf die sich der Kläger bezieht, ist zur Betriebsrentenanpassung gemäß § 16 BetrAVG ergangen und nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 406/01

    Ausfüllung einer Blankettzusage - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
    aa) Liegt die Entscheidung über die Auszahlungsart des Versorgungsguthabens nach Ziff. 3.1.1 Anlage 1 BAV-TV bei der Beklagten, ist die Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB im Zweifel nach billigem Ermessen zu treffen (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.2002 - 3 AZR 406/01 - NJOZ 2003, 3485 unter II 2 der Gründe).
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 127/99

    Anwendungsbereich des betriebsrentenrechtlichen Abfindungsverbots

    Auszug aus LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
    Insoweit vollziehen die Tarifnormen das Konzept des BetrAVG nach, nach dem die laufende Rentenzahlung und die einmalige Kapitalleistung grundsätzlich gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung sind (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.03.2000 - 3 AZR 127/99 - NZA 2001, 1308 unter II. 2 b bb der Gründe; Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - NZA-RR 2012, 433 Rn. 79).
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 445/15

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungszusage

    Auszug aus LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
    Eine Leistungsbestimmung durch einen Teil ist für den anderen verbindlich, falls sie der Billigkeit entspricht, § 315 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 13.10.2016 - 3 AZR 445/15 - BeckRS 2016, 74805, Rn. 29 m.w.N.).
  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 151/10

    Widerruf einer tariflichen Leistungszulage

    Auszug aus LAG München, 26.01.2017 - 3 Sa 638/16
    Ob die Entscheidung der Billigkeit entspricht, unterliegt gemäß § 315 Abs. 3 BGB der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2011 - 6 AZR 151/10 - NJOZ 2012, 413, Rn. 33 m.w.N.).
  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. Januar 2017 - 3 Sa 638/16 - aufgehoben.
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