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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08   

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https://dejure.org/2009,12227
LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 (https://dejure.org/2009,12227)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 (https://dejure.org/2009,12227)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 3 Sa 643/08 (https://dejure.org/2009,12227)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstbindung der Arbeitgeberin bei befristeter Abmahnung; unwirksame Kündigung eines Beschäftigten der US-Streitkräfte wegen sexueller Belästigung; unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei verbalen Entgleisungen des Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Sexuelle Belästigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sexuelle Belästigung

  • Judicialis

    TVAL II § 44 Ziff. 1. b) S. 1; ; BGB § ... 174 S. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 626 Abs. 1; ; AGG § 12 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; KSchG § 9 Abs. 1; ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 138 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstbindung der Arbeitgeberin bei befristeter Abmahnung; unwirksame Kündigung eines Beschäftigten der US-Streitkräfte wegen sexueller Belästigung; unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei verbalen Entgleisungen des Prozessbevollmächtigten des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Kaiserslautern, 14.08.2008 - 2 Ca 438/08
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.08.2008 - Az: 2 Ca 438/08 - wird kostenpflichtig - unter Zurückweisung des Auflösungsantrages - zurückgewiesen.

    Über die mündliche Verhandlung vor der 2. Kammer des Arbeitsgerichts Kaiserslautern verhält sich die Sitzungsniederschrift vom 14.08.2008 - 2 Ca 438/08 - (dort S. 1 ff. = Bl. 78 ff. d.A.).

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 14.08.2008 - 2 Ca 438/08 - dort S. 2 ff. = Bl. 85 ff. d.A. Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung vom 25.03.2008, noch durch die Kündigung vom 03.04.2008 aufgelöst worden ist.

    Gegen das ihr am 23.09.2008 zugestellte Urteil vom 14.08.2008 - 2 Ca 438/08 - hat die Beklagte am 20.10.2008 Berufung eingelegt und diese am 24.11.2008 (Montag) mit dem Schriftsatz vom 24.11.2008 begründet.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.08.2008 - 2 Ca 438/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen; 2. -hilfsweise -, das Arbeitsverhältnis des Klägers gegen Zahlung einer Abfindung, die in das Ermessen des Gerichtes gestellt wird, aber EUR 12.000,00 nicht überschreiten sollte, zum 30.09.2008 aufzulösen.

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08
    Die D.C. (D. C. A.) ist eine Behörde des amerikanischen Verteidigungsministeriums, die weltweit Lebensmittelgeschäfte (Supermärkte) für US-Soldaten und deren Angehörige unterhält (eine der Abteilungen der D.C. ist die D.C. Europe; vgl. zur Einordnung der D.C.: BAG v. 09.02.1993 - 1 ABR 33/92 - und LAG Rheinland-Pfalz vom 10.11.1994 - 9 TaBV 30/94 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.1994 - 9 TaBV 30/94

    Stationierungsstreitkräfte; Defence Commissary Agency; Dienststelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08
    Die D.C. (D. C. A.) ist eine Behörde des amerikanischen Verteidigungsministeriums, die weltweit Lebensmittelgeschäfte (Supermärkte) für US-Soldaten und deren Angehörige unterhält (eine der Abteilungen der D.C. ist die D.C. Europe; vgl. zur Einordnung der D.C.: BAG v. 09.02.1993 - 1 ABR 33/92 - und LAG Rheinland-Pfalz vom 10.11.1994 - 9 TaBV 30/94 -).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08
    Dies soll sogar auch für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten gelten können, - jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht hiervon distanziert (BAG v. 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 3 Sa 618/10

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen Verhalten des Prozessbevollmächtigten des

    Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits (Verfahren - 2 Ca 438/08 -, - 3 Sa 643/08 -, - 2 AZR 297/09 - und - 3 Sa 618/10 -) zu tragen.

    Über die Berufung der Beklagten gegen das eben bezeichnete Urteil des Arbeitsgerichts vom 14.08.2008 - 2 Ca 438/08 - entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Urteil vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 -.

    Auf die - im LAG-Urteil vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 - zugelassene - Revision der Beklagten entschied das Bundesarbeitsgericht am 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - wie folgt:.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 - aufgehoben, soweit es den Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen hat.

    Der (noch) im Urteil vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 - vertretenen Auffassung, nur ein vom Arbeitnehmer veranlasstes Verhalten seines Prozessbevollmächtigten könne als Auflösungsgrund herangezogen werden (vgl. APS/Biebl 3. Aufl. KSchG § 9 Rz 66; KR/Spilger 9. Aufl. KSchG § 9 Rz 56) folgt die Berufungskammer gemäß § 563 Abs. 2 ZPO nicht mehr.

    Insoweit ist zu beachten, dass im Berufungsurteil vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 - die auch in den Standardkommentaren zum Kündigungsschutzgesetz (APS/Biebl und KR-Spilger jeweils aaO.) geäußerte Auffassung vertreten worden ist, (ohnehin) könne nur ein vom Arbeitnehmer veranlasstes Verhalten seines Prozessbevollmächtigten als Auflösungsgrund herangezogen werden und dass der Kläger keine Veranlassung gehabt habe, sich von Äußerungen seines Prozessbevollmächtigten zu distanzieren.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Februar 2009 - 3 Sa 643/08 - aufgehoben, soweit es den Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen hat.
  • ArbG Kaiserslautern, 14.08.2008 - 2 Ca 438/08
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom Dienstag, 3. Februar 2009 - Aktenzeichen: 3 Sa 643/08 Sexuelle Belästigung.
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