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   OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92   

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https://dejure.org/1992,3394
OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92 (https://dejure.org/1992,3394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.1992 - 3 Ss 203/92 (https://dejure.org/1992,3394)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - 3 Ss 203/92 (https://dejure.org/1992,3394)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts; Vermögensschaden; Marktpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 263

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 59
  • NStZ 1992, 593
  • StV 1992, 593
  • StV 1993, 76
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

    Entscheidend für den Vermögenswert von Leistung und Gegenleistung ist vielmehr das vernünftige Urteil eines objektiven Dritten (BGHSt 16, 220, 222; 16, 321, 326; BayObLG NJW 1987, 2452; OLG Hamm NStZ 1992, 593).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Umstände, die - zumal gegenüber einem Täter, dessen Zurechnungsfähigkeit erheblich vermindert war - generalpräventive Erwägungen rechtfertigen könnten, sind bisher nicht ersichtlich (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3; Detter, NStZ 1992, 169, 172 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92] m. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1995 - 5 Ss 443/94

    km-Angabe Porsche - § 263 StGB, Vermögensschaden, Äquivalenz, persönlicher

    Das ist dann der Fall, wenn die Leistung, also das gekaufte Gebrauchtfahrzeug, für den Getäuschten bei objektiver Beurteilung nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und dieser die Leistung auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (vgl. BGHSt 16, 321 ff.; BGHR StGB 5 263 Abs. 1 Vermögensschaden 12; OLG Hamm NStZ 1992, 593 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NJW 1991, 1841; OLG Schleswig SchlHA 1987, 107; Bay0bLG NJW 1987, 2452 ; OLG Karlsruhe NJW 1980, 1762; Lackner in LK, StGB , 10. Auf., § 263 Rdnr. 192 und 198; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl. § 263 Rdnr. 35).
  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Für einen Vermögensschaden reicht es nicht aus, dass der Käufer ohne die Täuschung durch den Verkäufer den Vertrag nicht abgeschlossen hätte (OLG Hamm StV 1993, 76).
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

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  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 RVs 31/20

    Betrug; Vermögensschaden; Gebrauchtwagen; Tachomanipulation

    Demgemäß erleidet der Kunde, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens über Umstände, die den Verkehrswert (Marktwert) des Fahrzeugs maßgeblich mitbestimmen, getäuscht und dadurch zum Kaufabschluss bewogen wird, einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn das Fahrzeug objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist (OLG Hamm, Beschluss vom 02.06.1992 - 3 Ss 203/92 = NStZ 1992, 593, beck-online; OLG Koblenz Beschluss vom 05.06.2001 - 2 Ss 156/01, BeckRS 2001, 30184384, beck-online).
  • OLG Hamm, 07.04.2022 - 5 RVs 35/22

    Anforderungen an Vermögensschaden bei Betrug; Vermögensschaden wegen geringerem

    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, so kann im Sinne des sog. persönlichen Schadenseinschlages ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung für den Getäuschten bei objektiver Beurteilung nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juni 1992 - 3 Ss 203/92 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Diese ist zwingend vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB vorliegen (BGHSt 37, 5 (6); st. Rspr. vgl. Nachweise bei Detter NStZ 1992, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; 1991, 479).
  • BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94

    Fehlerhafte Anklageschrift - Verfahrenshindernis - Wechselseitige Straftaten -

    Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
  • OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01

    Betrug, Vermögensschaden, Gebrauchtwagen, arglistige Täuschung, Unfallfreiheit,

    Sind bei objektiv-abstrakter Betrachtung Leistung und Gegenleistung gleichwertig, kann ein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes nur vorliegen, wenn die Leistung, die der Täuschende erbringt, nach der Beurteilung eines sachkundigen, objektiven Beobachters für den Getäuschten nicht oder nicht in vollem Umfang zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist und er sie auch nicht in anderer zumutbarer Weise verwenden kann (vgl. BGH a.a.O.; St 16, 321; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 12; OLG Düsseldorf JZ 1996, 913; NJW 1991, 1841; OLG Hamm StV 1993, 76; BayObLG NJW 1987, 2452; OLG Karlsruhe NJW 1980, 1762; Tröndle/Fischer StGB, 50. Auflage § 263, Rnr. 35).
  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92

    Erörterung der Frage der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 458/92

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Erörterungsmangel nach in einer akuten

  • BGH, 22.04.1992 - 2 StR 145/92

    Handeln im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit wegen

  • BGH, 28.01.1997 - 1 StR 456/96

    Gegenstandslosigkeit eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (BGH) in Folge

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