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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 3 Sa 701/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4054
LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 3 Sa 701/08 (https://dejure.org/2009,4054)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.04.2009 - 3 Sa 701/08 (https://dejure.org/2009,4054)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 Sa 701/08 (https://dejure.org/2009,4054)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bei fristloser Eigenkündigung wegen verzögerter Lohnzahlung; Bemessung der Abfindungsleistung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 614; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 628 Abs. 2; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; KSchG § 13; ; KSchG § 13 Abs. 1 S. 3; ; ArbGG § 69 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei fristloser Eigenkündigung wegen verzögerter Lohnzahlung; Bemessung der Abfindungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abfindung trotz Kündigung wegen Gehaltsrückstands

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Lohn andauernd zu spät gezahlt wird - Eigenkündigung und Abfindung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Geld - keine Arbeitsleistung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Lohnrückstand berechtigt Mitarbeiter zu fristloser Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abfindungsanspruch bei unpünktlicher Lohnzahlung?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Abfindung bei Eigenkündigung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06

    Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 3 Sa 701/08
    Das Arbeitsgericht setze sich (auch) mit der von ihm vertretenen Rechtsauffassung in diametralen Widerspruch zur Entscheidung des BAG vom 26.07.2007 - 8 AZR 796/06 -.
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 3 Sa 701/08
    Zur Berufungsbegründung macht die Klägerin insbesondere geltend, dass das vom Arbeitsgericht zitierte Urteil des LAG Hamm vom 12.06.1984 spätestens seit der Entscheidung des BAG vom 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 - überholt sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2012 - 6 Sa 547/11

    Schadenersatz

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz habe in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 Sa 701/08 - zutreffend ausgeführt, dass im Falle eines solchen vertragswidrigen Verhaltens eines Arbeitgebers in analoger Anwendung der §§ 9, 10 KSchG ein Abfindungsanspruch in Höhe von zwei Dritteln der Faustformel zustünde.

    Auf die von der Berufung weiter thematisierte Anzahl der Beschäftigten der Beklagten im Zusammenhang mit den von der Rechtsprechung anerkannten Erweiterungen zur Höhe eines Auflösungsschadens bei Eingreifen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz (vgl. BAG Urteil vom 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 - = EzA § 628 BGB Nr. 19; dem folgend: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.04.2009 - 3 Sa 701/08) kommt es wegen der aufgezeigten Unwirksamkeit der Abmahnung nicht mehr entscheidend an.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2012 - 6 Sa 546/11

    Schadenersatz

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz habe in seiner Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 Sa 701/08 - zutreffend ausgeführt, dass im Falle eines solchen vertragswidrigen Verhaltens eines Arbeitgebers in analoger Anwendung der §§ 9, 10 KSchG ein Abfindungsanspruch in Höhe von zwei Dritteln der Faustformel zustünde.

    Auf die von der Berufung weiter thematisierte Anzahl der Beschäftigten der Beklagten im Zusammenhang mit den von der Rechtsprechung anerkannten Erweiterungen zur Höhe eines Auflösungsschadens bei Eingreifen des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz (vgl. BAG Urteil vom 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 - = EzA § 628 BGB Nr. 19; dem folgend: LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.04.2009 - 3 Sa 701/08) kommt es wegen der aufgezeigten Unwirksamkeit der Abmahnung nicht mehr entscheidend an.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2010 - 7 Sa 177/10

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschulden

    Für die Feststellung des Schadens kommt es daher nicht darauf an, ob unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine Abfindung gezahlt worden wäre, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer in einem durch das Kündigungsschutzgesetz bestandsgeschützten Arbeitsverhältnis stand (vgl. BAG, Urteil vom 26.07.2007 - 8 AZR 796/06 = AP Nr. 19 zu § 628 BGB; Urteil vom 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 = AP Nr. 13 zu § 628 BGB; Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 21.04.2009 - 3 Sa 701/08 - AE 2009, 329 und juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 735/09

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschulden - Lohnrückstand

    Für die Feststellung des Schadens kommt es daher nicht darauf an, ob unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine Abfindung gezahlt worden wäre, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer in einem durch das Kündigungsschutzgesetz bestandsgeschützten Arbeitsverhältnis stand (vgl. BAG, Urt. v. 26.07.2007 - 8 AZR 796/06 = AP Nr. 19 zu § 628 BGB; Urt. v. 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 = AP Nr. 13 zu § 628 BGB; Urt. des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.04.2009 - 3 Sa 701/08 = AE 2009, 329 und juris) (III.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 683/09

    Eigenkündigung wegen Lohnrückstand

    Für die Feststellung des Schadens kommt es daher nicht darauf an, ob unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine Abfindung gezahlt worden wäre, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer in einem durch das Kündigungsschutzgesetz bestandsgeschützten Arbeitsverhältnis stand (vgl. BAG, Urt. v. 26.07.2007 - 8 AZR 796/06 = AP Nr. 19 zu § 628 BGB; Urt. v. 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 = AP Nr. 13 zu § 628 BGB; Urt. des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.04.2009 - 3 Sa 701/08 = AE 2009, 329 und juris) (III.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 13/10

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschulden - Lohnrückstand

    Für die Feststellung des Schadens kommt es daher nicht darauf an, ob unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine Abfindung gezahlt worden wäre, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer in einem durch das Kündigungsschutzgesetz bestandsgeschützten Arbeitsverhältnis stand (vgl. BAG, Urt. v. 26.07.2007 - 8 AZR 796/06 = AP Nr. 19 zu § 628 BGB; Urt. v. 26.07.2001 - 8 AZR 739/00 = AP Nr. 13 zu § 628 BGB; Urt. des LAG Rheinland-Pfalz vom 21.04.2009 - 3 Sa 701/08 = AE 2009, 329 und juris) (III.).
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