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   LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13   

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https://dejure.org/2014,35281
LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13 (https://dejure.org/2014,35281)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.05.2014 - 3 Sa 686/13 (https://dejure.org/2014,35281)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 3 Sa 686/13 (https://dejure.org/2014,35281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7, 1, 10 AGG, § 5 HUrlVO i.d.F. vom 12.12.2006, § 29 Ziff. 10 und Anlage 1b zu MTV UKGM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und den Übertragungszeitraum; Staffelung der Urlaubstage abhängig vom Alter der Beschäftigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Urlaubsanspruchs über 50 Jahre alter Beschäftigter nach der HUrlVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Dabei geht das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - davon aus, dass § 5 Hessische Urlaubsverordnung keine unzulässige Altersdiskriminierung enthalte, soweit den über 50-Jährigen ein Urlaubsanspruch von 33 Tagen eingeräumt werde.

    "aa) Das Arbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 5 Abs. 1 HUrlVO 2006 schon deshalb an den höherrangigen Vorschriften des AGG zu messen ist, weil gem. § 33 AGG mögliche Benachteiligungen des Beschäftigten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, die zeitlich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 8. August 2006 stattgefunden haben, nach den Regeln des AGG zu beurteilen sind (BAG in std. Rechtspr. etwa 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 m.w.N. - NZA 2012, 803 [BAG 20.03.2012 - 9 AZR 529/10] ), es also auf den Zeitpunkt des erstmaligen Inkrafttretens der Verordnung nicht ankommt.

    Dies ist jedoch unschädlich, wenn aus dem Kontext der die Ungleichbehandlung vorsehenden Regelung Anhaltspunkte abgeleitet werden können, die die Feststellung des hinter der Regelung stehenden Ziels ermöglichen, um dessen Legitimität und die Eignung und Angemessenheit der gewählten Mittel zur Erreichung des Ziels überprüfen zu können (BAG 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - NZA 2012, 803).

    Bei einer Staffelung des Urlaubsanspruch nach dem Lebensalter der Arbeitnehmer liegt nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - a.a.O.), der sich die Kammer anschließt, die Vermutung nahe, es habe damit dem erhöhten Erholungsbedürfnis älterer Arbeitnehmer Rechnung getragen werden sollen.

    Auch das Bundesarbeitsgericht geht in der Entscheidung vom 20.03.2012 (9 AZR 529/10-NZA 2012, 803) davon aus, wenn die jeweilige Regelung dem Gesundheitsschutz älterer Arbeitnehmer Rechnung tragen wolle, liege es nahe, die Dauer des Erholungsurlaubs für die über 50- oder über 60jährigen Beschäftigten zu verlängern, weil bei dieser Personengruppe ein altersbedingt gesteigertes Erholungsbedürfnis nachvollziehbar sei.

    Zwar kann insofern nicht davon ausgegangen werden, dass dies den Gesundheitsschutz älterer Arbeitnehmer zum Ziel hat (ebenso für § 26 TVöD a.F. BAG 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 -NZA 2012, 803).

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - NZA 2012, 803) geht davon aus, dass sich zwar keine genaue Schwelle für die Zuordnung zur Gruppe der "älteren Arbeitnehmer" festlegen lässt, sondern diese anhand des jeweils verfolgten Ziels festzustellen ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 741/11
    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Generell gilt ein gerichtlicher Erfahrungssatz, dass die physische Belastbarkeit eines Menschen mit zunehmendem Alter abnimmt (BAG 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 - NZA 2010, 327; LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - [...], Tempelmann/Stenslik DStR 2011, 1183, Waltermann NJW 2008, 2519).

    Gleichwohl ist es bei typisierender Betrachtung gerechtfertigt, bei über 50-jährigen Beschäftigten aufgrund Skelett-, Muskel-, Lungen-, Herz- und Sinnesfunktionseinbußen von einer abnehmenden Belastbarkeit und als Folge hiervon von einem höheren Regenerationsbedürfnis auszugehen (LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - m.w.N. [...], das darauf verweist, dass die WHO-Studiengruppe Altern und Arbeit 1991 aus arbeitsmedizinischer Sicht wegen auftretender Schwierigkeiten in Arbeit und Beruf eine Grenze ab dem 45. Lebensjahr annahm, WHO Technical Report Series 835 Aging and Working Capacity - dt. Übersetzung Altern und Arbeit 1994 S. 9 f.).

    Weitere sachverständige Aufklärung dieses allgemeinen Befundes ist nach Einschätzung der Kammer für den ausgeführten Erfahrungssatz nicht geboten (ebenso Bayerischer VGH 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 - [...]; LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - m.w.N. [...]).

    Die verlängerte Urlaubsgewährung als solche verhilft älteren Beschäftigten bei genereller Betrachtung zur Absicherung ihrer Erwerbsfähigkeit (LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - [...]).

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 770/11

    Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Solche Regelungen sind aus Gründen der Praktikabilität -ungeachtet damit eventuell verbundener Härten- zur Abgrenzung der begünstigten Personenkreise sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (vgl. z.B. BAG 17. April 2013 -4 AZR 770/11- Rn. 26, NZA 2014, 335 [BAG 17.04.2013 - 4 AZR 770/11] mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721

    Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit bayerischer Beamter in einem am

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Weitere sachverständige Aufklärung dieses allgemeinen Befundes ist nach Einschätzung der Kammer für den ausgeführten Erfahrungssatz nicht geboten (ebenso Bayerischer VGH 24.10.2011 - 3 ZB 08.721 - [...]; LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - m.w.N. [...]).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Unterstellt, die Anlage 1b zu § 29 Abs. 3 MTV UKGM würde mit ihrer Anknüpfung an die HUrlVO an ein diskriminierendes Urlaubssystem anknüpfen (jedenfalls hinsichtlich der Altersstaffelung für die unter 50-Jährigen) und dieses für einen Übergangszeitraum fortbestehen lassen, wäre dies nach der Rechtsprechung des EuGH und der daran anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht gerechtfertigt, weil damit für die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Arbeitnehmer der Übergang zu einem neuen diskriminierungsfreien System ohne "Verluste" gewährleistet werden soll (EuGH 8. September 2011 -C-297/10- NZA 2011, 11 und nachfolgend: BAG 8. Dezember 2011 -6 AZR 319/09- Rn. 22ff, NZA 2012).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Unterstellt, die Anlage 1b zu § 29 Abs. 3 MTV UKGM würde mit ihrer Anknüpfung an die HUrlVO an ein diskriminierendes Urlaubssystem anknüpfen (jedenfalls hinsichtlich der Altersstaffelung für die unter 50-Jährigen) und dieses für einen Übergangszeitraum fortbestehen lassen, wäre dies nach der Rechtsprechung des EuGH und der daran anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht gerechtfertigt, weil damit für die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Arbeitnehmer der Übergang zu einem neuen diskriminierungsfreien System ohne "Verluste" gewährleistet werden soll (EuGH 8. September 2011 -C-297/10- NZA 2011, 11 und nachfolgend: BAG 8. Dezember 2011 -6 AZR 319/09- Rn. 22ff, NZA 2012).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Generell gilt ein gerichtlicher Erfahrungssatz, dass die physische Belastbarkeit eines Menschen mit zunehmendem Alter abnimmt (BAG 13.10.2009 - 9 AZR 722/08 - NZA 2010, 327; LAG Rheinland-Pfalz 07.09.2010 - 6 Sa 741/11 - [...], Tempelmann/Stenslik DStR 2011, 1183, Waltermann NJW 2008, 2519).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Dieser Erfahrungssatz betrifft auch den Wirkungszusammenhang von erreichtem Lebensalter und Krankheitsanfälligkeit (BAG 06.11.2008 - 2 AZR 523/07 - NZA 2009, 361).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Eine gesetzliche oder tarifliche Regelung ist dann objektiv, wenn sie auf tatsächlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht und die Ungleichbehandlung nicht nur aufgrund von bloßen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen vorgenommen wird (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - AP Nr. 1 zu § 15 AGG).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13
    Bei der Regelung von derartigen Massenerscheinungen liegen Randunschärfen in der Natur der Sache (ausführlich: BAG 18. Dezember 2008 -6 AZR 287/07 - Rn. 26 , NZA 2009, 391).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2008 - 13 S 783/08

    Aufklärungspflichten der Behörde bei der Anordnung öffentlicher Zustellung

  • LAG Hessen, 17.01.2014 - 14 Sa 646/13

    Mehr Urlaubstage für ältere Beschäftigte

  • BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 917/11

    Altersgrenze in einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung

  • ArbG Gießen, 22.03.2013 - 10 Ca 358/12

    Mehrurlaub für ältere Arbeitnehmer; Mehrurlaub für ältere Arbeitnehmer

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 686/13 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die hiergegen eingelegte Berufung mit Urteil vom 9. Mai 2014 (- 3 Sa 686/13 -) zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 20.09.2017 - 2 Sa 370/17

    §§ 1, 7, 10 AGG

    Die hiergegen eingelegte Berufung wies das Hessische Landesarbeitsgericht unter Zulassung der Revision mit am 9. Mai 2014 verkündeten Urteil - Aktenzeichen 3 Sa 686/13 - zurück.

    Auf die Revision des Klägers wurde mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. April 2016 - Aktenzeichen 9 AZR 659/14 - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - Aktenzeichen 3 Sa 686/13 - teilweise aufgehoben und die Beklagte auf die Berufung des Klägers unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - Aktenzeichen 10 Ca 359/12- verurteilt, dem Kläger für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.

    Der Kläger hat jedenfalls mit seiner Klage im Vorverfahren der Parteien vor dem Arbeitsgericht Gießen - Aktenzeichen 10 Ca 359/12, nachfolgend vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht - Aktenzeichen 3 Sa 686/13 und dem Bundesarbeitsgericht - Aktenzeichen 9 AZR 659/14 Ansprüche auf drei Tage Ersatzurlaub für die Jahre 2009 bis 2012 geltend gemacht.

  • LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17

    1. Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen ordnungsgemäß beantragten Urlaub

    Die Beklagte hat zur Stützung ihrer Rechtsansicht auf ein Urteil des Hessischen LAG vom 17. Januar 2014 - 14 Sa 646/13 - und vom 09. Mai 2014 - 3 Sa 686/13 - Bezug genommen.
  • ArbG Gießen, 08.02.2017 - 7 Ca 294/16

    Die Urlaubsstaffelung des Art. III § 1 TV zu § 71 BAT in Verbindung mit § 4 Abs.

    Maßgebend ist, dass der Kläger im Jahr 2012 eine der Beklagten im selben Jahr zugestellte Klage anhängig gemacht hatte, mit der er mit der Begründung, ihm stehe aufgrund Altersdiskriminierung wegen der in der Hessischen Urlaubsverordnung für Beamte enthaltenen Altersstaffelung des Urlaubs i.V.m. der Besitzstandsregelung in Anlage 1b zum MTV UKGM ein um drei Tage erhöhter Urlaubsanspruch zu, für mehrere Jahre bis einschließlich 2012 die Gewährung von drei Tagen zusätzlichem Urlaub bzw. Ersatzurlaub begehrt hatte, und die Beklagte in diesem Rechtsstreit die Abweisung der Klage beantragt sowie u.a. argumentiert hatte, ein solcher Anspruch auf drei Tage zusätzlichen Urlaub bestehe aus rechtlichen Gründen generell nicht (vgl. BAG v. 21. April 2016 - 9 AZR 659/14, juris; Hessisches LAG v. 9. Mai 2014 - 3 Sa 686/13, juris).
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