Rechtsprechung
LAG Sachsen, 18.09.2009 - 3 Sa 640/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Altersdiskriminierung in einem Sozialplan; Alternative oder kumulative Differenzierung der Kriterien Alter und Betriebszugehörigkeit
- hensche.de
Diskriminierung: Alter, Sozialplan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGG § 10 S. 3 Nr. 6; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2
Altersdiskriminierung in einem Sozialplan; Alternative oder kumulative Differenzierung der Kriterien Alter und Betriebszugehörigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 08.08.2008 - 15 Ca 4926/07
- LAG Sachsen, 18.09.2009 - 3 Sa 640/08
- BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 764/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08
Altersdifferenzierung in Sozialplan
Auszug aus LAG Sachsen, 18.09.2009 - 3 Sa 640/08
Eine lange Betriebszugehörigkeit können aber Arbeitnehmer in jungen Jahren noch nicht erlangt haben (vgl. BAG, Urteil vom 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - NZA 2009, 849, 852).Das Bundesarbeitsgericht ist in seinem Urteil vom 26.05.2009 (- 1 AZR 198/08 - NZA 2009, 849 ) zum Ergebnis gelangt, dass § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstößt.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - NZA 2009, 849, 851, m.w.N.) haben die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung von Sozialplänen erhebliche Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume.
Trotz der zukunftsbezogenen Überbrückungsfunktion eines Sozialplans ist es den Betriebsparteien nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26.05.2009, aaO., m.w.N.) nicht verwehrt, bei der Abfindungshöhe auch auf das vergangenheitsbezogene Kriterium der Betriebszugehörigkeit abzustellen.
- BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87
Sozialplan - Altersruhegeld
Auszug aus LAG Sachsen, 18.09.2009 - 3 Sa 640/08
Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.07.1988 (- 1 AZR 156/87 - NZA 1989, 25) ausdrücklich ausgeführt, dass es nicht gegen § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verstößt, wenn die Betriebsparteien eine nach Alter und Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung geschaffen haben, in der die wesentlich vom Alter abhängenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine verhältnismäßig starke Betonung des Lebensalters erkennbar berücksichtigt worden sind, auf der anderen Seite jedoch die Arbeitnehmer von den Leistungen des Sozialplans ausgeschlossen haben, die wirtschaftlich gesichert sind, weil sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes erfüllt haben. - BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96
Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Sachsen, 18.09.2009 - 3 Sa 640/08
Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 31.07.1996 (- 10 AZR 45/96 - NZA 1997, 165) wiederholt. - BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07
Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente
Auszug aus LAG Sachsen, 18.09.2009 - 3 Sa 640/08
Dieser gestattet auch eine pauschalierende und typisierende Betrachtung (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - NZA 2009, 210, 212).
- BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 764/09
Sozialplan - Altersgruppen
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. September 2009 - 3 Sa 640/08 - wird zurückgewiesen.