Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 02.12.2005

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05   

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LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,7050)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,7050)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,7050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Berufungsbegründung bezüglich eines erstinstanzlich ausgeurteilten Weiterbeschäftigungsantrags ; Obsiegen des Arbeitnehmers wie in erster Instanz auch in der Berufungsinstanz mit einer Kündigungsschutzklage ; Maßstab für die Wirksamkeit einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 6; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 6; ZPO § 520
    Beweisverwertungsverbot für von Dritten maschinell erhobene Daten, Berufungsbegründung gegen Weiterbeschäftigungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin, 09.01.1984 - 12 Sa 127/83
    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Die Zeiterfassungsgeräte sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte Einrichtungen gemäß § 87 Ziff. 6 BetrVG (vgl. LAG Düsseldorf DB 1978 S. 459; LAG Berlin DB 1984 S. 2098; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, 21. Aufl., § 87 Rdz. 244; Däubler/Kittner/Klebe, 7. Aufl., § 87 Rdz. 166 m.w.N. auf Rechtsprechung Literatur).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin, Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht aber auch in den Fällen, in denen die Daten von Dritten erhoben werden (vgl. BAG AP Nr. 23 zu § 75 BPersVG; GK-Wiese, 6. Aufl., § 87 BetrVG Rdz. 123; LAG Baden-Württemberg, BB 1999 S. 1439; LAG Sachsen-Anhalt NZA-RR 2000 S. 476; LAG Hamburg BB 1985 S. 2111).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Bei Pflichtverletzungen im Vertrauensbereich ist die Abmahnung erforderlich, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG NZA 1997 S. 1281; Küttner/Eisemann, Personalbuch 2004, 11. Aufl., Kapitel 2 Abmahnung, Rdz. 14).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99

    Privattelefonate ohne Kennzeichnung zur EDV-Erfassung - Herausgreifende Kontrolle

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht aber auch in den Fällen, in denen die Daten von Dritten erhoben werden (vgl. BAG AP Nr. 23 zu § 75 BPersVG; GK-Wiese, 6. Aufl., § 87 BetrVG Rdz. 123; LAG Baden-Württemberg, BB 1999 S. 1439; LAG Sachsen-Anhalt NZA-RR 2000 S. 476; LAG Hamburg BB 1985 S. 2111).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    In den Fällen, in denen der Kläger mit der Kündigungsschutzklage obsiegt, bedarf es Ausführungen in der Berufungsbegründungsschrift, wenn auch bei einem Obsiegen des Klägers nach Auffassung der Beklagten der Weiterbeschäftigungsanspruch nicht begründet ist (vgl. dazu: BAG Urt. v. 02.04.1987 - Az.: 2 AZR 418/86).
  • BAG, 26.06.1969 - 2 AZR 173/68

    Verhalten des Arbeitnehmers - Kündigungsgrund - Erfüllung der

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass nur solche verhaltensbedingten Gründe für eine ordentliche Kündigung in Betracht kommen, die der Arbeitnehmer bei der Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere bei der Erbringung der Arbeitsleistung herbeigeführt hat (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.2005 - 3 Sa 98/05
    Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (vgl. BAG DB 1986 S. 1339; Küttner/Eisemann a.a.O.; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Berkowsky, 2. Aufl., § 137 Rdz. 365).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    cc) Allein die Verletzung eines Mitbestimmungstatbestands oder die Nichteinhaltung einer Betriebsvereinbarung und deren Verfahrensregelungen können es demnach grundsätzlich nicht rechtfertigen, einen entscheidungserheblichen, unstreitigen Sachvortrag der Parteien nicht zu berücksichtigen und im Ergebnis ein "Sachverhaltsverwertungsverbot" anzuerkennen (siehe auch BAG 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356; im Ergebnis ebenso Altenburg/Leister NJW 2006, 469, 470; aA LAG Baden-Württemberg - 12 Sa 115/97 - BB 1999, 1439; LAG Bremen 28. Juli 2005 - 3 Sa 98/05 - Fischer BB 1999, 154, 155 f.).
  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 10 Sa 169/07

    Außerordentliche Kündigung; Führung privater Telefonate; Mitbestimmung des

    Die automatische Telefondatenerfassung, wie sie von der Beklagten benutzt wird, gehört zu derartigen Einrichtungen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (BAG, Beschluss vom 27.05.1986 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 15; BAG, Beschluss vom 30.08.1995 - NZA 1996, 218; LAG Bremen, Urteil vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 - AiB 2006, 325; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmeier, BetrVG, 23. Aufl., § 87 Rz. 244; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 10. Aufl., § 87 Rz. 166 m.w.N.).

    bb) Ob mitbestimmungswidrig vom Arbeitgeber erlangte Informationen grundsätzlich einem Verwertungsverbot unterliegen oder ob eine Verwertung mitbestimmungswidrig erlangter Informationen etwa dann möglich ist, wenn sich der Beweisführer in einer Notwehrsituation oder in einer notwehrähnlichen Lage befindet, wird in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur nicht einheitlich beantwortet (vgl. einerseits: BAG, Urteil vom 12.01.1988 - AP BPersVG § 75 Nr. 23; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.1999 - BB 1999, 1439; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Bremen, Urteil vom 28.07.2005 - 3 Sa 98/05 - AiB 2006, 325; LAG Köln, Urteil vom 04.11.2005 - NZA-RR 2006, 302; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 256; DKK-Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 4; GK-Wiese, BetrVG, 8. Aufl., § 87 Rz. 123; Fischer, BB 1999, 154; andererseits: BAG, Urteil vom 27.03.2003 - AP BetrVG 1972, § 87 Überwachung Nr. 36; BAG, Urteil vom 07.12.2006 - AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 58 Rz. 36; Kopke, NZA 1999, 917; Grosjean, DB 2003, 2650; Schlewing, NZA 2004, 1071; Altenburg/Leister, NJW 2006, 469; vgl. auch ErfK/Kania, a.a.O., Einl. vor § 74 BetrVG, Rz. 27 a m.j.w.N.).

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   LAG Hessen, 02.12.2005 - 3 Sa 98/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12812
LAG Hessen, 02.12.2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,12812)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.12.2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,12812)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 3 Sa 98/05 (https://dejure.org/2005,12812)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mitteilungspflichten und Darlegungspflichten des Arbeitgebers in Bezug auf dessen Entscheidung die Einstellung eines schwerbehinderten Bewerbers betreffend; Entschädigungsanspruch eines Schwerbehinderten wegen Diskriminierung; Einfluss der gesetzlichen ...

  • Judicialis

    SGB IX § 71 I; ; SGB IX § 81 I 9

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 71 Abs. 1 § 81 Abs. 1 S. 9
    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers über Einstellung eines schwerbehinderten Bewerbers nur bei Nichterfüllung der gesetzlichen Beschäftigungsquote

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Hessen, 02.12.2005 - 3 Sa 98/05
    Diese Verpflichtung trifft jedoch nur diejenigen Arbeitgeber, die die gesetzliche Beschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 SGB IX nicht erfüllen (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 7).

    Der vom Kläger gestellte Antrag entspricht daher der Formulierung in § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB IX und ist insoweit nicht zu beanstanden (vgl. auch BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 7 zu A. d.Gr.).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat am 15. Februar 2005 (9 AZR 635/03 - AP SGB IX § 81 Nr. 7, zu B. IV. 1. b) bb) (2) d.Gr.) entschieden, dass die sich aus § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX ergebende Verpflichtung nur diejenigen Arbeitgeber trifft, die die gesetzliche Beschäftigungsquote nicht erfüllen (so auch Ernst/Adlhoch/Seel, SGB IX, Stand Dezember 2004, § 81 Rz 49; a.A.: GK-SGB IX-Großmann, 2005, § 81 Rz 178).

    Insbesondere ist die Rechtsfrage, ob einen Arbeitgeber, der die gesetzliche Beschäftigungsquote erfüllt, Verpflichtungen nach § 81 Abs. 1 Satz 7 - 9 SGB IX treffen, vom Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03).

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