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   LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09   

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https://dejure.org/2009,5979
LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09 (https://dejure.org/2009,5979)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.05.2009 - 3 Sa 74/09 (https://dejure.org/2009,5979)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 3 Sa 74/09 (https://dejure.org/2009,5979)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, treuwidrig, Wartezeit, Treu und Glauben, Arbeitsunfall, Darlegungslast des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung außerhalb des gesetzlichen Kündigungsschutzes

  • hensche.de

    Kündigung, Kündigungsschutz

  • Judicialis

    ArbGG § 72a; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; BGB § 242; ; EntgeltfortzahlungsG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1; BGB § 242; EFZG § 8 Abs. 1 S. 1
    Krankheitsbedingte Kündigung außerhalb des gesetzlichen Kündigungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bei Arbeitsunfall Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung im Zusammenhang mit Arbeitsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ist nicht grundsätzlich treuwidrig - LAG Kiel zu Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes - Treu und Glauben

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09
    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben im Einzelnen ergeben, lässt sich dabei nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 447/03 - zitiert nach juris, Rzn. 36, 37).
  • ArbG Berlin, 07.03.2000 - 86 Ca 34037/99

    Rechtswirksamkeit einer Kündigung eines Dienstverhältnisses; Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09
    Es kommt nicht auf die objektive Sachlage zum Zeitpunkt der Kündigung an, sondern lediglich auf die Gründe, die den unmittelbaren Kündigungsentschluss des Kündigenden bestimmt haben (ArbG Berlin vom 07.03.2000 - 86 Ca 34037/99 - zitiert nach juris).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, liegt beim Arbeitnehmer (BAG vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zitiert nach juris, Rzn. 27, 28).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 3 Sa 74/09
    Der Vorwurf willkürlicher, sachfremder oder diskriminierender Ausübung des Kündigungsrechts scheidet dagegen aus, wenn ein irgendwie einleuchtender Grund für die Rechtsausübung vorliegt (BAG vom 28.03.2003 - 2 AZR 333/02- zitiert nach juris, Rz. 17).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11

    Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall

    Es kommt nicht auf die objektive Sachlage zum Zeitpunkt der Kündigung an, sondern lediglich auf die Gründe, die den unmittelbaren Kündigungsentschluss des Kündigenden bestimmt haben (LAG Schleswig-Holstein, 27.5.2009 - 3 Sa 74/09, LAGE § 242 BGB 2002 Kündigung).

    Hingegen ist eine Kündigung - worauf das Arbeitsgericht zutreffend hinweist - nicht schon deshalb treuwidrig, weil sie im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Arbeitsunfall ausgesprochen wurde (L AG Schleswig-Holstein, 27.5.2009 - 3 SA 74/09, LAGE § 242 BGB 2002 Kündigung Nr. 6).

  • ArbG Solingen, 10.05.2012 - 2 Ca 198/12

    Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls

    Hingegen ist eine Kündigung nicht schon deshalb treuwidrig, weil sie im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Arbeitsunfall ausgesprochen wurde (LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2009, 3 Sa 74/09).
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