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   OLG Frankfurt, 15.03.1967 - 3 Ss 1052/66   

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OLG Frankfurt, 15.03.1967 - 3 Ss 1052/66 (https://dejure.org/1967,1928)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.1967 - 3 Ss 1052/66 (https://dejure.org/1967,1928)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 1967 - 3 Ss 1052/66 (https://dejure.org/1967,1928)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2072
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Aurich, 06.07.2012 - 12 Qs 81/12

    Regelbeispiel i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. StGB bei Entfernen von der Unfallstelle und

    Zwar vermag eine dem Beschuldigten durch § 142 StGB nicht auferlegte, aktive Tätigkeit von seiner Wartepflicht zu befreien, sofern dem Feststellungsinteresse des Geschädigten Rechnung getragen wird (OLG Bremen, Urteil vom 02.11.1971 - Ss 76/71, VRs 43, 29 (31)), was insbesondere der Fall ist, wenn dieser die Polizei verständigt (OLG Bremen, a.a.O.; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.03.1967 - 3 Ss 1052/66, NJW 1967, 2072 (2073); Cramer/Sternberg-Lieben , in: Schönke/Schröder, StGB, § 142 Rz. 40, Hentschel , Straßenverkehrsrecht, Rz. 40 zu § 142 StGB m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Da in der Regel Feststellungen über das Unfallgeschehen am Unfallort wesentlich leichter getroffen werden können, was jedem Verkehrsteilnehmer ohne weiteres ersichtlich ist, fehlt der dahingehende Vorsatz allenfalls dann, wenn der Täter sich entfernt, um den Geschädigten beschleunigt zu verständigen (OLG Koblenz NZV 1996, 324; OLG Zweibrücken DAR 1982, 332; Fischer/Tröndle, StGB, 51. Auflage, § 142 StGB, Rn. 76; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 142 StGB, Rn. 76) und er sein Verhalten für hierzu geeigneter hielt und halten durfte, als das Abwarten an der Unfallstelle (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1967, 2072).
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