Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2010 - 3 Sa 94/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 611 Abs 1 BGB
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Auslegung von Klageanträgen und Vereinbarungen zur Wiederbegründung eines Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung von Klageanträgen und Vereinbarungen zur Wiederbegründung eines Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.10.2009 - 9 Ca 343/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2010 - 3 Sa 94/10
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 519/10
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Köln, 14.10.2010 - 7 Sa 134/10
Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unklare Formularklausel zur …
Da die Parteien aber durch die Bezugnahme auch auf Ziffer 1 der Schuldrechtlichen Vereinbarung für das besondere Rückkehrrecht den Fortbestand für die Zeit bis zum 31.12.2008 eingeräumt haben, muss es genügen, wenn bis zu diesem Stichtag die besonderen Anspruchsvoraussetzungen eingetreten sind und das Rückkehrrecht auch geltend gemacht wurde (wie hier z. B. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2009, 14 Sa 1249/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).Bei den von den Parteien in Bezug genommenen Regeln der Ziffern 1 b / 2 a der schuldrechtlichen Vereinbarung vom 08.04.2005 handelt es sich im Verhältnis der Parteien zueinander um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10).
Es betont, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Darlegungs- und Beweislast nicht " überfordert " werden dürfe und daran keineswegs dieselben Anforderungen zu stellen seien wie sonst in einem Kündigungsschutzprozess an den kündigenden Arbeitgeber (LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.2.2010, 8 Sa534/09).
Dies wird z.B. vom LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10) ausdrücklich verneint, könnte vom reinen Wortlaut der Klausel her aber auch bejaht werden.
(8) Schließlich wird zu der Klausel über die Voraussetzungen des besonderen Rückkehrrechts auch die Auslegung vertreten, dass es ausreicht, wenn es sich um eine Kündigung handelt, zu deren Rechtfertigung sich der kündigende Arbeitgeber auf dringende betriebliche Gründe im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG beruft, wobei deren Wirksamkeit auch aus §§ 7, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG folgen kann (LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10, S.26 f.; ArbG Bonn vom 5.11.2009, 3 Ca 2279/09; ArbG Hamburg vom 10.07.2009, 13 Ca 52/09; ArbG Stade vom 30.12.2009, 1 Ca 362/09; Arbeitsgericht Rostock vom 17.3.2009, 3 Ca 115/09; Arbeitsgericht Nürnberg vom 18.6.2009, 11 Ca 1043/09).
Bei näherer Betrachtung kommt dem Kläger in dieser Hinsicht kaum eine größere Sachnähe zu als der Beklagten (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10).
- LAG Köln, 02.12.2010 - 13 Sa 280/10
Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Wiedereinstellungsanspruch bei …
Da die Parteien aber durch die Bezugnahme auch auf Ziffer 1 der Schuldrechtlichen Vereinbarung für das besondere Rückkehrrecht den Fortbestand für die Zeit bis zum 31.12.2008 eingeräumt haben, muss es genügen, wenn bis zu diesem Stichtag die besonderen Anspruchsvoraussetzungen eingetreten sind und das Rückkehrrecht auch geltend gemacht wurde (wie hier z. B. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2009, 14 Sa 1249/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10; LAG Hamburg vom 20.7.2010, 4 Sa 58/09; LAG Köln vom 13.9.2010, 5 Sa 313/10).Bei den von den Parteien in Bezug genommenen Regeln der Ziffern 1 b / 2 a der schuldrechtlichen Vereinbarung vom 08.04.2005 handelt es sich im Verhältnis der Parteien zueinander um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10).
Es betont, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Darlegungs- und Beweislast nicht " überfordert " werden dürfe und daran keineswegs dieselben Anforderungen zu stellen seien wie sonst in einem Kündigungsschutzprozess an den kündigenden Arbeitgeber (LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.2.2010, 8 Sa534/09).
Dies wird z.B. vom LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10) ausdrücklich verneint, könnte vom reinen Wortlaut der Klausel her aber auch bejaht werden.
(8) Schließlich wird zu der Klausel über die Voraussetzungen des besonderen Rückkehrrechts auch die Auslegung vertreten, dass es ausreicht, wenn es sich um eine Kündigung handelt, zu deren Rechtfertigung sich der kündigende Arbeitgeber auf dringende betriebliche Gründe im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG beruft, wobei deren Wirksamkeit auch aus §§ 7, 13 Abs. 1 S. 2 KSchG folgen kann (LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10, S.26 f.; ArbG Bonn vom 5.11.2009, 3 Ca 2279/09; ArbG Hamburg vom 10.07.2009, 13 Ca 52/09; ArbG Stade vom 30.12.2009, 1 Ca 362/09; Arbeitsgericht Rostock vom 17.3.2009, 3 Ca 115/09; Arbeitsgericht Nürnberg vom 18.6.2009, 11 Ca 1043/09).
Bei näherer Betrachtung kommt dem Kläger in dieser Hinsicht kaum eine größere Sachnähe zu als der Beklagten (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz vom 20.7.2010, 3 Sa 94/10).
- BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 519/10
Wiedereinstellungsanspruch - Bestimmtheit des Klageantrags - AGB-Kontrolle
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Juli 2010 - 3 Sa 94/10 - wird zurückgewiesen. - LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 5 Sa 446/10
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Auflösungsvertrag mit Rückkehrrecht
Insoweit hat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Urteil vom 20.07.2010 - 3 Sa 94/10 - völlig zu Recht folgendes ausgeführt:. - LAG Köln, 20.10.2011 - 7 Sa 314/10
Anspruch auf Wiedereinstellung nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund …
Die vertragliche Regelung des besonderen Rückkehrrechts enthält allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB (…BAG vom 09.02.2011, Rdnr. 30 ff.;… LAG Köln vom 14.10.2010, 7 Sa 134/10, Rdnr. 62 ff.; LAG Rheinland-Pfalz vom 20.07.2010, 3 Sa 94/10).
Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 20.01.2010 - 11 Ca 2414/09
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.05.2011 - 3 Sa 94/10