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   OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77   

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OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77 (https://dejure.org/1977,8192)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77 (https://dejure.org/1977,8192)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. September 1977 - 3 Ss (10) 497/77 (https://dejure.org/1977,8192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur fortgesetzten gemeinschaftlichen Urkundenfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 25 Abs. 1 1. Alt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 715
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 20.10.1930 - II 1299/28

    1. Begeht ein Straßenbahnschaffner, der schon abgefahrene Fahrscheine mehrmals an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77
    Demgegenüber hat die Rechtsprechung jedoch stets daran festgehalten, daß eine Urkunde auch durch ihren Aussteller verfälscht werden kann, wenn und soweit dieser die freie und ausschließliche Dispositonsbefugnis über die Urkunde verloren hat (RGSt 50, 420; 52, 78; 64, 394; BGHSt 13, 383 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 951/59]; Dreher § 267 Rn. 19).

    Zum Teil wurde ein Verlust der Abänderungsbefugnis erst dann angenommen, wenn ein Kontrollbeamter die Urkunde eingesehen (RGSt 51, 340) oder wenn sie der Außenwelt und dem Rechtsverkehr zugänglich gemacht worden war (RGSt 64, 394; BGHSt 13, 383 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 951/59]).

  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 591/59
    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77
    Demgegenüber hat die Rechtsprechung jedoch stets daran festgehalten, daß eine Urkunde auch durch ihren Aussteller verfälscht werden kann, wenn und soweit dieser die freie und ausschließliche Dispositonsbefugnis über die Urkunde verloren hat (RGSt 50, 420; 52, 78; 64, 394; BGHSt 13, 383 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 951/59]; Dreher § 267 Rn. 19).

    Zum Teil wurde ein Verlust der Abänderungsbefugnis erst dann angenommen, wenn ein Kontrollbeamter die Urkunde eingesehen (RGSt 51, 340) oder wenn sie der Außenwelt und dem Rechtsverkehr zugänglich gemacht worden war (RGSt 64, 394; BGHSt 13, 383 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 951/59]).

  • RG, 14.01.1918 - I 473/17

    Bis zu welchem Zeitpunkt darf ein Viehhändler seine Eintragungen in das gemäß §§

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77
    Demgegenüber hat die Rechtsprechung jedoch stets daran festgehalten, daß eine Urkunde auch durch ihren Aussteller verfälscht werden kann, wenn und soweit dieser die freie und ausschließliche Dispositonsbefugnis über die Urkunde verloren hat (RGSt 50, 420; 52, 78; 64, 394; BGHSt 13, 383 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 951/59]; Dreher § 267 Rn. 19).

    In anderen Entscheidungen wird ein Erlöschen des Rechts auf Abänderung in dem Moment angenommen, in dem polizeiliche Kontrollorgane mit dem Verlangen auf Vorlegung der zur Kontrolle dienenden Urkunden an den Aussteller herantreten (RGSt 50, 24; 52, 78).

  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77
    Dem steht auch nicht entgegen, daß in BGH NJW 1975, 837/8 auf "Gehilfenwillen" abgehoben wird (vgl. demgegenüber auch BGH MDR 1977, 767); denn dabei handelt es sich lediglich um ein nicht entscheidungserhebliches obiter dictum.
  • RG, 01.07.1919 - IV 132/19

    1. Enthält die in der BRVO. über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Schuhwaren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77
    Daß in der Herstellung einer solchen festen Beweisbeziehung eine eigenständige, durch § 267 StGB geschützte Gedankenerklärung liegen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur u.a. bereits im Falle der Preisauszeichnung von Waren anerkannt worden (RGSt 53, 237, 327; 59, 38; OLG Köln NJW 1973, 1809; OLG Hamm NJW 1968, 1894 [OLG Hamm 13.10.1967 - 1 Ss 1267/67] /5; Dreher, StGB, 37. Aufl. 1977, § 267 Rn. 4; Schönke-Schröder-Cramer StGB 19. Aufl. 1977, § 267 Rn. 36 a; Puppe, Die Fälschung technischer Aufzeichnungen, 1972, S. 195 f).
  • RG, 14.01.1918 - I 377/17

    Ist der Aussteller einer Urkunde in der Befugnis, sie abzuändern, dadurch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77
    Zum Teil wurde ein Verlust der Abänderungsbefugnis erst dann angenommen, wenn ein Kontrollbeamter die Urkunde eingesehen (RGSt 51, 340) oder wenn sie der Außenwelt und dem Rechtsverkehr zugänglich gemacht worden war (RGSt 64, 394; BGHSt 13, 383 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 951/59]).
  • RG, 19.01.1925 - III 939/24

    Kann durch Unterschiebung minderwertiger Briefmarken in den umlaufenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77
    Daß in der Herstellung einer solchen festen Beweisbeziehung eine eigenständige, durch § 267 StGB geschützte Gedankenerklärung liegen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur u.a. bereits im Falle der Preisauszeichnung von Waren anerkannt worden (RGSt 53, 237, 327; 59, 38; OLG Köln NJW 1973, 1809; OLG Hamm NJW 1968, 1894 [OLG Hamm 13.10.1967 - 1 Ss 1267/67] /5; Dreher, StGB, 37. Aufl. 1977, § 267 Rn. 4; Schönke-Schröder-Cramer StGB 19. Aufl. 1977, § 267 Rn. 36 a; Puppe, Die Fälschung technischer Aufzeichnungen, 1972, S. 195 f).
  • RG, 23.05.1917 - V 229/17

    1. Wieweit reicht das Recht des Ausstellers einer Urkunde, sie abzuändern,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77
    Demgegenüber hat die Rechtsprechung jedoch stets daran festgehalten, daß eine Urkunde auch durch ihren Aussteller verfälscht werden kann, wenn und soweit dieser die freie und ausschließliche Dispositonsbefugnis über die Urkunde verloren hat (RGSt 50, 420; 52, 78; 64, 394; BGHSt 13, 383 [BGH 22.12.1959 - 1 StR 951/59]; Dreher § 267 Rn. 19).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Nach dem Gesetzeswortlaut des § 25 Abs. 1 StGB ("wer die Straftat selbst ... begeht') ist derjenige, der einen Tatbestand eigenhändig verwirklicht, stets Täter und nicht Gehilfe (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1986 - 3 StR 107/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Täter 1; vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347; vom 19. Februar 1992 - 2 StR 568/91, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Täter 1 und vom 17. August 1993 - 1 StR 266/93, BGHR StGB § 25 Abs. 1 Begehung, eigenhändige 3; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. September 1977 - 3 Ss (10) 497/77, NJW 1978, 715; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 25 StGB Rn. 53; Fischer, StGB, 64. Aufl., Vor § 25 Rn. 4a; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 369 Rn. 75; Joecks in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 25 Rn. 37).
  • OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88

    Der Aussteller eines wenigstens teilweise ausgefüllten Fahrtenschreiberblattes

    Demgegenüber sieht die herrschende Meinung das Verfälschen einer Urkunde als selbständiges Tatbestandsmerkmal an, das die Strafbarkeit auf die Verfälschung durch den Aussteller erstreckt, sofern dieser die Abänderungsbefugnis hinsichtlich der Urkunde verloren hat (vgl. BGHSt 13, 382; RGSt 3, 324; 50, 420; OLG Stuttgart, NJW 1978, 715; Lackner StGB 17. Aufl., § 267 Rdnr. 4; Tröndle in LK StGB 10. Aufl., § 267 Rdnr. 153 ff. mit weiteren Nachweisen).

    In Bezug auf - allerdings bereits vollständig ausgefüllte - Fahrtenschreiberschaublätter hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 1978, 715) erwogen, die Abänderungsbefugnis mit dem Ende der aufgezeichneten Fahrt erlöschen zu lassen.

  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Ob dieser Ansicht nunmehr der gesetzliche Täterbegriff des § 25 Abs. 1 StGB 1975 entgegensteht (so OLG Stuttgart NJW 1978, 715 [OLG Stuttgart 16.09.1977 - 3 Ss 497/77] mit zahlreichen Literaturzitaten), braucht vorliegend nicht untersucht zu werden.
  • OLG Hamm, 23.01.1984 - 3 Ws 608/83

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens;

    (Vgl. Lackner in: LK, § 263, Rdnr. 265; OLG Köln NJW 1978, 715; OLG Hamburg NJW 1983, 769; a.A. neuestens Schroth, NJW 1963, 716 ff. unter Hinweis auf die dort genannten Gegenstimmen zur Betrugslösung des Scheckkartenmißbrauchs).
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