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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96   

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https://dejure.org/1996,2811
OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,2811)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.07.1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,2811)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,2811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Tateinheit bei Unfallflucht und Überlassen des Fahrzeugs an einen fahrerlaubnislosen Fahrzeugführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 22.10.1986 - 1 Ss 646/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Diese besonderen Voraussetzungen der inneren Verknüpfung der Taten miteinander sind jedenfalls hier zwischen dem angeklagten unerlaubten Entfernen vom Unfallort und dem Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den mitfahrenden Halter des Fahrzeuges gegeben (vgl. hierzu OLG Stuttgart VRS 72, 186).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Vielmehr bilden nur dann mehrere selbständige Handlungen eine Tat im Sinne von § 264 StPO , wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden wird (BGH VRS 60, 292 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.1988 - 1 Ss 108/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, also über die Gefahrenquelle so bestimmen kann, daß seine Inanspruchnahme dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht (OLG Karlsruhe, NZV 1988, 191 ; VRS 59, 248 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Bei dem fraglichen Geschehen am Unfallort handelt es sich aber um eine solche Tat im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 13, 21; 23, 141; 23, 270; 29, 288), d.h. im verfahrensrechtlichen Sinne.
  • OLG Karlsruhe, 07.02.1980 - 1 Ss 319/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, also über die Gefahrenquelle so bestimmen kann, daß seine Inanspruchnahme dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht (OLG Karlsruhe, NZV 1988, 191 ; VRS 59, 248 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Für eigene Rechnung hat ein Fahrzeug in Gebrauch, wer die Nutzungen aus dessen Verwendung zieht und jedenfalls die laufenden Kosten dafür bestreitet (BGH NJW 1954, 1198; VRS 22, 422).
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Bei dem fraglichen Geschehen am Unfallort handelt es sich aber um eine solche Tat im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 13, 21; 23, 141; 23, 270; 29, 288), d.h. im verfahrensrechtlichen Sinne.
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Bei dem fraglichen Geschehen am Unfallort handelt es sich aber um eine solche Tat im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 13, 21; 23, 141; 23, 270; 29, 288), d.h. im verfahrensrechtlichen Sinne.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Bei dem fraglichen Geschehen am Unfallort handelt es sich aber um eine solche Tat im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 13, 21; 23, 141; 23, 270; 29, 288), d.h. im verfahrensrechtlichen Sinne.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.1996 - 3 Ss 114/96   

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https://dejure.org/1996,5230
OLG Frankfurt, 21.05.1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,5230)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,5230)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,5230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 46
  • NZV 1996, 414
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14

    Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB

    Dazu verhält sich das angefochtene Urteil nicht, obwohl bei länger verstrichener Zeit, in der der Täter beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat, die Verhängung der Maßregel der §§ 69, 69a StGB zumindest zweifelhaft erscheinen kann (zu vgl. OLG Frankfurt a.M. NZV 1996, 414).
  • OLG Rostock, 26.06.2008 - 1 Ss 95/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr

    Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf bestimmte Beschwerdepunkte ist nur zulässig und wirksam, wenn sie sich auf einen Teil der in der Urteilsformel enthaltenen Entscheidungen bezieht, der losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbstständig geprüft und beurteilt werden kann (BGHSt 29, 359, 364; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.05.1996 -3 Ss 114/96, NZV 1996, 414; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 318 Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    In diesem Fall ist nämlich ein untrennbarer Zusammenhang zwischen Strafe und Maßregel regelmäßig nicht auszuschließen (OLG Hamm VRS 96, 164; OLG Stuttgart VRS 46, 103; SenE v. 29.06.1999 - Ss 273/99 - SenE v. 30.05.2000 - Ss 237/00 -) und daher nach den für die Rechtsmittelbeschränkung geltenden Grundsätzen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 353 Rdnr. 8) zur Vermeidung innerer Widersprüchlichkeit des Urteils eine einheitliche Entscheidung über Strafe und Maßregeln erforderlich (SenE v. 07.07.2000 - Ss 262/00 - SenE v. 15.09.2000 - Ss 370/00 - vgl. a. OLG Düsseldorf VRS 81, 184; OLG Frankfurt NZV 1996, 414; Hentschel a.a.O. Rdnr. 659).
  • LG Aachen, 09.12.2020 - 60 Qs 56/20

    Isoliert Rechtsmittelbeschränkung; Einspruch gegen Strafbefehl; Dauer der

    Andernfalls ist bei Unwirksamkeit der isolierten Anfechtbarkeit der Anordnung der Dauer der Sperrfrist auf den Zeitpunkt der Verhandlung über den Einspruch - dem Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung nach § 69a Abs. 5 S. 5 StGB - abzustellen (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 27.11.2009 - 1 Ss 314/09, BeckRS 2010, 5943; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 1997, 46).

    Unter Berücksichtigung dessen ist die von der Verteidigung vorgenommene isolierte Beschränkung des Einspruchs auf die Anordnung der Dauer der Sperrfrist unwirksam (vgl. BGH, Beschl. vom 28.09.1979 - 3 StR 332/79, juris; OLG Jena, Beschl. v. 27.11.2009 - 1 Ss 314/09, BeckRS 2010, 5943; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 1997, 46; Fischer , StGB, 67. Auflage 2020, § 410 Rn. 5, § 318 Rn. 29).

  • OLG Jena, 27.11.2009 - 1 Ss 314/09

    Berechnung der Drei-Jahres-Frist des § 69a Abs. 3 StGB; Isolierte Anfechtbarkeit

    Ist die Ungeeignetheit dagegen, wie hier, auf einen Charaktermangel zurückzuführen, so stehen Straf- und Maßregelausspruch grundsätzlich in einer so engen gegenseitigen Abhängigkeit, dass sich ein Angriff gegen die Anordnungen nach §§ 69, 69a StGB auch auf die Strafzumessung erstreckt (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 16.03.1998, 1 Ss 31/98, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.1996, 3 Ss 114/96, NZV, 1996, 414f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.01.2007, 2 Ss 280/06, NZV 2007, 642f; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 318 Rn 29; KK-Paul, StPO , 6. Aufl., § 318 Rn 8a, HeidelbergerKomm/Rautenberg, StPO , 4. Aufl., § 318 Rn. 27).
  • OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 273/99

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Betäubungsmittelhandel - Fortdauer der

    Nur wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen körperlicher oder geistiger Mängel erfolgt, ist sie isoliert anfechtbar (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 46).
  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 5 RVs 176/18

    Sprungrevision; Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch; Voraussetzungen

    Die Entscheidung über die Maßregel kann indes nicht losgelöst von den Strafzumessungserwägungen beurteilt werden, wenn - wie hier - die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf einen Charaktermangel zurückzuführen ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Mai 1996, 3 Ss 114/96 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 4 Ss 268/01

    Gesamtstrafenbildung, nachträgliche, Berufungsgericht, Verschlechterungsverbot

    Wegen dieses inneren Zusammenhangs betrifft die Aufhebung des Strafausspruchs dann auch den Bestand der Maßregel (vgl. dazu BGHSt 10, 379, 382; VRS 20, 117; OLG Frankfurt VRS 60, 103, 104; NStZ-RR 1997, 46; HansOLG MDR 1983, 863).
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