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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16   

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https://dejure.org/2017,49128
LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16 (https://dejure.org/2017,49128)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2017 - 3 Sa 964/16 (https://dejure.org/2017,49128)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 3 Sa 964/16 (https://dejure.org/2017,49128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verweisungsklausel/Gleichstellungsabrede/Ausschlussfrist/Geltendmachung

  • IWW

    § 148 ZPO, § ... 613 a BGB, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 64 Abs. 2 lit. b) ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 4 Abs. 1, 3 Abs. 1 TVG, § 613a BGB, Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2 KSchG, §§ 286, 288 BGB, § 24 Abs. 3 MTV, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 92 Abs. 1 Satz 1, 344 ZPO, § 72 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer uneingeschränkten Verweisungsklausel in Alt- und Neuverträgen

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 133, 157, 305 ff. BGB; § 613a BGB; § 24 MTV Einzelhandel NRW
    Verweisungsklausel/Gleichstellungsabrede/Ausschlussfrist/Geltendmachung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisungsklausel; Gleichstellungsabrede; Ausschlussfrist; Geltendmachung

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer uneingeschränkten Verweisungsklausel in Alt- und Neuverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Das ist bei der Verwendung der Klausel "Alle übrigen Punkte des Arbeitsvertrages behalten ihre Gültigkeit" in der Änderungsvereinbarung der Fall (Anschluss an LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 und vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit den zutreffenden Ausführungen der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 12.05.2017 (10 Sa 820/16) und der 13. Kammer in ihrem Urteil vom 17.09.2015 (13 Sa 449/15) in den jeweiligen gegen die Beklagte geführten Parallelverfahren.

    Die Erwähnung der übrigen Punkte des Arbeitsvertrages in der Vertragsergänzung kann daher nur so verstanden werden, dass sie erneut bedacht worden sind (so auch LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16).

    Hier haben die Klägerin und die Rechtsvorgängerin der Beklagten durch die ausdrückliche Bestätigung der Gültigkeit aller übrigen Punkte des Arbeitsvertrages und damit eben auch der Bezugnahmeklausel der Ziffer 2 des Arbeitsvertrages jenseits des Änderungsvertragsanlasses jedoch ein Mehr vereinbart (so auch LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16).

    Wer zu einem solchen Zeitpunkt ausdrücklich die fragliche Klausel aufrechterhalten will, muss sich auch die dann geltende Rechtslage entgegenhalten lassen (LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16).

    cc) Die dynamische Fortgeltung der Bezugnahme auf die jeweils gültigen Tarifverträge des Einzelhandels in NRW auch in dem gemäß § 613a BGB zum 01.01.2013 auf die Beklagte übergegangenen Arbeitsverhältnis ist schließlich entgegen der Auffassung der Beklagten auch europarechtlich unter besonderer Berücksichtigung des Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 und des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht zu beanstanden (ebenso bereits LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16).

    Mithin begegnet das Ergebnis, dass die Beklagte als Betriebsübernehmerin nach § 613a BGB an die zwischen ihrer Rechtsvorgängerin und der Klägerin vereinbarte dynamische Inbezugnahme der Gehaltstarifverträge des Einzelhandels NRW gebunden bleibt und die Klägerin nach dem einschlägigen Gehaltstarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung zu vergüten hat, keinen europarechtlichen Bedenken (ebenso explizit LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16).

    Dies und die Tatsache, dass der Klägerin mit der anlässlich der Rückstufung zur Verkäuferin/Kassiererin getroffenen Änderungsvereinbarung im Jahr 2009 erneut eine Vergütung nach G II bestätigt wurde, lassen erkennen, dass die Parteien eine Subsumtion unter die tariflichen Eingruppierungsvorschriften weder bei der Übertragung der genannten Funktion noch im Anschluss an deren Wegfall vorgenommen haben (ebenso schon LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16 in dem dort entschiedenen und insoweit vollständig parallel gelagerten Fall).

    Eine einmalige Geltendmachung von Ansprüchen "für denselben Sachverhalt" erstreckt deren fristwahrende Wirkung auch auf später fällig werdende Leistungen, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (siehe auch insoweit bereits LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16 m.w.N.).

    Da ihr Interesse allein auf die Klärung dieses streitigen Punktes gerichtet ist, muss der Antrag so verstanden werden, dass den oben genannten drei Elementen des Antrags keine gesonderte Bedeutung zukommt, sondern die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr auch in Zukunft ab Mai 2016 die Zahlung einer Vergütung gemäß der Gehaltsgruppe II (nach dem 5. Tätigkeitsjahr) des GTV Einzelhandel NRW in der jeweils geltenden Fassung schuldet (so bereits LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16; LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 und LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 zu den jeweils parallel gelagerten Fällen).

    Mit der entsprechend möglichen Auslegung ist der Feststellungsantrag hinreichend bestimmt und auch im Übrigen, insbesondere hinsichtlich des weiter erforderlichen und hier aber auch gegebenen besonderen Feststellungsinteresses zulässig (vgl. BAG vom 05.07.2017 - 4 AZR 867/16, juris, Rz. 16/17; ferner LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16).

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Der Anspruchsgegner soll sich auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden können (BAG vom 22.09.2016 - 6 AZR 432/15, juris, Rz. 13; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14, juris, Rz. 45; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14, juris, Rz. 16; BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07, juris, Rz. 18).

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14, juris, Rz. 45; BAG vom 03.07.2013 - 4 AZR 476/12, juris, Rz. 44).

    Der Anspruchsteller muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (BAG vom 17.10.2017 - 9 AZR 80/17, juris, Rz. 37; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14, juris, Rz. 45; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14, juris, Rz. 20).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14, juris, Rz. 45; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14, juris, Rz. 20; BAG vom 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13, juris, Rz. 24).

    Ebenso wie ein Schreiben, in dem einer bestimmten Vorgehensweise des Arbeitgebers "widersprochen" wird oder in dem "um Überprüfung" gebeten wird, nicht als Geltendmachung einer Forderung verstanden werden kann (vgl. BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14, juris, Rz. 46), gilt dies auch für die von der Klägerin lediglich zum Ausdruck gebrachte "Bitte um Stellungnahme".

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Der Anspruchsgegner soll sich auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden können (BAG vom 22.09.2016 - 6 AZR 432/15, juris, Rz. 13; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14, juris, Rz. 45; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14, juris, Rz. 16; BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 222/07, juris, Rz. 18).

    Der Anspruchsteller muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (BAG vom 17.10.2017 - 9 AZR 80/17, juris, Rz. 37; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14, juris, Rz. 45; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14, juris, Rz. 20).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Bezifferung nicht zwingend erforderlich (BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 700/14, juris, Rz. 45; BAG vom 18.02.2016 - 6 AZR 628/14, juris, Rz. 20; BAG vom 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13, juris, Rz. 24).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Diese sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. nur BAG vom 18.11.2009 - 4 AZR 514/08, juris).

    Mit seiner zutreffenden Auslegung steht das Arbeitsgericht in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 21.10.2015 - 4 AZR 649/14, juris, Rz. 33; BAG vom 19.10.2011 - 4 AZR 811/09, juris, Rz. 27; BAG vom 18.11.2009 - 4 AZR 514/08, juris, Rz. 25; BAG vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, juris, Rz. 49).

    Das hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG vom 21.10.2015 - 4 AZR 649/14, juris, Rz. 33; BAG vom 18.11.2009 - 4 AZR 514/08, juris, Rz. 25).

  • LAG Düsseldorf, 17.09.2015 - 13 Sa 449/15

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf die Bestimmungen der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Das ist bei der Verwendung der Klausel "Alle übrigen Punkte des Arbeitsvertrages behalten ihre Gültigkeit" in der Änderungsvereinbarung der Fall (Anschluss an LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 und vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16).

    Die erkennende Kammer folgt insoweit den zutreffenden Ausführungen der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 12.05.2017 (10 Sa 820/16) und der 13. Kammer in ihrem Urteil vom 17.09.2015 (13 Sa 449/15) in den jeweiligen gegen die Beklagte geführten Parallelverfahren.

    Da ihr Interesse allein auf die Klärung dieses streitigen Punktes gerichtet ist, muss der Antrag so verstanden werden, dass den oben genannten drei Elementen des Antrags keine gesonderte Bedeutung zukommt, sondern die Klägerin festgestellt haben möchte, dass die Beklagte ihr auch in Zukunft ab Mai 2016 die Zahlung einer Vergütung gemäß der Gehaltsgruppe II (nach dem 5. Tätigkeitsjahr) des GTV Einzelhandel NRW in der jeweils geltenden Fassung schuldet (so bereits LAG Düsseldorf vom 12.05.2017 - 10 Sa 820/16; LAG Düsseldorf vom 17.09.2015 - 13 Sa 449/15 und LAG Düsseldorf vom 11.11.2016 - 6 Sa 110/16 zu den jeweils parallel gelagerten Fällen).

  • ArbG Düsseldorf, 23.09.2016 - 4 Ca 2552/16
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.09.2016 - Az.: 4 Ca 2552/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    1.Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.06.2016 - Az.: 4 Ca 2552/16 - bleibt hinsichtlich des Tenors Ziffer 2 (Feststellung) aufrechterhalten.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.09.2016 - 4 Ca 2552/16 - abzuändern und die Klage unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 29.06.2016 abzuweisen.

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Eine dynamische Bezugnahmeklausel geht als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer regelmäßig auf das nach dem Betriebsübergang bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unter Aufrechterhaltung der Dynamik über (BAG vom 23.11.2017 - 6 AZR 739/15, juris, Rz. 30 ff.; BAG vom 30.08.2017 - 4 AZR 95/14, juris, Rz. 43; BAG vom 23.09.2009 - 4 AZR 331/08, juris, Rz. 14 ff.).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht inzwischen bereits in mehreren Entscheidungen ausdrücklich in Umsetzung der Vorgaben des Urteils des EuGH vom 27.04.2017 festgestellt (BAG vom 23.11.2017 - 6 AZR 739/15, juris, Rz. 34; BAG vom 30.08.2017 - 4 AZR 95/14, juris, Rz. 46 ff.) und dem schließt sich auch die erkennende Berufungskammer an.

  • EuGH, 27.04.2017 - C-680/15

    Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Das ihm vom Bundesarbeitsgericht in dem Verfahren "Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt" vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen (BAG vom 17.06.2015 - 4 AZR 61/14 (A), juris) hat der EuGH mit Urteil vom 27.04.2017 beantwortet (EuGH vom 27.04.2017 - C-680/15 und C-681/15, juris).

    Eine Aussetzung des Rechtsstreits kam, nachdem der EuGH über die Vorabentscheidungsersuchen mit Urteil vom 27.04.2017 entschieden hat (EUGH vom 21.04.2017 - C-680/15 und C-681/15 -, juris), nicht mehr in Betracht.

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Mit seiner zutreffenden Auslegung steht das Arbeitsgericht in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 21.10.2015 - 4 AZR 649/14, juris, Rz. 33; BAG vom 19.10.2011 - 4 AZR 811/09, juris, Rz. 27; BAG vom 18.11.2009 - 4 AZR 514/08, juris, Rz. 25; BAG vom 30.07.2008 - 10 AZR 606/07, juris, Rz. 49).

    Das hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG vom 21.10.2015 - 4 AZR 649/14, juris, Rz. 33; BAG vom 18.11.2009 - 4 AZR 514/08, juris, Rz. 25).

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.12.2017 - 3 Sa 964/16
    Sie hat die Ansicht vertreten, der Rechtsstreit sei bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Parallelsache 4 AZR 6/16 oder in den Rechtssachen 4 AZR 61/14 und 4 AZR 95/14 oder bis zu einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs über die Vorlageentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.2014 - 4 AZR 61/14 (A) - und - 4 AZR 95/14 (A) - gemäß § 148 ZPO auszusetzen.

    Das ihm vom Bundesarbeitsgericht in dem Verfahren "Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt" vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen (BAG vom 17.06.2015 - 4 AZR 61/14 (A), juris) hat der EuGH mit Urteil vom 27.04.2017 beantwortet (EuGH vom 27.04.2017 - C-680/15 und C-681/15, juris).

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung; Gleichstellungsabrede

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 432/15

    Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 811/09

    Gleichstellungsabrede - Abgrenzung "Altvertrag/Neuvertrag

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 331/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 964/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1118
LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 964/16 (https://dejure.org/2017,1118)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2017 - 3 Sa 964/16 (https://dejure.org/2017,1118)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 3 Sa 964/16 (https://dejure.org/2017,1118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 964/16
    Eine solche kannnur dann von Bedeutung sein, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt (BAG 13.11.2013, NJOZ 2014, 901; BAG 19.11.2014, NJOZ 2015, 779).
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 996/12

    Eingruppierung eines "Anlagenführers" in der Brot- und Backwarenindustrie

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 964/16
    Eine solche kannnur dann von Bedeutung sein, wenn sie die tatsächlich auszuübende Tätigkeit sowie die Gesamt- oder Teiltätigkeiten ausreichend wiedergibt (BAG 13.11.2013, NJOZ 2014, 901; BAG 19.11.2014, NJOZ 2015, 779).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 964/16
    Der Tatsachenvortrag muss dabei einen wertenden Vergleich mit den nicht unter ein bestimmtes Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten ermöglichen (BAG 20.10.1993, AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.02.1970 - 4 AZR 168/69

    Informationszentrum Berlin - Presse- und Informationsamt des Landes Berlin -

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 964/16
    Dabei reicht selbst eine lückenlose und genaue Darlegung der Tätigkeiten und Aufgaben nicht aus, wenn sich hieraus nicht zugleich entnehmen lässt, aufgrund welcher konkreten Tatsachen die jeweils in Betracht kommenden qualifizierenden Merkmale erfüllt sein sollen (BAG 13.12.1978, AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 19.03.1980, AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 964/16
    Um einfache Tätigkeiten handelt es sich daher bei solchen, die weder eine Zweckausbildung noch eine Einarbeitung voraussetzen (BAG 24.09.1997, DB 1998, 1192), wobei vorliegend die Tarifvertragsparteien allerdings das Verhältnis zum Ecklohn noch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht haben.
  • BAG, 31.01.2018 - 4 AZR 105/17

    Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 104/17 -; ohne Tatbestand und

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Januar 2017 - 3 Sa 964/16 - wird zurückgewiesen.
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